„Horror-Nachbarn“ aus Weingarten
: Urteil im Stalking-Prozess – beide Seiten legen Berufung ein

Ein Nachbarschaftsstreit im oberschwäbischen Weingarten landet vor dem Amtsgericht. Eine Familie wird verurteilt, weil sie ihre Nachbarn ausgespäht haben soll.
Von
dpa
Ravensburg
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Stalking-Prozess in Ravensburg: Angeklagt ist eine Familie aus Weingarten, weil sie ihre Nachbarn terrorisieren soll.

Stalking-Prozess in Ravensburg: Angeklagt ist eine Familie aus Weingarten, weil sie ihre Nachbarn terrorisieren soll.

Jessica Wolf
  • Familie aus Weingarten wegen Stalking verurteilt; Berufung eingelegt.
  • Gericht sieht jahrelanges Ausspähen der Nachbarn als erwiesen an.
  • Staatsanwaltschaft fordert Gefängnisstrafe, Familie wehrt sich gegen Vorwürfe.
  • Familie betont ihre christliche Verfolgung durch Nachbarn.
  • Unklar, ob auch die Verteidigung Berufung einlegt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach dem Urteil in einem Ausspäh-Nachbarschaftsstreit vor dem Amtsgericht Ravensburg hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das teilte ein Sprecher der Anklagebehörde auf Anfrage mit.

Eine ganze Familie war am vergangenen Donnerstag zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie ihre Nachbarn über Jahre ausgespäht hat. Laut Urteil hörten sie Telefonate an und filmten ihre Nachbarn bei verschiedensten Gelegenheiten.

„Wir sind Christen“

Das Elternpaar und ihre beiden bereits erwachsenen Töchter aus dem oberschwäbischen Weingarten waren unter anderem wegen Stalkings in besonders schwerem Fall angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Nachstellung und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes vor und forderte eine Gefängnisstrafe.

Vor Gericht hatte sich die Familie gegen die Vorwürfe gewehrt und eine ganz andere Sicht der Dinge vertreten. Demnach gehörten ihre Nachbarn auf die Anklagebank und nicht sie. „Wir sind Christen und werden sehr verfolgt von unseren Nachbarn. So sieht der Sachverhalt aus“, hatte die Mutter zu Prozessende gesagt. Ob auch die Verteidigung in Berufung gegangen ist, war zunächst unklar.

Am Freitagabend (13.12.) erreichte die SÜDWEST PRESSE eine E-Mail der verurteilten Familie. Darin heißt es, dass sie über ihre Anwälte ebenfalls Berufung eingelegt habe. Der Redaktion liegt aber noch keine Bestätigung dafür vor.