Urteil gegen Anbieter: Betreiben Hotels auf booking.com „Sterne-Panscherei“?

Mit ein paar Klicks lassen sich auf booking.com Hotels und mehr buchen. Doch wie transparent sind die Bewertungen der Unterkünfte?
Fabian Sommer/dpa-mag/dpa- Booking.com nutzt in den Niederlanden teils selbst vergebene Hotelsterne – das gilt als irreführend.
- Eine Berufungsinstanz bestätigte ein Urteil der niederländischen Werbeaufsicht und fordert klare Hinweise.
- Dehoga sieht Verbraucher getäuscht und verlangt europaweit transparente, einheitliche Sternedarstellung.
- Für Deutschland gilt: Nur offiziell klassifizierte Hotels dürfen Sterne zeigen, andere erhalten Punkte.
- Booking.com prüft die Entscheidung und will die Darstellung für Kundinnen und Kunden klarer machen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ist die Lage klar: „Booking.com täuscht Verbraucher mit irreführenden Sterneangaben“, schreiben die Verantwortlichen in einer Mitteilung. Sie berufen sich auf ein Urteil aus den Niederlanden. Dort bestätigte jüngst eine Berufungsinstanz ein Urteil vom November 2025.
Im vergangenen Jahr hatte die niederländische Werbekodex-Kommission (Stichting Reclame Code) eine Irreführung festgestellt und gefordert, dass ein eindeutiger Hinweis darauf gegeben werden müsse, wenn die angezeigten Sterne vom jeweiligen Hotel in den Niederlanden selbst vergeben worden seien.
Die Begründung: Hotelsterne seien für Verbraucher ein wichtiges Orientierungskriterium für die Auswahl der Hotels. Booking.com solle daher sowohl in der Desktop-Version als auch in der mobilen Version keine selbst vergebenen Hotelsterne mehr anzeigen, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass die Hotels in den Niederlanden die Sterneanzahl möglicherweise selbst festgelegt haben.
Selbstlob und Eigenlob unterscheiden
Rechtsanwalt Thomas Schulte aus Berlin kennt sich mit Klagen gegen Anbieter wie Booking.com aus. Er formuliert auf Anfrage unserer Zeitung die Grundlage des Urteils: „Selbstlob und Fremdlob müssen unterschieden werden.“ Werbung sei grundsätzlich kennzeichnungspflichtig. Und so ein Fremdlob dürfe auch nicht gekauft werden, es müsse ein unabhängiges Lob sein. „So ist die Rechtslage. Alles andere ist wettbewerbswidrig und abmahnfähig.“
Er schränkt allerdings gleich mit dem bekannten Satz ein: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Da solche Verstöße für den Staat eine Bagatelle darstellten und für Einzelpersonen schwer juristisch durchsetzbar seien, weil große Anbieter sich auch in großem Stil wehren, gehe eher selten jemand dagegen vor. „In den Niederlanden hat das nun eine Institution durchgezogen und gezeigt, dass es da offenbar eine Regelungslücke gibt“, sagt Schulte.
Im Zusammenhang mit dem aktuellen Urteil erklärt Christin Neumann, Geschäftsführerin der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung GmbH: „Auch die Berufungsinstanz stellte klar, dass Sterne im Hotelkontext aus Verbrauchersicht als objektive, standardisierte und überprüfte Qualitätskennzeichnung verstanden werden.“ Wenn Booking.com in den Niederlanden von Hotels selbst vergebene Sterne verwende, ohne die Verbraucher darauf klar und deutlich hinzuweisen, sei dies ein Verstoß gegen die Regeln für lautere Werbung.
Bis zu fünf Sterne
Die Deutsche Hotelklassifizierung mit dem bekannten Sternesystem gibt es seit 1996. Hotels dürfen nur mit den Sternen werben, sofern sie diese nach einer Überprüfung anhand objektiver Kriterien durch eine neutrale Stelle zuerkannt bekommen haben. Diese neutrale Stelle ist die Deutsche Hotelklassifizierung des Dehoga, erklärt der Verband. Die Sterne würden ausschließlich nach objektiven Kriterien wie Zimmerausstattung, Freizeitmöglichkeiten und Dienstleistungsangeboten vergeben und regelmäßig überprüft. Der aktuelle Klassifizierungskatalog mit derzeit 239 Kriterien gilt laut Verband für die Jahre 2025 bis 2030. Derzeit seien rund 6500 Betriebe gültig klassifiziert.
