Temu und Shein
: EU führt 3-Euro-Gebühr für Billig-Päckchen ein

Ab Juli wird für Lieferungen aus China unter 150 Euro eine fixe Einfuhrgebühr fällig. Die EU will damit den Wettbewerbsdruck auf Innenstädte lindern.
Von
afp
Brüssel
Jetzt in der App anhören
Internationales Postzentrum (IPZ) am Frankfurter Flughafen

Internationales Postzentrum (IPZ) am Frankfurter Flughafen: Im Jahr 2024 gelangten rund 4,6 Milliarden Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro auf den europäischen Markt.

Hannes P Albert/dpa
  • Ab Juli erhebt die EU eine 3-Euro-Einfuhrgebühr auf Waren unter 150 Euro aus Nicht-EU-Ländern.
  • Ziel ist die Entlastung lokaler Händler und die Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrung durch Billigimporte.
  • 2024 kamen 4,6 Mrd. Sendungen unter 150 Euro in die EU, 91 % davon aus China.
  • Frankreich drängte auf eine schnelle Umsetzung; ursprünglich war dies erst für 2028 geplant.
  • Online-Händler wie Shein stehen wegen ethischer und wettbewerbsrechtlicher Kritik in der Kritik.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ab Juli wird auf Waren im Wert von weniger als 150 Euro, die in die EU geschickt werden, eine Einfuhrgebühr in Höhe von drei Euro erhoben. Darauf einigten sich am Freitag die EU-Finanzminister. Die neue Regelung betrifft vor allem Sendungen von Billighändlern chinesischen Ursprungs wie Temu und Shein. Der französische Wirtschaftsminister Roland Lescure sprach von einem „großen Erfolg für die Europäische Union“.

Im Jahr 2024 gelangten rund 4,6 Milliarden Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro auf den europäischen Markt - das sind über 145 pro Sekunde. Von diesem Gesamtvolumen stammten 91 Prozent aus China.

Druck aus Frankreich

Die Finanzminister hatten sich bereits im November grundsätzlich darauf verständigt, die Zollbefreiung für kleine Pakete aufzuheben und dies so „bald wie möglich“ umzusetzen. Ursprünglichen Plänen zufolge sollte die Ausnahme erst 2028 wegfallen. Auf Druck vor allem aus Frankreich geschieht dies nun aber in Form der nun beschlossenen Interimslösung bereits im kommenden Jahr.

Eine Anwendung der üblichen Zollregelungen auf kleine Pakete würde die Zollbehörden überlasten - die Sätze variieren je nach Produktkategorie oder -unterkategorie und Einfuhrland.

Die neue Regelung sieht vor, dass pro versandter Ware unter einem Wert von 150 Euro eine Gebühr von drei Euro erhoben wird. Diese Gebühr bleibt auch dann bei drei Euro, wenn in einem Paket mehrere Exemplare eines Produkts gesendet werden. Für jedes weitere andere Produkt in dem Paket werden erneut drei Euro Gebühr fällig.

Kinderpornografische Sexpuppen

Frankreichs Finanzminister Lescure hatte vor der Abstimmung betont, die kleinen Pakete stellten „einen unlauteren Wettbewerb gegenüber den Geschäften in den Innenstädten dar, die Steuern zahlen.“ Frankreich steht gerade wegen des Verkaufs von kinderpornographischen Sexpuppen und Waffen auf Kriegsfuß mit dem Online-Händler Shein.

Auch EU-Handelskommissar Maros Sefcovic hatte sich für eine schnelle Regelung stark gemacht. Der geplante Zeitrahmen sei „mit der Dringlichkeit der Situation unvereinbar“, schrieb er an die Finanzminister. Diese „Wettbewerbsverzerrung“ müsse „unverzüglich beseitigt“ werden.