SWP+SWP+Ungefragt umgebuchte Flüge
: Premium gezahlt, enge Sitze und schlechtes Essen bekommen

Bei Verbraucherzentralen melden sich immer mehr Reisende, die unattraktivere Beförderungen erdulden mussten. Welche Rechte Passagiere in solchen Fällen haben.
Von
Thomas Veitinger
Ulm
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Passagiere sitzen in der Kabine eines Flugzeugs: ARCHIV - Bloßes Unwohlsein, Kreislaufbeschwerden oder Kopfschmerzen reichen rechtlich nicht aus, um bei einer überhitzten Kabine Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber der Airline geltend machen zu können. (zu dpa: «Hitze im Flugzeug: Diese Rechte haben Urlauber») Foto: Sascha Thelen/dpa/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Entstehen Passagieren durch Umbuchungen Nachteile, können je nach Einzelfall Rückzahlungsansprüche bestehen.

Sascha Thelen/dpa-mag/dpa