Angriff auf Elbit Systems in Ulm: Tumulte bei Prozess – Jetzt kritisieren Bürgerrechtler das Gericht

Im Hochsicherheits-Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim sind beide Verhandlungssäle mit Trennwänden aus Sicherheitsglas ausgestattet, um Angeklagte von den anderen Prozessbeteiligten abzusondern. Die Kommunikation mit Verteidigern läuft über Mikrofone und Kopfhörer.
Bernd Weißbrod/dpa-Pool/dpa- Prozessauftakt in Stuttgart-Stammheim eskalierte – Verhandlungstag wurde abgebrochen.
- Angeklagte saßen hinter Sicherheitsglas getrennt von Anwälten, Kommunikation nur per Technik.
- Bürgerrechtler sehen Recht auf faires Verfahren verletzt und fordern Sitzplätze neben Verteidigern.
- Verteidiger kündigen Befangenheitsantrag gegen die Richterin an, Anklage wurde nicht verlesen.
- Fünf Aktivisten angeklagt: Einbruch bei Elbit Systems in Ulm und Vorwurf krimineller Vereinigung.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nach dem tumultartigen Prozessauftakt wegen der Attacke auf das israelische Rüstungsunternehmen Elbit Systems in Ulm haben Bürgerrechtler das Landgericht Stuttgart wegen der Sitzordnung kritisiert. Die fünf Angeklagten saßen hinter Sicherheitsglas, getrennt von ihren Anwälten.
„Das vorgegebene Setting verhindert die vollumfängliche Verfolgung des Prozesses, insbesondere der Verlesung der Anklageschrift sowie die vertrauliche Unterhaltung mit der Verteidigung, eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren“, teilte das Komitee für Grundrechte und Demokratie aus Köln mit.
Wird das Recht auf ein faires Verfahren verletzt?
In der Mitteilung bezogen sich die Bürgerrechtler auf Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention – das Recht auf ein faires Verfahren. Der Verein fordert, dass die Angeklagten neben ihren Verteidigern sitzen dürfen.
Der Prozessauftakt in Stuttgart-Stammheim am Montag war von Tumulten geprägt: Unter anderem riefen Anwälte noch vor Feststellung der Personalien immer wieder dazwischen und widersetzten sich der Richterin vehement. Schließlich verließen sie aus Protest geschlossen den Saal. Dabei handelte es sich um einen der am strengsten gesicherten Gerichtssäle des Landes, in Stuttgart-Stammheim.
Fünf Pro-Palästina-Aktivisten stehen in dem Verfahren vor Gericht. Sie brachen der Anklage zufolge nachts in ein israelisches Rüstungsunternehmen in Ulm ein, zerstörten Inventar, sprühten die Wände voll und verursachten einen Millionenschaden. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Befangenheitsantrag gegen Richterin angekündigt
Schon die Anwälte kritisierten bei Prozessauftakt, dass die Angeklagten hinter dickem Sicherheitsglas sitzen müssen. Der erste Verhandlungstag musste abgebrochen werden, bevor überhaupt die Anklage verlesen werden konnte. Am Abend teilten die Anwälte in einer Pressemitteilung mit, dass sie einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin stellen – wegen einer „nicht hinnehmbaren“ Verletzung des Anspruchs ihrer Mandanten auf ein faires Verfahren.

Die «Ulm5», wie sie sich selbst nennen, beim Prozessauftakt in Stuttgart. Sie sitzen seit September in Untersuchungshaft.
Julian Rettig/dpaDen „Ulm5“, wie sich die Angeklagten selbst nennen, wird nicht nur Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen, sondern auch Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Sie sollen dem Netzwerk „Palestine Action Germany“ angehören.
Der Prozess um den Anschlag am Landgericht Stuttgart findet im Hochsicherheits-Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart in Stuttgart-Stammheim statt. Das Gebäude wurde 2019 eröffnet und umfasst zwei Verhandlungssäle, die beide mit Trennwänden aus Sicherheitsglas ausgestattet sind, hinter denen – unabhängig vom Verfahren – jeweils die Angeklagten sitzen. Es hat das sogenannte Mehrzweckgebäude aus den 1970er Jahren ersetzt, das wegen der RAF-Prozesse bundesweit bekannt war.
In dem Gebäude finden normalerweise Staatsschutzverfahren des OLG statt, etwa seit zwei Jahren der große „Reichsbürger“-Terrorprozess rund um die Gruppe Reuß. Bei dem aktuellen Prozess des Landgerichts gegen die fünf Aktivisten handelt es sich wegen des Vorwurfs der kriminellen Vereinigung ebenfalls um ein Staatsschutzverfahren.
