Warenhauskette
: Erleichterung für Galeria-Beschäftigte: Es gibt Insolvenzgeld

Die Bundesagentur für Arbeit hat entschieden, den Belegschaften der Warenhauskette ein Insolvenzgeld zu zahlen. Das war unter Rechtsexperten umstritten.
Von
Matthias Schiermeyer
Stuttgart
Warenhauskette Galeria: Blick auf die Galeria Filiale „Galeria Kaufhof an der Kö“. (zu dpa: «Galeria-Insolvenzantrag vom Gericht zugelassen»)

Hinter den Mauern der Warenhauskette Galeria dominieren weiterhin die Sorgen der Beschäftigten.

Rolf Vennenbernd/dpa
  • Galeria-Beschäftigte erhalten Insolvenzgeld, die BA erkennt einen Anspruch an.
  • Ausgezahlt wird es für 9.650 Beschäftigte – vorfinanziert über eine Bank.
  • Ein Teil der Belegschaft ist separat insolvent, daher nicht in der BA-Entscheidung.
  • Streitpunkt war der Versicherungsfall von 2024, die BA sieht nun einen neuen Anspruch.
  • Insolvenzgeld ersetzt bis zu drei Monatslöhne und ist steuerfrei, inkl. Zulagen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Bestürzung der mehr als 11.000 Beschäftigten ist noch nicht gewichen, nachdem das Unternehmen Galeria vor knapp zwei Wochen den vierten Insolvenzantrag binnen sechs Jahren gestellt hatte. Die Zukunft der insgesamt 83 Filialen ist unklar – der Betrieb läuft weiter. Nun erreicht sie immerhin eine Botschaft, die ihnen die ärgsten Sorgen nimmt: Demnach erhalten sie wenigstens Insolvenzgeld, wie die Bundesagentur für Arbeit entschieden hat.

„Nach intensiver Prüfung des komplexen Sachverhalts besteht aufgrund der geltenden Gesetzeslage dem Grunde nach ein Anspruch auf Insolvenzgeld“, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Insolvenzgeld soll vorfinanziert werden

Das Geld werde für 9.650 Beschäftigte gezahlt. Insgesamt beschäftigt Galeria derzeit 11.250 Mitarbeiter, doch läuft für einen Teil – etwa die Gastronomie- und Lebensmittelsparte – ein separater Insolvenzantrag. Beantragt hatte die Zahlung von Insolvenzgeld der Insolvenzverwalter Frank Kebekus. Es soll über eine Bank vorfinanziert werden, damit es schneller zu den Beschäftigten kommt. Die Gehälter aller Beschäftigten belaufen sich dem Vernehmen nach auf insgesamt knapp 25 Millionen Euro im Monat.

Die Zahlung des Insolvenzgeldes war im Vorfeld der Entscheidung unter Rechtsexperten umstritten, weil die Zahlungsprobleme aus der Insolvenz von 2024 noch fortbestehen. Denn grundsätzlich kann diese Leistung aufgrund desselben Versicherungsfalles nur einmal gezahlt werden.

Aus juristischen Gründen ein kniffliger Fall

Es ging bei der Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit daher im Wesentlichen um die Frage, ob die Gründe, die bereits den Versicherungsfall ausgelöst haben, fortbestehen und ursächlich für weitere formale Insolvenzereignisse sind. Wenn eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nicht beseitigt wurde, kann trotz Eintritt eines neuen Insolvenzereignisses kein Anspruch auf Insolvenzgeld bestehen. Galeria hatte den Betrieb in der Zwischenzeit auf ein neues Unternehmen übertragen, das sich formaljuristisch nicht in der sogenannten Planüberwachung befindet. Der BA zufolge folgt aus diesem Übergang ein neuer Rechtsanspruch.

Generell zahlt die Bundesagentur das Insolvenzgeld rückwirkend aus – als Ersatz für den Lohn, der für drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aussteht. Es umfasst das Festgehalt und weitere Lohnanteile, wie Provisionen, Überstundenvergütungen oder Weihnachtsgeld – meist entspricht es dem Nettolohn.

1,3 Milliarden Euro für Insolvenzgeld ausgegeben

Insolvenzgeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei. Finanziert wird es durch eine Umlage, die von den Arbeitgebern getragen wird. Soweit für den Insolvenzgeldzeitraum keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, werden diese der Krankenkasse durch die Agentur für Arbeit erstattet.

Bis Ende August hat die Bundesagentur in diesem Jahr 1,3 Milliarden Euro für Insolvenzgeld ausgegeben – 82 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum. 2025 waren es insgesamt knapp 1,7 Milliarden Euro.