Landgericht Ingolstadt
: Welches Urteil fällt heute im Doppelgängerinnen-Mordprozess?

Es ist einer der spektakulärsten Mordprozesse des Jahres – aber auch einer der chaotischsten. Ließ eine junge Frau eine andere ermorden, nur weil sie ihr ähnlich sah? Heute fällt das Urteil.
Von
Patrick Guyton
Ingolstadt
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Doppelgängerin-Mordprozess: ARCHIV - 16.01.2024, Bayern, Ingolstadt: Eine Angeklagte kommt zum Mordprozess um die Tötung einer Doppelgängerin. Die Frau und ein Mann müssen sich vor dem Landgericht verantworten, weil sie gemeinsam eine 23-Jährige umgebracht haben sollen, damit die angeklagte Frau untertauchen kann. (zu dpa: «Gericht will im Doppelgängerin-Mordprozess Urteil verkünden») Foto: Cornelia Hammer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Soll eine junge Frau ermorden haben lassen, weil sie ihr ähnlich sah: Im Doppelgängerin-Mordprozess fällt nun das Urteil gegen Schahraban K. und ihren mutmaßlichen Helfer.

Cornelia Hammer/dpa
  • Urteil im Doppelgängerinnen-Mordprozess gegen Schahraban K. und Sheqir K. steht heute an.
  • Prozess dauerte fast ein Jahr, 52 Verhandlungstage, teils chaotisch und absonderliche Thesen.
  • Mordmotiv: Schahraban K. wollte untertauchen, um strenger Familie zu entkommen.
  • Sheqir K. soll aus Liebe oder gegen Bezahlung getötet haben.
  • Opfer: Khadidja O., 23, aus Eppingen, als lebensfroh beschrieben.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Im spektakulären sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess will das Landgericht Ingolstadt am Donnerstag, (19.12. 2024) um 13 Uhr das Urteil sprechen. Damit endet ein Mammut-Prozess, über fast ein Jahr lang war an 52 Tagen verhandelt worden, teils mit chaotischen Zügen und absonderlichen Thesen wie der Bedeutung schwarzer Magie. Musste eine 23 Jahre alte Frau aus Eppingen bei Heilbronn sterben, weil eine andere als tot gelten und mit neuer Identität weiterleben wollte? Fragen und Antworten vor dem Urteil.

Worum geht es?

Im Sommer 2022 war die Eppingerin Khadidja O., 23, erstochen in einem Auto in Ingolstadt gefunden worden. Man nahm zuerst an, dass es sich um die Halterin des Fahrzeuges handelte – die jetzt 25 Jahre alte Angeklagte Schahraban K., eine Deutsch-Irakerin aus der Volksgruppe der Jesiden. Schnell stellte sich jedoch heraus, dass K. am Leben war. Sie wurde mit ihrem Bekannten Sheqir K., ein heute 26-jähriger Kosovare, gefasst. Die Tote und K. sollen sich ähnlich gesehen haben, deshalb der Begriff vom Doppelgängerinnen-Fall. Die Staatsanwaltschaft ist bis jetzt überzeugt, dass das Opfer gezielt im Internet gesucht wurde, weil Schahraban K. sich als tot präsentieren wollte. Sie habe geplant, unterzutauchen, so die Anklage, um ihrer strengen Familie zu entfliehen. Die Angeklagten fuhren von Ingolstadt nach Eppingen, um O. unter einem Vorwand abzuholen. Den Mord in einem Waldstück habe ihr Bekannter begangen, Schahraban K. sei aber als Anstifterin mit dabei gewesen, meint die Anklage.

Wie verlief der Prozess?

Sehr zäh und mitunter chaotisch. Reihenweise wurden Bekannte und Freunde aus der sehr weitläufigen Ingolstädter Clique der Angeklagten geladen. Die sagten aber Widersprüchliches aus oder gaben vor, sich nicht erinnern zu können. Das Gericht wurde vor allem von den Verteidigern der Frau mit Beweis- und Befangenheitsanträgen überhäuft. Am Ende wurde sogar ein angeblicher Magier aus der Volksgruppe der Jesiden in den Zeugenstand gerufen, weil zwei kleine Zettel von ihm mit Fantasie-Schriftzeichen im Auto der Frau gefunden worden waren.

Was sagten die Angeklagten?

Sheqir K. schwieg vom ersten bis zum letzten Verhandlungstag. Das ist sein Recht. Schahraban K. gab eine völlig unvollständige Erklärung ab, laut der sie bei dem Mord zwar anwesend war, ihn aber nicht gewollt und sogar versucht habe, ihren Bekannten davon abzuhalten.

Was bringt die Staatsanwaltschaft vor?

Es gibt keinen zwingenden Beweis, dass das Geschehen so stattfand, wie es angeklagt ist. Aber: Schahraban K. hat in kurzer Zeit versucht, 24 Frauen im Internet anzuwerben, die ihr ähnlich sahen. Sie hat sich beklagt, dass ihre Eltern sie überwachten. Weiter hatte sie geäußert, sie werde „bald weg und frei sein“ und davon gesprochen, dass sie „kranke Sachen“ machen werde. Auch hatte sie einen Koffer gepackt mit Reisedokumenten. Die Staatsanwaltschaft nennt sie eine „perfide Planerin ohne jede Gnade“. An Sheqir K. wiederum fanden die Ermittler unzählige Blut- und DNA-Spuren des Opfers. 56 Mal war zugestochen worden. Der Mann habe aus Liebe zu der Bekannten getötet oder weil ihm Geld geboten worden war

Welche Strategie hatte die Verteidigung?

Die Anwälte haben gemacht, was ihr Job ist – Zweifel säen, mögliche Widersprüche offenlegen. Die Verteidiger der Frau bestreiten sämtliche Annahmen und das Motiv. Es habe keine Ähnlichkeit der Frauen gegeben, meinten sie. Und Schahraban K. habe keinen Grund gehabt unterzutauchen, das Verhältnis zu ihrer Familie sei gut gewesen. Sheqir K.s Anwälte wiederum meinen, bei ihm fehle jegliches Motiv. Und ohne Motiv könne es auch keinen Mord gegeben haben.

Wie ist die Beweisaufnahme zu bewerten?

Es ist schwer zu ertragen, dass zwei Menschen wissen, wie und warum Khadidja O. umgebracht wurde, und es nicht sagen. Aber so ist der Rechtsstaat.

Und das Opfer?

Das gerät, wie häufig in solchen Verfahren, mehr und mehr in den Hintergrund. Khadidja O.s Vater ist Nebenkläger und war häufig beim Prozess. Sie hatte zwei Jobs, war Beauty-Bloggerin und wurde als lebensfroh, herzlich und gutgläubig beschrieben. In einem Heim lernten sie und ihre Freundin Leyla sich kennen. An vielen Verhandlungstagen saß Leyla als Zuschauerin im Landgericht Ingolstadt.

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