Tierquälerei bei Heilbronn: Kater „Emil“ in Bärenfalle getötet – Täter legt offenbar Geständnis ab

Ein Kater (Symbolbild). Im Fall des in einem Fangeisen verendeten Kater „Emil“ gibt es eine neue Entwicklung.
Silas Stein/dpa- Kater „Emil“ starb 2021 in Eppingen qualvoll in einem Fangeisen nach 20 Minuten Todeskampf.
- Ein zunächst verdächtigter Jäger wurde 2023 freigesprochen – ursprünglicher Tatverdacht widerlegt.
- Neue Wendung: Eine andere Person hat die Tat gestanden, Ermittlungen gegen sie wurden eingeleitet.
- Details zu Identität und Beweislage bleiben unklar, Verfahren laufen.
- Staatsanwaltschaft zog Berufung gegen den Freispruch des Jägers zurück.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nach dem qualvollen Tod des Katers Emil in einem Fangeisen und dem Freispruch für einen lange verdächtigten Jäger haben die Ermittler einen überraschenden neuen Verdacht. „Eine weitere Person hat zugegeben, die Tat begangen zu haben“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Gegen sie sei ein Verfahren eingeleitet worden. Zu Details der Beweislage, dem Stand des Verfahrens oder zur Identität – ob Mann oder Frau – wollte sich die Behörde nicht äußern.
Die Staatsanwaltschaft sei im Berufungsverfahren gegen den 1963 geborenen Jäger zu neuen Erkenntnissen gelangt, teilte das Landgericht Heilbronn mit. Das Ergebnis: Der ursprüngliche Tatverdacht ließ sich nicht mehr aufrechterhalten. Die Staatsanwaltschaft zog deshalb ihre Berufung gegen den Freispruch des Amtsgerichts Heilbronn zurück.
Kater Emil starb nach langem Todeskampf
Laut Amtsgericht war der Kater 2021 in Eppingen (Kreis Heilbronn) nach einem rund 20 Minuten dauernden Todeskampf und hochgradigen Schmerzen in dem Fangeisen verendet. Der Nachbar des Tierhalters hatte im Verdacht gestanden, die Falle an einer Hecke seines Grundstücks aufgestellt zu haben – was er jedoch stets bestritt.
In erster Instanz war er im Mai 2023 vor dem Amtsgericht Heilbronn freigesprochen worden. Der Staatsanwalt hatte damals wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro gefordert.
