
Doppelmord-Prozess in Memmingen: Tochter der Getöteten: „Jetzt hat mein Ex-Mann erreicht, was er wollte“

Ein 45-Jähriger soll in Memmingen seine Ex-Schwiegereltern umgebracht haben.
Michael Scheifele- Prozess in Memmingen: 45-Jähriger soll Ex-Schwiegereltern mit Gipserbeil getötet haben.
- Motiv laut Anklage Rache, da er sie für die Trennung von der 44-Jährigen verantwortlich machte.
- Ex-Frau berichtet von jahrelanger Gewalt und Drohungen, Kamera am Tatort war ausgesteckt.
- Indizien: Kassenzettel für ein Beil im Auto, DNA an Kamera; der Angeklagte bestreitet die Tat.
- Rechtsmedizinerin: zahlreiche wuchtige Hiebe auf Kopf und Hals, Prozess läuft bis November weiter.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Es waren schreckliche Bilder, die am Mittwoch im Saal des Landgerichts Memmingen gezeigt wurden. Die toten Körper einer 68‑Jährigen und ihres 72 Jahre alten Mannes lagen blutüberströmt in der Küche sowie im Badezimmer ihres Wohnhauses. Der 45-jährige Ex-Schwiegersohn des Ehepaars musste sich wegen mutmaßlichen Doppelmords vor Gericht verantworten. Laut Staatsanwaltschaft soll er seine ehemaligen Schwiegereltern mit einem Gipserbeil erschlagen haben. Das Motiv sei laut Anklage Rache gewesen. Der 45-jährige Deutsch-Iraker habe das Seniorenpaar für die Trennung von seiner 44-jährigen Ex-Frau verantwortlich gemacht.
Der Angeklagte soll gedroht haben, die Eltern seiner Frau umzubringen
Die Stimme der 44-Jährigen brach nach wenigen Sekunden, als sie am Mittwoch vor Gericht aussagte. „Jetzt hat mein Ex-Mann erreicht, was er wollte“, sagte sie. Ihr Blick ist bei ihrer Aussage vor Gericht nach vorne gerichtet, sie vermied, ihren Ex-Mann anzusehen. Dieser grinste immer wieder. Er habe bei der Trennung damit gedroht, sie und ihre Eltern umzubringen. Mitte Februar 2024 soll er demnach seine Drohung wahrgemacht haben. Die 44-Jährige war nach der Tat in Begleitung ihres heute 6‑jährigen Sohns als Erstes im Haus ihrer Eltern, wo sie das Ehepaar tot auffand.
Die 44-Jährige habe ihren Ex-Mann im Jahr 2004 kennengelernt, seit 2006 seien sie ein Paar gewesen. Immer wieder hatten sie sich demnach getrennt. Und immer wieder sei Gewalt im Spiel gewesen. Der erste größere Vorfall soll im Jahr 2009 gewesen sein. „Er hat mich an den Haaren gepackt und an die Küchenschränke geschlagen“, erklärte die 44-Jährige vor Gericht. Sie habe eine Anzeige bei der Polizei gemacht, doch dann wieder zurückgezogen. Während der On‑Off-Beziehung sei die Zeugin immer wieder zu ihm zurückgekehrt. „Er hat mich irgendwann wieder gehabt“, sagte sie. „Er hat gewusst, wie er es machen muss.“ Sie habe sich dabei unter Druck gesetzt gefühlt. Im Jahr 2018 folgte die Hochzeit. Nach zwei Abtreibungen kam schließlich 2022 der gemeinsame Sohn zur Welt.
Die Eltern hätten ein Problem gehabt, dass der Angeklagte Moslem war
Der Richter wollte wissen, wie die Eltern zum Ex-Mann standen. „Es war nicht der Lieblingsschwiegersohn“, antwortete die 44‑Jährige. „Meine Eltern hatten mitbekommen, dass er zu mir nicht gut war.“ Sie konnten demnach nicht verstehen, dass sie weiterhin mit ihm zusammen war. Außerdem hätten die Eltern ein Problem damit, dass der Angeklagte Moslem war. Trotzdem ließen die Schwiegereltern ihn zeitweise in ihrem Haus wohnen. Sie sind mit dem Paar in den Urlaub gefahren und feierten zusammen Familienfeste.
Im Jahr 2022 trennte sich die 44-Jährige dann schließlich doch von ihrem Mann. Bei einer Auseinandersetzung in diesem Zusammenhang habe der Angeklagte seinen damaligen Schwiegervater körperlich angegriffen. Der Angeklagte hätte befürchtet, dass ihm der Sohn weggenommen werden würde. Mit der Scheidung im Jahr 2024 sei das Verhältnis nicht besser geworden. Permanent hat es juristischen Ärger gegeben. Der Ex-Mann soll die 44-Jährige mit Klagen überzogen haben, sagt sie. Doch vor dem Oberlandesgericht bekam sie höchstrichterlich recht: Der 45-Jährige durfte sich der Ex-Frau nicht mehr nähern. Außerdem durfte er den gemeinsamen Sohn nicht mehr ohne Aufsicht sehen. Laut der 44-Jährigen hätte er ihn mit in den Irak nehmen wollen.

Die Polizei nahm den Angeklagten nach der Tat fest. Er sitzt momentan in Unterschungshaft.
Peter KneffelDie Eltern hatten wegen Drohungen des Angeklagten Angst, sagten beide Töchter vor Gericht aus. Die Schwester der 44-Jährigen beschrieb das Wesen des Angeklagten „wie eine tickende Zeitbombe“. Wenn ihm etwas nicht passe, „geht er hoch wie eine Rakete“, erklärte sie. Immer wieder habe er ihnen gedroht und sei an ihrem Haus vorbeigefahren. Die Eltern hätten Kameras aufgebaut. Was in der Tatnacht geschah, zeichneten sie allerdings nicht auf. Jemand hatte die Kamera vorher ausgesteckt. DNA-Spuren des Angeklagten an der Kamera weisen darauf hin, dass er es gewesen sein könnte.
Der 45-Jährige soll mit dem Beil auf Kopf und Hals gezielt haben
Der Angeklagte streitet die Tat ab. Die Ermittler stützen sich unter anderem auf einen Kassenzettel vom Kauf eines Gipserbeils, der im Auto des Angeklagten gefunden wurde. Sie gehen davon aus, dass das die Tatwaffe ist. Der 45-Jährige bestreitet, das Werkzeug besessen zu haben. Er habe früher auf dem Bau gearbeitet und kenne daher Arbeiter, die diese Werkzeuge nutzen.
Fakt ist: Es ist davon auszugehen, dass bei der Tat rohe Gewalt angewendet wurde. Wie die Ulmer Rechtsmedizinerin Constanze Nieß aussagte, müssen die Hiebe auf Kopf und Hals besonders wuchtig durchgeführt worden sein. Die Frau soll mit mindestens 12 Schlägen getötet worden sein, der Mann mit 21 Schlägen. Beim 72‑Jährigen war das Rückenmark komplett bis zum Halswirbel durchtrennt. Eine tödliche Verletzung.
Die nächste Verhandlung wird am 28. Oktober fortgesetzt. Insgesamt sind noch sieben Verhandlungstage geplant, der letzte Prozesstag soll am 18. November stattfinden.


