Stalking-Prozess in Ravensburg: Chaos-Prozess um „Horror-Nachbarn“ – Anklage fordert Haft ohne Bewährung!

Die vierköpfige Familie W. mit ihren Anwälten im Amtsgericht Ravensburg. Am Montag sollte in dem Stalking-Verfahren das Urteil fallen.
Jessica Wolf- Prozess um "Horror-Nachbarn" in Ravensburg bleibt chaotisch, Urteil am 25.11.2024 erwartet.
- Familie W. wegen Stalking und illegaler Videoaufnahmen angeklagt, seit über 10 Jahren Konflikte.
- Polizei rückte über 100-mal aus, Kameras und 150 Videos bei Hausdurchsuchung sichergestellt.
- Vater war früher Bürgermeister, wurde 2007 wegen Verfehlungen verurteilt.
- Zuschauer berichten von psychoterrorähnlicher Atmosphäre.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Bezichtigungen, endlose Vorträge, Zwischenrufe, viel Durcheinander und ein entnervter Richter: Der Prozess um die sogenannten „Horror-Nachbarn“ am Ravensburger Amtsgericht wird immer chaotischer. Am Montag (25.11.2024) sollte eigentlich ein Urteil in dem Stalking-Prozess fallen. Doch ob der Zeitplan angesichts des turbulenten Prozessverlaufs eingehalten werden kann, ist fraglich. Mehrfach versucht der zunehmend ausgelaugt wirkende Richter Dr. Manuel Pflug im Laufe des Tages, vor allem die vier Angeklagten der Familie W. zur Räson zu bringen. „Können wir uns darauf einigen, dass ich das hier einfach mache?“, sagt Pflug gleich zu Beginn der Verhandlung, als eine der beiden Töchter der Familie selbst die Prozessführung übernehmen will und vorschlägt, man müsse alle „Beweisfotos“ öffentlich zeigen. Das lehnt der Richter ab, doch die Mutter, die mehrere Ordner voller Bilder dabei hat, hebt später doch ständig Fotos in die Höhe, während ein Zeuge gehört wird. „Stopp. Nein“, sagt der Richter. Als die Frau trotzdem weitermacht, nimmt ihr Anwalt ihr kurzerhand die Ordner weg. Doch auch das kann sie nur kurzzeitig abhalten. „Es ist wie in einem Fantasy-Film. So geht das schon die ganze Zeit“, kommentiert eine Zuschauerin im Saal kopfschüttelnd.
Nachbarschaftsstreit völlig außer Kontrolle
In dem Prozess geht es um einen völlig außer Kontrolle geratenen Nachbarschaftsstreit. Familie W., die auf der Anklagebank sitzt, wird vorgeworfen, ihre Nachbarn seit über zehn Jahren zu drangsalieren. Die Hauptvorwürfe lauten auf gemeinschaftlicher Nachstellung und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, konkret geht es um illegale Bild- und Videoaufnahmen, die die Familie von den Nachbarn angefertigt haben soll. Die Polizei musste seit 2011 schon mehr als 100-mal anrücken, bei einer Hausdurchsuchung wurden von Ermittlern Kameras und mehr als 150 Videos sichergestellt. Die Familie fühlt sich hingegen selbst nicht als Täter, sondern als Opfer – ihr werde von der gesammelten Nachbarschaft nachgestellt, behauptet sie. Das versuchen die vier Angeklagten reichlich unkoordiniert zu beweisen, mit immer neuen Nachfragen an Zeugen und Vorwürfen.
Ein Zeuge, der an diesem Montag aussagen soll, schildert die vergiftete Atmosphäre: „Sobald wir über den Weg gehen, werden wir blöd angemacht. Kinder dürfen nicht spielen, nicht mit Kreide malen, wir dürfen keine Hecken schneiden.“ Man könne doch den Menschen nicht verbieten, vor die Tür zu gehen. Anwohner würden beschimpft, belästigt, gefilmt, angezeigt, hatte ein anderer Anwohner vor Prozessauftakt geschildert und sprach von „Psychoterror“.
Der heute 57-jährige Vater steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Er war ab 2004 für einige Jahre Bürgermeister einer Gemeinde im Landkreis Reutlingen, wurde 2007 aufgrund einer Vielzahl von Verfehlungen in diesem Amt zu einer Geldstrafe verurteilt und 2008 in den Ruhestand versetzt.
Urteil soll nun doch erst im Dezember fallen
Am späten Nachmittag hielt die Staatsanwältin ihr Plädoyer – und forderte Haftstrafen ohne Bewährung für die beiden Eheleute der Familie W.: Der Vater soll demnach für 1 Jahr und 2 Monate ins Gefängnis, für die Mutter soll die Haftstrafe 1 Jahr und 3 Monate betragen. Die beiden Töchter sollen laut Staatsanwaltschaft Haftstrafen von 9 Monaten beziehungsweise 11 Monaten erhalten – allerdings auf Bewährung. Die Anwälte der Mutter und der älteren Tochter forderten hingegen einen glatten Freispruch für ihre Mandantinnen.
Am Montagabend gab es allerdings dann doch kein Urteil mehr, das Gericht vertagte sich, nachdem der Zeitplan am Montag sich immer mehr verzögerte: Es soll nun erst am 5. Dezember fallen.
Wir berichten weiter über den Fall.

