Missbrauch von Patientin: Physiotherapeut wird zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Es war bereits das zweite Verfahren gegen den 54-Jährigen.
Stefan Puchner/dpa- Physiotherapeut erhält 1 Jahr 8 Monate auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs einer Patientin.
- Landgericht Ellwangen folgte der Staatsanwaltschaft – Zulassungsfrage blieb offen.
- Chat mit der Schwägerin galt als entscheidend: Die Frau schilderte Übergriffe nach einer Sitzung.
- Nebenklägerin sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, Angehörige bestätigten ihre Angaben.
- Bereits früher gab es ein ähnliches Urteil auf Bewährung; weitere Meldungen liegen der Staatsanwaltschaft vor.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein Physiotherapeut ist vom Landgericht Ellwangen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er eine Patientin sexuell missbraucht hat. Die Kammer folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Vorsitzende Richter ließ offen, ob der 54-Jährige seine Zulassung verlieren wird: „Dies war nicht unsere Entscheidung.“
„Ein schwieriges Verfahren für alle Beteiligten, weil Aussage gegen Aussage steht“, so der Richter. Entscheidend sei die Glaubhaftigkeit der Beteiligten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sich in mindestens einer Sitzung an der 34-Jährigen verging.
Dabei wertete das Gericht einen Chat der Frau mit ihrer Schwägerin als entscheidend, bei dem sie das Erlebte schilderte. Der Mann habe sie demnach unter anderem an den Brüsten berührt und sei mit den Fingern in sie eingedrungen. Die 34-Jährige beschrieb einen Tag danach in dem Chat, wie sie sich nicht in der Lage gesehen habe, sich zu wehren.
Physiotherapeut beteuerte Unschuld
Die Frau selbst, die bei dem Verfahren als Nebenklägerin auftrat, sagte am ersten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Ehemann und Schwägerin bestätigten später ihre Darstellungen. Dies unterstrich auch eine Richterin vom Amtsgericht in Bad Mergentheim - sie vernahm die Betroffene im Zuge eines anderen Verfahrens gegen den Physiotherapeuten. Alle Zeugen beschrieben, wie die junge Frau von dem Erlebten stark geprägt sei und darunter leide.
Der 54-Jährige beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. Seine Verteidigerin hatte deshalb auf Freispruch plädiert. Er ist nach eigenen Angaben vor allem als Kindertherapeut in Bad Mergentheim (Main-Tauber-Kreis) tätig gewesen - mit Erwachsenen habe er nur selten zu tun, erklärte er.
Die Klägerin habe während der Behandlung ihres Säuglings selbst Schmerzen in den Beinen und am Rücken gezeigt. Das sei nach der Geburt nicht ungewöhnlich. Die Frau habe unbedingt von ihm behandelt werden wollen. Das sei erfolgt, wobei die Frau nicht unbekleidet gewesen sei. Auf Nachfrage räumte der Mann ein, dass die Frau in einigen Sitzungen, die teilweise abends stattfanden, keine Unterhose trug.
Bereits zweites Verfahren gegen den Mann
Bereits vor rund einem Jahr wurde der Mann in einem ähnlichen Fall zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da sich das Landgericht in Ellwangen auch mit diesem Vorgang in einem Berufungsverfahren beschäftigen wird. Zudem hätten sich bei der Staatsanwaltschaft weitere betroffene Frauen gemeldet. Ob die Staatsanwaltschaft weitere Vorfälle zur Anklage bringen will, ist noch offen.
