Maskenpflicht in Baden-Württemberg: Ab Februar fällt in Arztpraxen die Maskenpflicht für Beschäftigte

Ab Februar müssen die Beschäftigten in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg keine Masken mehr tragen.
Bernd Weißbrod/dpaBisher mussten Beschäftigte in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, um sich und andere vor Corona zu schützen. Diese Maßnahme endet am 1. Februar. Die Maskenpflicht soll in Baden-Württemberg also, wie auch in Bayern, Anfang Februar fallen.
Corona-Verordnung wird angepasst: Maskenpflicht fällt
Die Corona-Verordnung wird zum 31. Januar offiziell angepasst. Das hat die Landesregierung Baden-Württembergs laut SWR am Dienstag in Stuttgart beschlossen. Damit fällt neben der Maskenpflicht im Fernverkehr und im öffentlichen Nahverkehr nun auch die Pflicht in Teilen des Gesundheitswesens.
Zuvor hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bereits eindringlich ein Ende der Maskenpflicht im Gesundheitsbereich und ein Ende der Isolationspflicht gefordert. „Ende Februar endet das Angebot kostenloser Tests in Deutschland, einen Monat früher die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Damit sendet die Politik bereits das Signal, dass die Pandemie ausläuft und Corona eine „normale“ Krankheit geworden ist“, sagte der Vorsitzende Gerald Gaß der „Rheinischen Post“ (Dienstag). Die DKG halte es für folgerichtig, Ende Februar die Maskenpflicht im Gesundheitswesen und die Isolationspflicht zu streichen. „Es ist Zeit, wieder zur Normalität zurückzukehren.“