„Die Entscheidung stellt klar, dass Verbraucher sich auf die Aussagekraft von Hotelsternen verlassen können müssen“, ergänzt Markus Luthe, Geschäftsführer der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung GmbH und Präsident der europäischen Hotelstars Union. „Diese Klarstellung ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz für den digitalen Hotelbuchungsmarkt in Europa.“
Booking.com erklärt auf Anfrage dazu: „Wir prüfen derzeit die vollständige Begründung der Entscheidung und werden gemeinsam mit der Stichting Reclame Code daran arbeiten, die Darstellung der von Unterkunftsanbietern auf Booking.com bereitgestellten Informationen für unsere Kundinnen und Kunden noch klarer zu gestalten“
Bewertungen werden selbst festgelegt
Seit der Abschaffung des verpflichtenden Hotelklassifizierungssystems in den Niederlanden im Jahr 2015 existiere dort kein einheitlicher offizieller Standard, fügt der Anbieter zur Erklärung hinzu. Die Sternebewertungen würden daher von den Unterkunftsanbietern selbst festgelegt und auf Booking.com entsprechend dargestellt. „Unser Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine fundierte Buchungsentscheidung zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund prüfen wir, welche weiteren Maßnahmen wir im Einklang mit der Entscheidung ergreifen können.“
Hat das Urteil nun auch Auswirkungen auf Deutschland? Deutsche Nutzerinnen und Nutzer jedenfalls bekommen für ihre Reise in den Niederlanden wohl bald keine selbst vergebenen Sterne mehr angezeigt, die sie verwirren könnten. Deutsche Hotels allerdings müssen sich ohnehin an strenge Regeln halten.
„Anders als in den Niederlanden dürfen Hotels in Deutschland grundsätzlich nicht mit selbstvergebenen Sternen werben“, erklärt eine Sprecherin der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung GmbH auf Anfrage. Auch Rechtsanwalt Schulte bestätigt: In Deutschland dürfen die Hotels und Anbieter das nicht. „Natürlich könnte das jemand versuchen, aber es gilt das Transparenzgebot. Werbung muss gekennzeichnet werden.“
Punkte statt Sterne
Diese Rechtsvorgabe setzt Booking.com in Deutschland so um, dass tatsächlich nur die Hotels Sterne unter ihrem Namen angezeigt bekommen, die auch offiziell gültig nach Deutscher Hotelklassifizierung eingestuft sind.
Aber: „Nicht-klassifizierte Hotels erhalten jedoch unter ihrem Hotelnamen ein bis fünf Punkte angezeigt, und wenn die Nutzer im Filter von Booking eine bestimmte Sterneanzahl voreinstellen, wird als Suchergebnis eine bunte Mischung aus Sternen und Punkten angezeigt“, so die Sprecherin. Die hierzu im „Mouse-over-Modus“ in der Desktop-Ansicht angebotenen Erklärtexte hält das Unternehmen „für zumindest irritierend, wenn nicht gar irreführend“.
Von der Entscheidung der niederländischen Werbeaufsicht RCC gegen Booking.com erwartet Dehoga „ein grundsätzliches Ende solcher ‚Sterne-Panschereien‘. Eine transparente und europaweit einheitliche Darstellung offizieller Hotelkategorien würde für Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz und Sicherheit bei der Hotelbuchung bedeuten.“
Booking Holdings mit 23 Milliarden Euro Umsatz
Booking Holdings, wozu neben dem Hotelportal noch weitere Angebote gehören, verzeichnete 2025 laut eigenen Angaben mehr Übernachtungen. Die Zahl der Übernachtungen stieg um acht Prozent auf insgesamt 1,2 Milliarden, der Umsatz wuchs um 13 Prozent auf knapp 23 Milliarden Euro. Auch für das erste Quartal 2026 erwartet das Unternehmen eine Zunahme der Übernachtungen um fünf bis sieben Prozent, für das Gesamtjahr ein Wachstum im niedrigen zweistelligen Bereich.



