Kater Emil stirbt in Bärenfalle
: Fall wird erneut vor Gericht verhandelt

2021 stirbt ein Kater im Landkreis Heilbronn in einer Bärenfalle. Der Angeklagte wird freigesprochen, doch die Staatsanwaltschaft geht in Berufung.
Von
Amelie Schröer
Heilbronn
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Landgericht Heilbronn

Vor dem Landgericht Heilbronn muss sich ein Mann in einem Berufungsprozess verantworten. Er soll 2021 in seinem Garten eine Bärenfalle aufgestellt haben, in der wenig später ein Kater starb.

Bernd Weißbrod/dpa
  • Kater Emil stirbt 2021 in Bärenfalle im Landkreis Heilbronn.
  • Angeklagter wurde zunächst freigesprochen, Staatsanwaltschaft geht in Berufung.
  • Amelie Schröer berichtet: Berufungsprozess startet am Dienstag vor dem Heilbronner Landgericht.
  • PETA kritisiert Urteil, fordert Verbot von Totschlagfallen.
  • Aufstellen der Fallen seit 2015 in Baden-Württemberg verboten, Verkauf jedoch erlaubt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Landgericht in Heilbronn beschäftigt sich ab Dienstag (22.10.) mit einem Fall, der in den vergangenen Jahren für Unmut gesorgt hat: 2021 war ein Kater in Eppingen (Kreis Heilbronn) im Garten des Nachbarn in eine Bärenfalle getappt und darin qualvoll gestorben. Im vergangenen Jahr musste sich der angeklagte Nachbar vor dem Amtsgericht verantworten – und wurde freigesprochen.

Die Begründung der Richterin: Es stünde Aussagen gegen Aussage, es ließe sich nicht sicher beweisen, dass der Nachbar die sogenannte Schlagfalle in seinem Garten aufgestellt habe. Die Familie des toten Katers Emil sagte vor Gericht, dass ihr Nachbar ihnen gegenüber zugegeben hatte, die Falle aufgestellt zu haben, weil er genervt vom Katzenkot war. Der Angeklagte widersprach dem und sagte, er habe die Falle nicht aufgestellt. Beide Aussagen seien für die Richterin glaubwürdig gewesen.

Entscheidend für das Urteil sei auch gewesen, dass der freigesprochene Jäger am Tag nach dem Vorfall in den Urlaub gefahren war. Da die Falle auch für Menschen lebensgefährlich gewesen sei, konnte sich die Richterin nicht vorstellen, dass der Nachbar – ein Jäger – so verantwortungslos handele. Weitere Hinweise wie Fingerabdrücke gab es laut dem Gericht nicht.

Tierschutzorganisation PETA kritisiert das Urteil

Am Dienstag startet vor dem Heilbronner Landgericht also der Berufungsprozess gegen den angeklagten Nachbarn.

Der Fall sorgte auch über das Gericht hinaus für Aufmerksamkeit und Diskussionen. Die Tierschutzorganisation PETA kritisierte das Urteil und forderte ein Verkaufsverbot solcher Totschlagfallen. Denn das Aufstellen ist in Baden-Württemberg seit 2015 zwar verboten, zu kaufen und dadurch frei sowie illegal zu nutzen sind sie dennoch. Das Gesetz besagt den Gebrauch solcher Fallen außerdem nur in Ausnahmefällen und in Abstimmung mit der zuständigen Jagdbehörde. Vorgabe ist auch, dass die Fallen das Tier unmittelbar töten. Das war in Eppingen nicht der Fall, so PETA.