Betrugsprozess in Stuttgart: Plädoyers im Ballweg-Prozess erwartet

Michael Ballweg, Gründer der «Querdenken»-Bewegung, steht in einer Verhandlungspause in einem Foyer des Landgerichts Stuttgart. Ballweg steht seit Monaten wegen versuchten Betrugs vor Gericht. (zu dpa: «Plädoyers im Ballweg-Prozess erwartet»)
Marijan Murat/dpa- Betrugsprozess gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg: Plädoyers starten am Dienstag in Stuttgart.
- Ballweg wegen versuchten Betrugs und mutmaßlicher Steuerhinterziehung angeklagt.
- Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, über 575.000 Euro für private Zwecke genutzt zu haben.
- Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit wurde abgelehnt; Urteil nicht vor 31. Juli erwartet.
- Bewegung „Querdenken“ entstand in der Corona-Pandemie, Ballweg saß 2022 in U-Haft.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Betrugsprozess gegen „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg geht in die Zielgerade. Am Dienstag (09.00 Uhr) werden die Plädoyers erwartet – zunächst soll die Staatsanwaltschaft vortragen. Ein Urteil wird nicht vor dem 31. Juli erwartet.
Der Prozess läuft seit vielen Monaten. Ballweg muss sich wegen versuchten Betrugs verantworten, außerdem soll er laut Anklage Steuern hinterzogen haben. Das Landgericht hatte im Frühjahr eine Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen – wegen Geringfügigkeit. Die Richter hatten argumentiert, dass man dem 50-jährigen Unternehmer keinen Vorsatz nachweisen könne. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Vorschlag des Gerichts jedoch ab. Eine Verurteilung sei weiterhin wahrscheinlich, betonten die Ankläger – und beantragten sogar die Befangenheit der Berufsrichter. Ohne Erfolg.
Im Juni erkundigte sich die Staatsanwaltschaft laut Landgericht, ob auch eine Einstellung unter Auflagen in Betracht komme. Obwohl sich das Gericht dazu bereit gezeigt hatte, teilte die Anklagebehörde später mit, dass sie einer Einstellung weiterhin nicht zustimmen würde.
Mehr als eine halbe Million für private Zwecke?
Ballweg soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch öffentliche Aufrufe mehr als eine Million Euro von Tausenden Menschen für die Organisation eingeworben, die Spender aber über die Verwendung von Geldern getäuscht haben. Die Ankläger werfen ihm vor, 575.929,84 Euro für private Zwecke verwendet zu haben.
Dokumentiert sind belegbare Ausgaben für die „Querdenken“-Bewegung in Höhe von 843.111,68 Euro. Ballweg ist nicht wegen Betrugs, sondern nur wegen versuchten Betrugs angeklagt, weil einigen Spendern wohl gleichgültig war, was mit dem Geld passiert, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
„Querdenken“-Initiator saß monatelang in U-Haft
Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft von Beginn an zurückgewiesen. Der „Querdenken“-Initiator saß wegen der Ermittlungen ab Juni 2022 mehrere Monate in Untersuchungshaft – die Behörden sahen Fluchtgefahr. Unterstützer demonstrierten regelmäßig vor dem Gefängnis. Im April 2023 wurde er entlassen.
Die „Querdenken“-Bewegung war während der Corona-Pandemie in Stuttgart entstanden und hatte sich bundesweit verbreitet. Die Demonstrationen richteten sich gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei kam es auch zu Angriffen auf Polizisten und Medienvertreter.