Steuern und Strafe: Apple und Google müssen viele Milliarden zahlen

Die EU-Kommission siegt im langwierigen Steuer-Streit mit Apple (Archivbild).
Michael Kappeler/dpaDie Europäische Union kann sich über Milliarden-Einnahmen freuen. Apple muss rund 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen, hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden. Damit hoben die Richter ein Urteil zugunsten von Apple auf. Zudem muss Google eine im Jahr 2017 verhängte Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro an die EU-Kommission überweisen. Der EuGH bestätigte ein entsprechendes Urteil der vorherigen Instanz.
Hintergrund bei Apple ist ein langwieriges cum Steuervergünstigungen, die Irland dem Unternehmen gewährt hatte. Die EU-Kommission hält dieses Vorgehen für wettbewerbsverzerrend. 2016 forderte die Brüsseler Behörde Apple auf, 13 Milliarden Euro Steuern plus Zinsen zu zahlen. Das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto. Der iPhone-Konzern betonte stets, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.
2020 setzte sich der Tech-Konzern vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter. Die Kommission ging in Berufung beim EuGH und errang nun einen Erfolg: Irland habe Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern sei, entschieden die Richter.
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Bei Google wird der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bestraft. Der Internetriese hat auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugt. Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.
Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017.
Diskriminierendes Verhalten
Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und anschließend vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH. Dieser wies nun das Rechtsmittel zurück und gab der EU-Kommission endgültig Recht. Das Verhalten von Google sei in diesem Fall diskriminierend und entspreche nicht dem Leistungswettbewerb.
Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission überzogen Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Milliardenstrafen, die dem Konzern allerdings wegen seines boomenden Online-Werbegeschäfts keine großen Probleme machten.
Bereits nächste Woche entscheidet das Gericht der EU über einen ähnlich gelagerten Fall. Dabei geht es um die Frage, ob Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst „AdSense for Search“ andere Anbieter unzulässigerweise behinderte und die Geldbuße der EU-Kommission in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gerechtfertigt war.