Wärmepumpe in BW
: Alles zu Technik, Kosten und Förderung

Das Thema Heizungstausch beschäftigt viele Hausbesitzer. Am 90-minütigen Webinar dieser Zeitung nahmen 630 Interessierte teil. Hier geht es zu den wichtigsten Punkten in Kürze – und zur Aufzeichnung des Webinars.
Von
Alexander Bögelein
Ulm
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Bundeswirtschaftsminister Habeck besucht Stiebel Eltron: 12.08.2024, Niedersachsen, Holzminden: Ein Arbeiter fertigt im deutschen Unternehmen Stiebel Eltron im Solling eine Wärmepumpe. Stiebel Eltron hat sich auf die Entwicklung und Produktion von Systemen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Wärmepumpen, Warmwasserbereitern und Raumheizgeräten spezialisiert. Foto: Swen Pförtner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

80 Prozent der Gebäude im Südwesten werden noch mit fossiler Energie beheizt. Bei der Klimawende im Gebäudesektor und dem häufig anstehenden  Heizungstausch spielt daher das Thema Wärmepumpe eine große Rolle. Unser Bild zeigt die Produktion von Wärmepumpen beim deutschen Hersteller Stiebel Eltron im niedersächsischen Solling.

Swen Pförtner/dpa
Webinar zu Heizungstausch und Wärmepumpen in Baden-Württemberg.- Wichtige Infos zu Technik, Kosten und Fördermitteln, GEG und EWärmeG, Fördergelder und Fristen.- Bis 2029: 15% erneuerbare Energie, ab 2035: 30%, ab 2040: 60%.- Förderungen: Bis zu 55% für Wärmepumpen, max. Kosten 30.000 Euro.- Heizungstausch: 18 Monate Frist, verschiedene Erfüllungsoptionen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das komplexe Thema Heizungstausch beschäftigt sehr viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer. Wer in Baden-Württemberg wohnt, muss gleich die Vorgaben zweier Gesetze berücksichtigen. Das bundesweit geltende Gebäude-Energie-Gesetze (GEG) und das baden-württembergische Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Beim gemeinsamen Webinar der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, der regionalen Energieagenturen und dieser Zeitung machten sich 630 Interessierte schlau und erhielten wichtige Tipps von Energieberater Lars Häußler als Referent und Energieexpertin Tina Götsch, die den Chat betreute. Das Wichtigste zum Thema Heizungstausch, Wärmepumpe zum Nachlesen und der Link zur Aufzeichnung des Webinars zum Nachhören.

Ich habe im Februar meine alte Gasheizung gegen eine neue ausgetauscht. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass ich das Erneuerbare-Wärme-Gesetz einhalten muss. Ich dachte, das gilt nicht mehr.

Das EWärmeG in Baden-Württemberg ist weiterhin gültig – und nicht etwa durch das GEG abgelöst worden. Das EWärmeG gilt so lange, bis mindestens der gleiche Anteil an erneuerbaren Energie durch das GEG eingefordert wird, was frühestens ab dem 1. Januar 2029 der Fall sein wird. Dann gilt für alle Heizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2028 eingebaut wurden, ein Biogas-, Bioölanteil oder Wasserstoff-Anteil von 15 Prozent.  In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern sogar bereits ab 2026.

Wie lange habe ich Zeit, die Vorgaben des EWärmeG zu erfüllen?

Spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage müssen die Vorgaben des EWärmeG erfüllt sein. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Erfüllungsoptionen des EWärmeG teilweise andere als die des GEG sind. Beispielsweise sind ein Sanierungsfahrplan, baulicher Wärmeschutz, eine Photovoltaikanlage oder Kraft-Wärme-Kopplung Erfüllungsoptionen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes. Diese Punkte werden aber im GEG nicht zur (teilweisen) Erfüllung der 65 Prozent-Regel bislang aufgeführt.

Wenn ich jetzt eine neue Gasheizung einbaue, welche Vorgaben zusätzlich zum EWärmeG muss ich erfüllen?

Seit Jahresbeginn ist das GEG in Kraft. Wenn in Ihrer Stadt oder Gemeinde noch kein kommunaler Wärmeplan verabschiedet ist, dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Allerdings muss der Betreiber – also Sie – sicherstellen, dass vom 1. Januar 2029 an mindestens 15 Prozent, von 2035 an mindestens 30 Prozent und von 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff erzeugt wird.

Ich wohne in einem Einfamilienhaus und heize mit Öl. Wie sieht es mit der Förderung beim Heizungstausch aus?

Aktuell ist eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Heizungen, die den GEG-Vorgaben entsprechen, vorgesehen. Zudem werden Eigentümer, die zügig handeln, vom Staat belohnt. Wer bis Ende 2028 seine Heizung selbst nutzt und austauscht, kann zusätzlich mit 20 Prozent Förderung rechnen. Nach 2028 wird dieser Geschwindigkeitsbonus schrittweise reduziert. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten zudem weitere 30 Prozent Förderung. Die Gesamtförderung ist jedoch auf maximal 70 Prozent begrenzt. Bei einem Heizungstausch in Einfamilienhäusern sind die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro limitiert.

Das gibt es an Förderung für eine 50.000 Euro teure Wärmepumpe

Was kostet denn der Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und wie viel Förderung erhalte ich dafür?

