Waffenverbot in BW
: Gültig ab sofort! Land beschließt Messerverbot in Bus und Bahn

Teppichmesser, Taschenmesser, Küchenmesser: Wer damit künftig im ÖPNV erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen – selbst wenn er nur einen Apfel mit dem Buttermesser schält. Wir erklären, was hinter dem neuen Verbot steckt.
Von
Moritz Clauß
Stuttgart
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Ein Messer - Illustration

Der Ministerrat hat ein Messerverbot im baden-württembergischen ÖPNV beschlossen.

Paul Zinken/dpa
  • Baden-Württemberg beschließt Messerverbot im ÖPNV – gilt für alle Messer unabhängig von Klingenlänge.
  • Bußgelder bis zu 10.000 Euro bei Verstößen, Polizei führt stichprobenartige Kontrollen durch.
  • Ausnahmen für Rettungskräfte, Sport, Brauchtumspflege, Jagd, Fischerei und Berufsnutzung.
  • Messer nicht zugriffsbereit transportiert: Verbot greift in diesem Fall nicht.
  • Ziel des Verbots: Höhere Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln und an bestimmten Orten.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Landeskabinett in Baden-Württemberg hat bereits am Dienstag ein Messer- und Waffenverbot für den ÖPNV beschlossen. Das hat das Innenministerium am Donnerstag mitgeteilt. „Zudem erhalten die Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte die Möglichkeit, an bestimmten öffentlichen Orten auch Verbotszonen mit allgemeingültigen Messerverboten einzurichten“, heißt es in der Pressemitteilung. Eine Ministeriumssprecherin bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, das Verbot sei „ab sofort“ gültig.

Das Waffenverbot im öffentlichen Personennahverkehr sei „ein weiterer wichtiger Baustein, um die Sicherheit der Menschen in Baden-Württemberg zu erhöhen“, wird Innenminister Thomas Strobl (CDU) in der Mitteilung zitiert. „Gerade im ÖPNV, wo viele Menschen auf engstem Raum zusammenkommen, haben Waffen und Messer absolut nichts verloren.“ Jede Waffe und jedes Messer weniger sei „ein Sicherheitsgewinn“. Das Kabinett hatte den Beschluss auf Vorschlag von Strobl gefasst.

„Dieser Vorstoß dürfte eher symbolpolitischen Charakter haben“

Bereits im Vorfeld hatte es Bedenken wegen der geplanten Verordnung gegeben. Kritikerinnen und Kritiker wiesen unter anderem daraufhin, dass ein solches Verbot auch mit einer ausreichenden Zahl von Kontrollen einhergehen müsse. „Dieser Vorstoß dürfte eher symbolpolitischen Charakter haben“, sagte Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau der FDP/DVP-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Anfang April. „Messerangriffe werden selten von gesetzestreuen Bürgern verübt. Daher ist fraglich, ob sich potenzielle Täter von diesem Verbot abschrecken lassen.“

Die Verordnung sieht vor, dass es verboten ist, Waffen und Messer in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV mit sich zu führen. Sie gilt für das Gebiet des Landes Baden-Württemberg. Es sind aber mehrere Ausnahmen vorgesehen, etwa für den Rettungsdienst, die Feuerwehr und den Zivil- und Katastrophenschutz sowie für „Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd, der Fischerei oder der Ausübung des Sports führen“. Messer dürfen zudem weiterhin von Gewerbetreibenden und ihren Beschäftigten mitgeführt werden, die das Messer als Werkzeug zur Berufsausübung benötigen. Auch für Personen, die ein Messer „nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern“, gibt es eine Ausnahme. Ein Messer gilt als „nicht zugriffsbereit“, wenn man mehr als drei Handgriffe benötigt, um es zu erreichen.

Bei Verstoß: Bußgeld von bis zu 10.000 Euro

Das Verbot betrifft laut der Mitteilung Waffen im Sinne des Waffengesetzes, „insbesondere Schusswaffen, Hieb-, Stoß und Stichwaffen“. Außerdem „Messer aller Art, losgelöst von der Art des Messers und der Klingenlänge“. Das bedeutet: Auch Taschenmesser, Küchenmesser und Teppichmesser dürfen im ÖPNV nicht mehr mitgeführt werden. Einen Apfel im Zug mit einem Butter- oder Taschenmesser zu schälen, ist demnach künftig verboten. Ein Messer als Besteck im Bordbistro bleibt hingegen erlaubt.

Wer gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss dem Innenministerium zufolge „mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro“ rechnen. „Die Waffen und Messer können zudem eingezogen werden.“ Die Polizei könne die Einhaltung des Verbots überprüfen, indem sie „stichprobenartige, verdachtsunabhängige Kontrollen“ durchführe.