Telefonische Krankschreibung abschaffen?: Mehrheit will sie laut Umfrage behalten

Die Mehrheit ist für den Fortbestand der telefonischen Krankschreibung.
Sina Schuldt/dpaDie telefonische Krankschreibung soll nach den Plänen der Regierungskoalition abgeschafft werden. Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Sozialverbands VdK zeigt allerdings: Eine Mehrheit der Befragten spricht sich gegen ein Ende der Regelung aus.
In der Befragung lehnen insgesamt 61 Prozent eine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ab. 37 Prozent antworteten mit „voll und ganz ablehnen“, weitere 24 Prozent mit „eher ablehnen“. 15 Prozent befürworten die Abschaffung eher, 13 Prozent voll und ganz. Zehn Prozent antworteten mit „weiß nicht“.
Für die Untersuchung wurden vom 24. bis 27. Juli 2026 insgesamt 2.341 Personen online befragt. Die Ergebnisse wurden unter anderem nach Alter, Geschlecht, Bildung und Region gewichtet und sind laut VdK repräsentativ für die Wohnbevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren.
Telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden
Die Koalition hatte sich Anfang Juli 2026 darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Gleichzeitig soll künftig grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich sein. Die Änderungen sind bislang jedoch noch nicht umgesetzt. Bis eine neue Regelung in Kraft tritt, gelten weiterhin die bisherigen Vorgaben.
Damit können sich Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Möglich ist das seit Dezember 2023 dauerhaft.
Eine telefonische Krankschreibung kommt derzeit infrage, wenn die Patientin oder der Patient der Arztpraxis bereits bekannt ist und keine schwere Symptomatik vorliegt. Zudem darf eine Videosprechstunde nicht möglich sein. Ob eine telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit medizinisch ausreicht, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Die erstmalige Krankschreibung per Telefon ist auf höchstens fünf Kalendertage begrenzt. Besteht die Erkrankung anschließend weiter, ist für eine Folgebbescheinigung grundsätzlich ein persönlicher Arztkontakt erforderlich.
Nur kleiner Teil der Krankschreibungen erfolgt telefonisch
Wie häufig die Möglichkeit tatsächlich genutzt wird, hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) untersucht. Nach einer Analyse von Arbeitsunfähigkeits- und Abrechnungsdaten der Barmer lag der Anteil telefonischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei lediglich 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankschreibungen pro Jahr.
Die Analyse fand nach Angaben des Zi zudem keine Hinweise darauf, dass Krankschreibungen per Telefon oder Videosprechstunde eine maßgebliche Ursache für den deutlichen Anstieg der registrierten Arbeitsunfähigkeitsfälle in den vergangenen Jahren waren. Als mögliche Faktoren nennt das Institut unter anderem ein höheres Infektionsgeschehen sowie eine vollständigere Erfassung seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Aus diesen Daten lässt sich allerdings nicht grundsätzlich ausschließen, dass es bei einzelnen telefonischen Krankschreibungen zu Missbrauch kommen kann.
Arbeitgeberseite sieht Missbrauchsrisiko
In der Debatte gibt es entsprechend unterschiedliche Positionen. Vertreter der Ärzteschaft und von Krankenkassen führen unter anderem an, dass die telefonische Krankschreibung Arztpraxen entlasten und verhindern könne, dass sich Menschen mit leichten Infekten in Wartezimmern aufhalten müssen. Auch die Bundesregierung nennt die Entlastung von Praxen und Patienten sowie einen geringeren Infektionsschutz im Wartezimmer als Vorteile der derzeitigen Regelung.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) argumentiert dagegen, dass die persönliche Untersuchung weiterhin den Regelfall darstellen sollte. Eine Vertreterin der BDA verwies bei einer Zi-Veranstaltung im Oktober 2025 auf mögliche Missbrauchsrisiken bei unpersönlichen Formen der Krankschreibung und sprach sich für eine Abschaffung der Telefon-AU aus.
Videosprechstunde soll weiterhin möglich bleiben
Auch bei einer Abschaffung der telefonischen Krankschreibung soll nach dem bislang bekannten Stand die Möglichkeit bestehen bleiben, eine Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde feststellen zu lassen. Die Bundesregierung hat erklärt, digitale Angebote im Gesundheitswesen weiter stärken zu wollen. Details der geplanten Neuregelung waren zuletzt allerdings noch Gegenstand der Ausarbeitung.
Aktuell gelten für die Videosprechstunde eigene Regeln: Ist eine Patientin oder ein Patient in der Praxis bereits bekannt, kann eine erstmalige Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich für bis zu sieben Kalendertage festgestellt werden. Bei bislang unbekannten Patienten sind bis zu drei Kalendertage möglich.
Wann und in welcher konkreten Form die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung gesetzlich umgesetzt wird, ist damit noch offen. Die YouGov-Befragung zeigt jedoch, dass die derzeitige Möglichkeit in der Bevölkerung vergleichsweise breite Zustimmung findet: Rund sechs von zehn Befragten wollen sie nicht abgeschafft sehen.
