SWP+SWP+Klagen in BW
: Grundsteuer nicht verfassungswidrig! Wie geht es jetzt weiter?

Der Bundesfinanzhof bewertet das Bewertungsverfahren des Landes als rechtens. Wie die Kläger auf die Entscheidung reagieren.
Von
Jens Schmitz
Stuttgart/München
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Stuttgart: SYMBOLBILD - 15.10.2024, Baden-Württemberg, Stuttgart: Wohnhäuser stehen eng bebaut im Kessel der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart und etwas weniger eng bebaut am Hang. Die Grundsteuer wird in Baden-Württemberg nach der Fläche des Grundstücks berechnet. (zu dpa: «Bundesfinanzhof verhandelt Grundsteuer-Klagen») Foto: Bernd Weißbrod/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Laut Bundesfinanzhof ist die baden-württembergische Grundsteuer nicht verfassungswidrig.

Bernd Weißbrod/dpa