Tipps zum Vererben
: Erbschaftsteuerregeln nutzen – solange es noch geht

Noch sind die gesetzlichen Vorgaben für Schenkungen und Erbschaften großzügig. Experten erwarten, dass sich das in den nächsten Jahren ändern wird. Mit Link zum Webinar „Richtig vererben“.
Von
Florian Junker
Berlin
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Noch sind die Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen in Deutschland vergleichsweise hoch. Das könnte sich bald ändern.

LBS Infodienst Bauen und Finanzieren/dpa
  • Aktuell sind Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen in Deutschland vergleichsweise hoch.
  • Experten erwarten baldige Reformen der Erbschaftsteuer; politische Debatte ist in vollem Gange.
  • Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden – Experten raten zu lebzeitigen Übertragungen.
  • Nießbrauchmodelle ermöglichen Vermögensübertragungen bei gleichzeitiger Nutzung durch Schenkende.
  • Staatliche Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer stiegen auf 13,3 Milliarden Euro im letzten Jahr.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Noch sind es nur Gedankenspiele, aber immer lauter wird über Änderungen bei der Besteuerung von Erbschaften nachgedacht. Angesichts wachsender Herausforderungen bei der Finanzierung staatlicher Megaprojekte sind diese aber nicht mehr nur aus dem erwartbaren Spektrum zu hören.

Reformbedarf sehen etwa auch Monika Schnitzer, Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, oder der Unionsfraktionsvorsitzende Jens Spahn. Zwar sind die Einnahmen aus dieser Steuer trotz der Steigerungen der vergangenen Jahre im Vergleich zu anderen Steuerarten gering. Doch die politische Debatte um die Reform der Erbschaftsteuer ist in vollem Gange.

„Das ist Thema in fast jedem Kundengespräch und beschäftigt uns massiver denn je“, sagt der Nürnberger Vermögensverwalter Wolfgang Köbler. „Die Frage, ob sich das Erbschaftsteuergesetz in nächster Zeit ändern wird oder gar muss, wird nicht zuletzt in Karlsruhe entschieden“, ergänzt  Rafael Hörmann. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht sowie Gründungspartner der Kanzlei CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB aus München.

Freibeträge können alle zehn Jahre genutzt werden

Entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass reformiert werden muss, könnte so ein Urteil den Handlungsdruck erhöhen, die Anpassung der Erbschaftsteuer insgesamt anzupacken. „Wo wir in zehn Jahren stehen, kann man aber überhaupt nicht sagen“, sagt Rechtsanwalt Hörmann. „Daher empfehle ich eher, die aktuelle Rechtslage für lebzeitige Übertragungen zu nutzen.“ Denn es werde wohl kaum günstiger, Vermögen in die nächste Generation zu übergeben.

Denn noch gelten gerade für enge Familienmitglieder relativ hohe Freibeträge für Schenkungen. So können zum Beispiel pro Kind bis zu 400.000 Euro von jedem Elternteil übertragen werden, ohne dass eine Meldung an das Finanzamt zu Steuerzahlungen führt. Selbst wenn bereits solche Summen durch ein Haus oder Ähnliches auf die Kinder übertragen wurden, kann dieser Freibetrag eventuell erneut genutzt werden. Denn nach aktuellem Recht lebt er nach zehn Jahren neu auf. „Die effektive Ausnutzung der Freibeträge ist noch wichtiger geworden“, erklärt der Vermögensverwalter Köbler.

Verschenkt, aber doch nicht völlig weg

Was dagegen praktisch nicht genutzt werde, sei die Möglichkeit, die heute geltenden Steuern in Kauf zu nehmen und über die Freibetragsgrenzen hinaus zu handeln. Gerade bei größeren Vermögen werden dann andere Optionen genutzt, zum Beispiel Familiengesellschaften gegründet oder Stiftungen ins Leben gerufen.

So etwas macht in aller Regel für den Normalbürger mit Eigenheim und lebenslang aufgebautem, überschaubarem Sparvermögen keinen Sinn. Hier kommen eher Nießbrauchmodelle zum Einsatz. Das kann das klassische Überschreiben des Eigenheims an die Kinder sein, bei dem sich die Schenkenden das Wohn- und Nutzungsrecht vorbehalten. Aber auch andere Vermögenswerte können so übertragen werden, und der Nießbrauchsvorbehalt kann helfen, die Freibeträge deutlich effektiver nutzen zu können.

Angesichts der Inflationserfahrung der letzten Jahre hat das noch einen zusätzlichen Vorteil: Die Erträge des übertragenen Vermögens können weiter für einen angenehmen Lebensabend eingesetzt werden. Denn wer will schon komplett alles hergeben und ohne Reserven im Alter sein, nur um den Erben nach dem eigenen Tod Steuern zu sparen?

Diese Art der Weitergabe hat zudem einen Vorteil, gerade bei eher jungen Begünstigten: Das Vermögen kann ohne Zustimmung nicht einfach so ausgegeben oder in riskante Spekulationen gesteckt werden. Das kann zum Beispiel auch über Erbverträge oder eine Übertragung im Rahmen von Versicherungslösungen erreicht werden. Allen Optionen ist aber eines gemeinsam: Je früher über so etwas nachgedacht wird, desto mehr Möglichkeiten bleiben, die heute wahrscheinlich noch relativ günstigen Regelungen für Schenkungen und Erbschaften zu nutzen.

Webinar zum Nachhören und Infos zu den Steuereinnahmen durch Erbschaften

Wer das SWP-Webinar „Richtig Vererben: Damit mehr für die Familie bleibt“ nachhören will, kann dies unter diesem Link tun.

Im vergangenen Jahr lag die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer bei 13,3 Milliarden Euro. Sie hat sich damit in den vergangenen fünf Jahren fast verdoppelt. Insbesondere die Steuerquelle aus Schenkungen sprudelte kräftig; hier haben sich die Staatseinnahmen seit 2019 von 1,2 Milliarden auf 4,8 Milliarden vervierfacht. Steuerlich erfasst wurden insgesamt 113,2 Milliarden Euro, was nicht gleichzusetzen ist mit dem tatsächlich übertragenen Vermögen in Deutschland. Denn liegt eine Erbschaft oder Schenkung unter der Freibetragsgrenze von zum Beispiel 400.000 Euro pro Kind, wird sie bisher nicht erfasst. Schätzungen gehen von über 400 Milliarden Euro übertragenem Vermögen in Deutschland pro Jahr aus – der Großteil wird also bisher nicht besteuert.