Bei uns in der Region kostet eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zwischen 45.000 und 65.000 Euro – inklusive Installation und aller Materialien. Angenommen Sie haben ein Angebot für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für 50.000 Euro und Sie verdienen mehr als 40.000 Euro im Jahr, erhalten Sie den Grundbonus von 30 Prozent und den Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Zusätzlich gibt es 5 Prozent, wenn Sie ein umweltfreundliches Kältemittel wie Propan für die Wärmepumpe nehmen. Insgesamt ist bekommen Sie also 55 Prozent Förderung. Allerdings sind die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro begrenzt. Damit erhalten Sie insgesamt eine Förderung von 16.500 Euro.

Wie sieht es im Nießbrauch-Fall aus, wenn ich die Heizung tauschen möchte: Erhalte ich eine Förderung?

Nein, das ist nicht möglich. Die Förderung steht ausschließlich den Eigentümern einer Immobilie zu. Entscheidend ist der Grundbucheintrag entscheidend. In Familien, in denen die Eltern zwar weiterhin in ihrem Haus wohnen, es jedoch bereits zu Lebzeiten an die Kinder übertragen haben, erhalten die Eltern keinen Klima- oder Einkommensbonus. Die Kinder, die als Eigentümer eingetragen sind, können jedoch die Grundförderung sowie gegebenenfalls den Effizienzbonus beantragen.

Wir wohnen in einem Einfamilienhaus und meine Mutter lebt bei uns in einer Einliegerwohnung. Gibt es in dieser Situation höhere Zuschüsse?

Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro geltend machen: 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die zweite Wohneinheit. Bitte beachten Sie, dass Sie den Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus nur für die selbst genutzte Wohneinheit bekommen. Die anrechenbaren Kosten zur Förderung der Wärmepumpe verteilen sich dabei gleichmäßig: 22.500 Euro entfallen auf die Basisförderung sowie den Einkommensbonus, Geschwindigkeitsbonus und Wärmepumpenbonus, während weitere 22.500 Euro nur die Basisförderung und den Wärmepumpenbonus umfassen.

So wird der Einkommensbonus berechnet

Ich gehe im kommenden Jahr in Rente und möchte dann die Heizung tauschen. Welches Jahr wird bei der Berechnung des Einkommensteuerbonus zugrunde gelegt?

Bei der Berechnung des Haushaltseinkommens gilt das gesamte Einkommen des Haushalts vor Steuerabzug. Als Nachweis für den Anspruch auf den Einkommensbonus müssen Sie die Einkommenssteuerbescheide aus dem zweiten und dritten Jahr vor Stellung des Förderantrags vorliegen haben. Wenn Sie also im kommenden Jahr einen Antrag auf Förderung stellen, sind die Einkünfte aus den Jahren 2022 und 2023 relevant.

Ich habe im Jahr 2021 eine neue Gasheizung eingebaut und möchte diese mit einer Wärmepumpe ergänzen. Also ein Hybridsystem. Bekomme ich hier eine Förderung? Seit Januar 2024 gibt es für fossile Heizungen wie Gas- oder Ölheizungen keine Zuschüsse mehr. Für Hybridheizungen bedeutet das: Nur der Heizungsteil, der mit erneuerbaren Energien heizt, kann gefördert werden. Damit die geplante Wärmepumpe hier gefordert werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen diese Kriterien: Die Wärmepumpe muss zwischen 30 und 40 Prozent der Heizlast abdecken. Die Wärmepumpe muss zudem die Grundlast des Wärmebedarfs abdecken; die Gasheizung darf nur die Spitzenlasten abdecken. Auch müssen Wärmepumpe und Gasheizung über eine gemeinsame, fernansprechbare Steuerung verfügen und die Gasheizung muss einen Brennwertkessel besitzen.

Tipp für Einrohr-Heizung

Ich bin im Begriff, ein Haus zu kaufen. Die eingebaute Gasheizung ist ungefähr 10 Jahre alt. Kann ich diese Heizung weiterbetreiben?

Tatsächlich ist das in der Regel möglich. Einzige Ausnahme: Ist die Heizung älter als 30 Jahre und verfügt über keinen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, dann muss sie innerhalb von zwei Jahren ausgetauscht werden – auch wenn sie noch funktionstüchtig ist. Zusätzlich müssen die Abgaswerte bei der Messung weiterhin eingehalten werden.

Meine Heizung ist ein Einrohrsystem. Ich habe gehört, dass es schwierig ist hier eine Wärmepumpe einzubauen.

Tatsächlich war dies früher durchaus der Fall, da in diesem Heizsystem das Heizwasser in einem einzigen Rohr nacheinander durch jeden Heizkörper fließt. Am Ende des Kreislaufs ist das Wasser deutlich kühler, was zu einer ungleichmäßigen Wärmeverteilung führen kann. Mein Rat wäre hier eine Heizlastberechnung durchführen zu lassen und dann zu schauen, ob mit einem hydraulischen Abgleich, größeren oder zusätzlichen Heizflächen oder einem Pufferspeicher eine Wärmepumpe effizient betrieben werden kann.

Vorgabe: 15 Prozent an Erneuerbarer Energie – auch bei Gasheizungen

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg schreibt vor, dass beim Austausch der Heizungsanlage erneuerbare Energien genutzt werden. 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs müssen mit nachwachsenden Rohstoffen gedeckt werden.  Das gilt mit Übergangsfristen auch für neue Gasheizungen. Neben Solarthermieanlagen, Wärmepumpe oder Pelletheizungen haben Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer auch die Möglichkeit, bestimmte Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Auch die Kombination verschiedener Arbeiten zur Erfüllung der Anforderungen ist erlaubt.