Telefonbetrug
: Abzocke! Vorsicht bei Anrufen von angeblichen Lotto-Mitarbeitern

Betrüger geben sich am Telefon als Mitarbeiter der staatlichen Lottogesellschaft aus. Auf die Anrufer wartet aber kein Gewinn, sondern eine saftige Rechnung. Was können Betroffene tun.
Von
Julia Kling
Ulm
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Telefonbetrug: ARCHIV - 23.07.2015, Nordrhein-Westfalen, Köln: Ein abgelegter Telefonhörer. (zu dpa: «Viele Anrufe von falschen Polizisten») Foto: Rolf Vennenbernd/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Um an Geld zu kommen, überlegen sich Betrüger immer neue Maschen.

Rolf Vennenbernd/dpa
  • Betrüger geben sich als Lotto-Mitarbeiter aus und fordern Geld.
  • Lotto Baden-Württemberg ruft nicht wegen Gewinnen oder Gebühren an.
  • Behörden raten, keine Gespräche mit Unbekannten zu führen.
  • Verbraucher sollten keine sensiblen Daten am Telefon teilen.
  • Ungewollte Werbeanrufe bei der Bundesnetzagentur melden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

„Guten Tag, mein Name ist Bucher. Ich rufe von der staatlichen Lotteriegesellschaft an.“ Wer bei solch einem Anruf zunächst hofft, zu den glücklichen Gewinnern der letzten Lottoziehung zu gehören, der täuscht sich. Vielmehr will Herr Bucher den Angerufenen dazu bewegen, einem kostspieligen Vertrag zuzustimmen.

Im Fall einer Leserin erklärte der Anrufer, dass sie wahrscheinlich durch einen unvorsichtigen Klick bei einer Online-Bestellung ein Lotto-Probeabo abgeschlossen habe. Nun sei die Kündigungsfrist des kostenfreien Probeabos verstrichen und das kostenpflichtige Jahresabo für 79 Euro pro Monat habe begonnen. Die IBAN sowie das Geburtsdatum der Leserin lägen ihm vor. Falls sie dieses Abo unwissentlich abgeschlossen habe, könne er ihr jetzt – aber nur hier am Telefon – ermöglichen, dass sie anstelle von zwölf Monaten nur drei bezahlen müsse. Nein, per Mail könne er sie nicht darüber informieren, das gehe an seinem PC-Arbeitsplatz nicht. Falls sie aber Bedenkzeit brauche, rufe er sie am Folgetag erneut an. Die Leserin ging auf das Angebot nicht ein. Zum Glück.

Denn dabei handelte es sich um keinen Lotto-Mitarbeiter, sondern viel mehr um einen Betrüger. „Lotto Baden-Württemberg ruft Kundinnen und Kunden nicht an, um sie über einen Gewinn zu informieren oder Gebühren einzufordern“, macht eine Sprecherin von Lotto Baden-Württemberg deutlich. „Auch werden keine sensiblen Daten am Telefon ohne vorherige Verifizierung abgefragt.“ Auch im Fall einer Gewinnauszahlung müsse vorab keine Gebühr entrichtet werden.

Abzockmasche ist den Behörden bekannt

Diese Abzockmasche ist nicht neu. Bereits im Sommer hat das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz davor gewarnt. Das Landeskriminalamt rät, sich am besten erst gar nicht auf ein ungewolltes Gespräch einzulassen: „Das schützt vor untergeschobenen Verträgen, aber auch davor, in Zukunft immer wieder angerufen zu werden. Auffällige Gespräche daher lieber vorzeitig beenden: Das ist nicht unhöflich, sondern gutes Recht.“ Zudem sollte man bei einem Telefonat mit einer unbekannten Person keinerlei Auskünfte über personenbezogene Daten und Konten erteilen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät darüber hinaus: „Achten Sie bei jedem Vertragsabschluss auf Klauseln, die die Speicherung und Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken erlauben sollen – und streichen Sie diese! Solche Klauseln sind meistens mit Datenschutz oder Datenverarbeitung überschrieben und müssen klar vom anderen Text zu unterscheiden sein.“ Aber auch nachträglich können Verbraucher Unternehmen dazu auffordern, ihre Daten für Zwecke des Direktmarketings zu sperren. Die Verbraucherzentrale stellt im Internet hierzu auch eine Formulierungshilfe.

Vorsicht bei Gewinnspielen

Vorsichtig sollten Verbraucher auch bei Gewinnspielen sein. Sie dienen vorwiegend dazu, Daten zu sammeln. Der Rat der Verbraucherschützer: „Geben Sie, wenn Sie an Gewinnspielen teilnehmen, daher möglichst nicht Ihre Telefonnummer an. Oder, wenn es sich um eine Pflichtangabe handelt, widersprechen Sie der Nutzung Ihrer sämtlichen Daten zu Werbezwecken.“

Erscheint eine unbekannte Nummer auf dem Display, sollten die Angerufenen aufmerksam sein. Gibt der Anrufer vor, bereits einen Vertrag mit dem Betroffenen zu haben, sollte dieser Daten abfragen, die nur der Vertragspartner kennt. Erscheint ein Angebot attraktiv, raten die Verbraucherschützer, selbst bei der Hotline des Unternehmens anzurufen und sich dort zu informieren. Zudem sollte man sich nicht vom Gesprächspartner unter Druck setzen lassen. „Beenden Sie auffällige Gespräche lieber vorzeitig“, so der Rat. Grundsätzlich sollten die Angerufenen sich Notizen machen und selbst Fragen stellen, anstatt Antworten zu geben.

Bundesnetzagentur informieren

Stimmt der Angerufene doch einem solchen untergeschobenen Vertrag zu, können Betroffene sich wehren. „In vielen Fällen sind die Verträge nämlich nicht wirksam zustande gekommen. Telefonisch geschlossene Verträge können Sie zudem in der Regel 14 Tage lang widerrufen“, erklären die Verbraucherschützer. Die Experten raten zu einem schnellen Widerruf, auch wenn der Vertrag nicht wirksam zustande gekommen ist. „So sind Sie auf der sicheren Seite.“ Die Widerrufsfrist beträgt demnach mindestens 14 Tage. „Diese Frist beginnt etwa bei Kaufverträgen erst, wenn Sie die Ware erhalten haben, bei Verträgen über Dienstleistungen wie Beratungsleistungen aber bereits mit Vertragsabschluss.“ Die Frist beginne jedoch nicht, bevor der Unternehmer den Kunden ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat. Bei den Verbraucherzentralen erhalten Betroffene auch Musterbriefe, um sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.

Wer einen ungewollten Werbeanruf erhalten oder von einem Betrüger angerufen wurde, sollte sich an die Bundesnetzagentur und an die Verbraucherzentrale wenden. Je mehr Informationen der Betroffene zum Anruf machen kann, desto leichter ist es, den Fall zu prüfen. „Notieren Sie sich daher gleich nach dem Werbeanruf die Uhrzeit, die Telefonnummer sowie was beim Telefonat beworben wird.“ Während die Bundesnetzagentur Rufnummern abschalten und gegen die Betreiber Bußgelder verhängen kann, prüft die Verbraucherzentrale, ob rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber infrage kommen.