Paketbomber-Prozess
: Rentner aus Ulm saß unschuldig im Gefängnis

Bei Explosionen werden im Jahr 2021 mehrere Menschen im Südwesten verletzt. In der neuen Folge des Podcasts „Akte Südwest“ geht es um den kuriosen Paketbomber-Fall – er ist bis heute ungelöst.
Von
Moritz Clauß
Ulm/Heidelberg
Der Angeklagte (M) kommt zu seinem Anwalt Steffen Lindberg (r) in den Gerichtssaal des Landgerichts. Der Angeklagte soll für eine Serie von explosiven Postsendungen verantwortlich sein. (Zu dpa «Angeblicher Paketbomber wegen neuer Gutachten aus U-Haft entlassen»)

Der Angeklagte (Mitte) im Landgericht. Von Beginn an beteuerte der Rentner aus Ulm im Prozess seine Unschuld.

Uwe Anspach/dpa
  • Rentner aus Ulm im Paketbomber-Prozess unschuldig freigesprochen.
  • Explosionen 2021 in Südwestdeutschland verletzten mehrere Menschen.
  • Ermittlungen führten zu einem 66-jährigen Ulmer, Beweise waren jedoch unzureichend.
  • Gericht sprach den Rentner aufgrund fehlender Beweise frei, Täter bleibt unbekannt.
  • Kriminalpodcast „Akte Südwest“ beleuchtet weiterhin den ungelösten Fall.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Drei Menschen werden im Februar 2021 verletzt, als in der Lidl-Zentrale in Neckarsulm ein Paket explodiert. Das Gebäude wird daraufhin evakuiert, die Polizei rückt an und sperrt die Umgebung ab. Einen Tag zuvor gab es eine ähnliche Explosion in Eppelheim (Rhein-Neckar-Kreis), ein dritter Sprengsatz wird erfolgreich entschärft. Die drei Fälle hängen offensichtlich zusammen – und die Polizei nimmt schnell einen Verdächtigen ins Visier. Es ist ein Rentner aus Ulm, dem die Staatsanwaltschaft Heidelberg damals vorwirft, die Sprengsätze verschickt zu haben. Die Sache ist nur: Der Mann bestreitet die Tat vehement.

In der neuen Folge des Kriminalpodcasts „Akte Südwest“ geht es um den sogenannten Paketbomber-Prozess. Denn obwohl die Beweislage alles andere als eindeutig war, erhob die Staatsanwaltschaft Heidelberg Anklage gegen den 66-Jährigen aus Ulm. Der ehemalige Gerichtsreporter Hans-Uli Mayer erzählt nun im Podcast von dem ungewöhnlichen Fall – der bis heute ungelöst ist.

Hier gibt es Folge 52 von Akte Südwest

Nach den Explosionen führte die Spur das Ermittlerteam schnell nach Ulm: in einen DHL-Paketshop. Die Aufnahme einer Überwachungskamera zeigte einen Mann mit Corona-Maske, weißem Schal und Brille, wie er die Päckchen abgibt. Dieser Absender soll ein 66-jähriger Ulmer sein. Im Prozess vor dem Landgericht Heidelberg, der einige Monate später begann, wurde allerdings schnell klar: Die Indizien, die die Schuld des Rentners belegen sollten, waren alles andere als eindeutig.

Ein Gutachter aus Ulm etwa war davon überzeugt, dass der Kopfumfang und die hängende Schulter des Angeklagten nicht zu dem Mann auf den Videoaufzeichnungen passen. Zwei weitere Gutachten zerpflückten die Ergebnisse einer sogenannten Mantrailer-Suche. Eine private Hundebesitzerin hatte im Auftrag der Polizei mit ihrem Spürhund eine Spur verfolgt – allerdings sechs Wochen nach der Tat. Ein Gutachter erklärte, dieser zeitliche Abstand sei viel zu groß gewesen, um noch irgendeine Fährte zu verfolgen. Ein weiterer sah Hinweise darauf, dass die Frau den Hund bei der Suche beeinflusst hatte. Der Experte habe von „groben Fehlern“ gesprochen, sagt Hans-Uli Mayer: „Er hielt die ganze Aussage für völlig unbrauchbar.“

Indizienkette bröckelt – Ulmer Rentner wird freigesprochen

Die Anklage war ursprünglich davon ausgegangen, dass für den Versand der Sprengsätze „Spezialpäckchen“ genutzt wurden, die nicht im Handel verfügbar sind. Der Angeklagte besaß solche Päckchen. Doch dann stellte sich heraus, dass die kleinen Pakete durchaus im Einzelhandel erworben werden konnten – und der Ulmer Rentner konnte beweisen, dass er selbst damit mehrere Modell-Busse verschickt hatte.

Da die Indizienkette mehr und mehr bröckelte, befand sich der Mann einige Wochen nach Prozessbeginn wieder auf freiem Fuß. Später sprach ihn das Gericht frei. In der Urteilsbegründung fand sich ein Satz, den auch viele Laien kennen: „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Der viel zitierte Rechtsgrundsatz sei in solchen Fällen sehr wichtig, betont Hans-Uli Mayer: „Jemanden im Zweifel zu verurteilen für etwas, was er nicht getan hat, ist der schlechtere Weg.“ Es handle sich auch nicht um einen Freispruch zweiter Klasse, denn: „Den gibt es nicht im deutschen Recht.“

Die Frage, wer die Sprengsätze tatsächlich verschickt hat, ist bis heute ungeklärt. Seit Ende 2021 geht die Staatsanwaltschaft Heidelberg davon aus, dass auch eine vierte explosive Sendung im Zusammenhang mit dem Fall steht. Auf Nachfrage dieser Zeitung erklärte ein Sprecher, dass es keine neuen Erkenntnisse der Ermittler gebe. Wer auch immer für die Sprengsätze verantwortlich ist, ist vermutlich also noch immer auf freiem Fuß.

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