Cold-Case in Deggingen: Polizei schnappt mutmaßlichen Mörder nach über 40 Jahren – Senior in U-Haft

Verhaftung nach über 40 Jahren: Bei einem Cold Case aus Deggingen wurde ein Tatverdächtiger festgenommen.
www.imago-images.de- Nach über 40 Jahren wurde ein Tatverdächtiger zu einem Deggingen-Cold-Case festgenommen.
- Eine 31-Jährige wurde am 10. März 1985 nackt und mit BH-Fesselung tot aufgefunden.
- Ein 70-Jähriger aus Schwendi sitzt in Untersuchungshaft – Vorwurf: Mord zur Verdeckung.
- Durchsuchung Anfang November brachte viele Asservate, ein DNA-Abgleich erhärtete den Verdacht.
- Festnahme erfolgte am 14. April 2026 in Ulm, die Unschuldsvermutung gilt weiterhin.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nackt und an den Beinen mit einem BH gefesselt – so fanden Spaziergänger im März 1985 die Leiche einer 31-Jährigen im Gewann Winterhalde bei Deggingen. Ein Täter konnte nie ermittelt werden. Doch nun, mehr als 40 Jahre nach dem Verbrechen, haben Polizei und Staatsanwaltschaft einen Tatverdächtigen aus Schwendi festgenommen. „Nach den derzeitigen Ermittlungen besteht gegen den Mann der dringende Verdacht, dass er die 31-Jährige zur Verdeckung eines zuvor an ihr begangenen Sexualdelikts getötet habe“, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung.
Bereits Anfang November wurde gegen den 70-Jährigen ermittelt, die Polizei durchsuchte sein Anwesen. Dabei konnten laut der Mitteilung „eine Vielzahl von Asservaten beschlagnahmt werden“. Der Mann wurde zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt.
Auswertung der Beweismittel führte zur Verhaftung
„Auf Grundlage der Auswertung der im Rahmen der Durchsuchung beschlagnahmten Asservate, einer umfassenden Neubewertung der vorhandenen Beweismittel, der Erkenntnisse eines ergänzenden rechtsmedizinischen Sachverständigengutachtens sowie des bereits zuvor erfolgten Abgleichs einer DNA-Spur erhärtete sich der Tatverdacht gegen den 70-Jährigen“, erklären Polizei und Staatsanwaltschaft nun.
Die Kriminalpolizei Ulm nahm den Tatverdächtigen am 14. April 2026 in seinen Wohnräumlichkeiten widerstandslos fest. Er wurde am selben Tag dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Ulm vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm gegen den Tatverdächtigen wegen des Vorwurfs des Mordes Untersuchungshaft anordnete.
Die Polizei weist darauf hin, dass für den Tatverdächtigen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens die Unschuldsvermutung gilt. Die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft dauern an.
