: BGH wirft Volkswagen „sittenwidriges Verhalten“ vor
VW hat sich laut BGH „sittenwidrig“ verhalten. Dies sei eine „strategischen Unternehmensentscheidung“ gewesen. Kunden sollen mit Einmalzahlungen entschädigt werden.
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Der Diesel-Skandal ist ein düsteres Kapitel der Firmengeschichte von Volkswagen. Das Urteil des BGH fällt entsprechend deutlich aus – zugunsten der Kunden.
Nicolas Armer/dpa
Herbert Gilbert, Kläger gegen den Autobauer VW im Dieselskandal, geht in den Bundesgerichtshof (BGH) zur Urteilsverkündung. Laut dem Urteil ist Volkswagen grundsätzlich verpflichtet vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzern Schadenersatz zu bezahlen. Klagende Käufer, die das Geld für ihr Auto zurückhaben wollen, müssen sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.