Weight Watchers: Abnehmspezialist ist pleite

Weight Watchers versucht seit einigen Jahren, sich als „Wellness“-Unternehmen zu etablieren.
Timon/stock.adobe.com- Weight Watchers meldet Insolvenz an; Chapter-11-Verfahren beantragt.
- Schulden von 1,15 Milliarden Dollar; Restrukturierung geplant.
- Über 3 Mio Mitglieder weltweit; Betrieb läuft weiter.
- Umsatzrückgang trotz Umstellung auf Wellness.
- Punktesystem, App und Diätpläne bleiben bestehen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Zunehmende Konkurrenz durch kostenlose Online-Kurse, Fitnessarmbänder und zuletzt auch noch Abnehmspritzen: Der US-Diätkonzern Weight Watchers ist pleite. Das Unternehmen beantragte ein sogenanntes Chapter-11-Insolvenzverfahren, wie es am Dienstag mitteilte. Damit kann Weight Watchers (WW) geschützt vor Gläubigern sein Geschäft neu ordnen.
Schulden abtragen
WW International hat Schulden von 1,15 Milliarden Dollar (rund eine Milliarde Euro) angehäuft. Im Insolvenzverfahren will das Unternehmen nun seine Schulden abbauen und Weight Watchers „für langfristiges Wachstum und Erfolg positionieren“.
Der Betrieb werde ohne Auswirkungen auf die Mitglieder fortgesetzt, versicherte das Unternehmen. WW hat weltweit nach eigenen Angaben derzeit mehr als drei Millionen Mitglieder.
Weight Watchers war 1963 gegründet worden und versucht seit einigen Jahren, sich als „Wellness“-Unternehmen eher denn als Abnehm-Unternehmen zu vermarkten. Es gehe darum, die „Beziehung zu Essen langfristig zu ändern“, heißt es auf der WW-Seite. Bei einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft gibt es unter anderem einen Abnehmplan und Rezepte. Doch der Umsatz ging zuletzt weiter zurück.
Was sich für Kunden ändert, ist noch unklar. In Deutschland gibt es noch keine Insolvenzanmeldung. Punktesystem, App, Diätpläne und Programm bleiben zunächst bestehen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Vorauszahlungen bei insolventen Unternehmen nur für möglichst kurze Zeiträume vorzunehmen und wenn nötig, Ansprüche auf Nacherfüllung gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen.
