Messerangriff an Schule in Pforzheim: Junge Erwachsene sollen auf Schüler eingestochen haben

Nach einem Messerangriff an einer Schule in Pforzheim sitzen zwei junge Erwachsene in Haft (Symbolfoto).
Ingo Wagner/dpaGroßalarm an einer Schule in der Westlichen Karl–Friedrich–Straße in Pforzheim: Zwei Schüler wurden dort am Dienstagnachmittag (06.02.2024) schwer verletzt, als zwei junge Erwachsene mit einem Messer auf die beiden losgegangen sein sollen.
Nach Polizeiangaben saßen die Opfer gegen 14.30 Uhr zusammen mit weiteren Personen auf einer Bank. Die beiden Tatverdächtigen hätten die Schule betreten und auf die Schüler eingestochen. Anschließend sollen sie geflüchtet sein. Die Polizei nahm sie allerdings inzwischen fest.
Nach Informationen eines Sprechers der Polizei am Mittwochmorgen (07.02.) wurden die beiden Opfer nach dem Angriff zwar in ein Krankenhaus gebracht, sie befinden sich aber nicht in Lebensgefahr.
Kannten sich Täter und Opfer? Noch sind viele Fragen offen
Zu den Opfern machte die Polizei zunächst keine Angaben, inzwischen ist aber zumindest das Alter bekannt. 17 Jahre alt sollen sie sein. Dennoch sind viele Fragen in dem Fall weiterhin offen, etwa ob die Verdächtigen, die 18 und 19 Jahre alt sind, einen Bezug zur Schule oder zu ihren Opfern haben. Schüler der Schule sind die beiden, nach Informationen der Polizei, nicht. Auch ob die Opfer gezielt oder zufällig ausgewählt wurden, ist noch unklar. Die Polizei geht davon aus, dass sich die Tatverdächtigen und die Opfer kannten.
Unbeteiligte wurden während des Vorfalls nicht gefährdet, wie der Sprecher sagte. Die Kripo hat die Ermittlungen übernommen und will nun zunächst Zeugen vernehmen.
Zuletzt immer wieder tödliche Angriffe an Schulen in BW
Der Fall weckt schreckliche Erinnerungen an die Bluttat von St. Leon–Rot Ende Januar. Ein 18–Jähriger soll damals in einer Schule eine Schülerin mit einem Messer getötet haben, vermutlich hatten die beiden eine Beziehung. Nach dem Beziehungsende soll er das Opfer wochenlang gestalkt haben, die Behörden erließen aber kein Kontaktverbot.