Verkauf wird verboten
: Gericht entscheidet – neue Milka-Tafel ist irreführend

Neue Schokoladentafeln wiegen weniger, sehen aber fast aus wie früher – das ist nicht fair, entscheidet das Landgericht Bremen. Das sind die Gründe.
Von
dpa
Bremen
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Milka Schokolade

Weniger drin, aber die Verpackung wurde kaum geändert: Milka Schokolade darf so nicht verkauft werden.

Sina Schuldt/dpa
  • Gericht in Bremen untersagt neue Milka-Tafeln mit 90 Gramm nach Wettbewerbsklage.
  • Grund: Verpackung blieb fast identisch, obwohl Gewicht von 100 auf 90 Gramm sank.
  • Verbot gilt, wenn in den vier Monaten zuvor 100-Gramm-Tafeln im Angebot waren.
  • Urteil ist noch nicht rechtskräftig – Mondelez prüft Begründung und kann Rechtsmittel einlegen.
  • Verbraucherzentrale Hamburg klagte; Gericht sprach von „relativer Mogelpackung“.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die neuen Milka-Tafeln mit weniger Inhalt verstoßen nach Auffassung des Landgerichts Bremen gegen das Wettbewerbsrecht und dürfen so nicht genutzt werden. Das entschied das Gericht und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt.

Keine Erlaubnis zum Verkauf

Hersteller Mondelez hatte das Gewicht vieler Milka-Sorten von 100 auf 90 Gramm reduziert, die Verpackung jedoch kaum geändert. Das Gericht entschied nun, dass Mondelez die Packung mit 90 Gramm nicht in Verkehr bringen dürfe, wenn in den vier Monaten zuvor die Packung mit 100 Gramm im Angebot war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mondelez kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.

„Wir nehmen die heutige Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und ernst und schauen uns die Urteilsbegründung des Gerichts jetzt im Detail an“, teilte Mondelez nach der Entscheidung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. „Unabhängig davon werden wir weiter daran arbeiten, unsere Kommunikation klar zu gestalten. Unser Anspruch war und ist es, transparent, umfassend und verantwortungsvoll mit allen zu kommunizieren, die unsere Produkte kaufen und genießen.“

Schon bei der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen hatte das Gericht in seiner ersten Einschätzung durchblicken lassen, dass Kunden durch die neue Packung getäuscht werden könnten. „Das ist eine relative Mogelpackung“, sagte der Vorsitzende Richter damals. „Der Verbraucher erkennt keinen Unterschied.“

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg wegen unlauteren Wettbewerbs. Da die neue Tafel nur einen Millimeter dünner und das Design der Verpackung fast identisch sei, falle das geringere Gewicht nicht auf. Das Unternehmen wies die Kritik zurück. Das Gewicht sei klar auf der Verpackung zu erkennen und auf Vorder- wie Rückseite angegeben.