Stromanbieter-Wechsel: Zahlen Sie auch zu viel für Strom? Das ändert sich ab dem 6. Juni

Mit Herd, Backofen und Kühlschrank stehen in der Küche Geräte, die regelmäßig Strom ziehen. Wer seine Stromkosten senken will, sollte seinen Verbrauch prüfen, aber auch nach günstigen Tarifen Ausschau halten.
Christin Klose/dpa-mag/dpa- Ab 6. Juni 2025 können Stromkunden innerhalb von 24 Stunden den Anbieter wechseln.
- Viele zahlen derzeit etwa 30% mehr für Strom als nötig.
- Die Gesetzesänderung setzt eine EU-Richtlinie um und soll den Wettbewerb steigern.
- Schneller Wechsel reduziert teure Übergangsversorgung.
- Verbraucher müssen künftig vorsichtiger bei Haustür- und Telefonverträgen sein.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Künftig soll es schneller und leichter möglich sein, den Stromversorger zu wechseln. Eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes macht es möglich. Davon können Millionen Privatkunden profitieren. Diese bezahlen im Durchschnitt nach der aktuellen BDEW-Strompreisanalyse 39,69 Cent pro Kilowattstunde.
Die Experten des Bundesverbandes für Energie- und Wasserwirtschaft setzen bei dieser Berechnung einen Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden an. Das entspricht dem Verbrauch eines Drei-Personenhaushaltes und ergibt bei einem Grundpreis von 12,93 Euro, wie ihn beispielsweise auch die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm ansetzen, einen monatlichen Betrag von rund 129 Euro.
Arbeitspreis um 30 Prozent günstiger
Beim Blick auf die üblichen Vergleichsportale wie Verivox & Co wird deutlich: Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben Sparpotenzial. Die günstigsten Anbieter dort sind beim Arbeitspreis zehn bis zwölf Cent preiswerter. Damit sinkt der monatliche Rechnungsbetrag auf etwa 100 Euro. Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Stromkosten senken wollen, sollten Kontakt mit ihrem Versorger Kontakt aufnehmen, um ein besseres Angebot zu erhalten. Fällt das zu schlecht aus, können sie über eines der Vergleichsportale relativ einfach wechseln und vom 6. Juni an von den Erleichterungen profitieren. Was sich ab wann konkret ändert? Hier erfahren Sie es.
Was hat es mit der Neuregelung beim Stromanbieterwechsel auf sich?
Ab dem 6. Juni 2025 muss ein Wechsel des Stromversorgers werktags – also montags bis samstags – innerhalb von 24 Stunden vonstattengehen. Wer also zum Beispiel aufgrund eines günstigeren Angebots von Anbieter A zu Anbieter B wechseln möchte, kann damit rechnen und darf auch einfordern, deutlich schneller von seinem neuen Wunschanbieter beliefert zu werden als es bislang der Fall ist. Bisher durfte ein solcher Wechsel bis zu drei Wochen dauern, die übliche Frist lag laut Bundesnetzagentur bei rund sieben bis zehn Tagen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung ist laut Verbraucherzentrale Niedersachsen, dass ein solch schneller Wechsel vertraglich überhaupt möglich ist. Wer also bei seinem bestehenden Anbieter A noch an verbleibende Vertragslaufzeit gebunden ist, kann nicht vom zügigeren Wechsel profitieren.
Was ist der Grund für die Gesetzesänderung?
Mit der Gesetzesänderung setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um, die den zügigen Wechsel in den Mitgliedsstaaten spätestens zum 1. Januar 2026 vorschreibt. Von der frühzeitigen Umsetzung erhofft sich die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben, die konkrete Abwicklung mit hinreichender Vorlaufzeit „massengeschäftstauglich“ zu machen. Ziel der EU-Richtlinie ist es der Verbraucherzentrale Niedersachsen zufolge, den Wettbewerb zu steigern.
Welche Vorteile ergeben sich daraus für Stromkunden?
Bisher sei es immer wieder vorgekommen, dass der Altvertrag bei einem Anbieterwechsel schon wirksam gekündigt war, die Anmeldung beim neuen Anbieter aber noch auf sich warten ließ, sagt Elisabeth Aßmann von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. In der Übergangszeit seien Verbraucherinnen und Verbraucher daher in der meist teuren Grund- oder Ersatzversorgung gelandet. Mit den dort oft höheren Grund- und Arbeitspreisen sei die Stromrechnung höher ausgefallen. „Durch den schnelleren Wechsel werden Überbrückungszeiträume in der Grund- und Ersatzversorgung minimiert“, sagt Aßmann.
Hat die Neuregelung auch Nachteile für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Mit der Einführung des 24-Stunden-Wechsels entfällt für Stromkunden die Möglichkeit, den Anbieter rückwirkend zu wechseln, so die Verbraucherschützer. Diese Option war zum Beispiel bei einem Umzug bequem, wenn der Zähler und die Stromabnahme noch bis zu sechs Wochen rückwirkend abgemeldet und auf den neuen Mieter oder Eigentümer umgeschrieben werden konnte.
Was muss ich bei einem Umzug beachten?
Ab dem 6. Juni 2025 sind An- und Abmeldung nun nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich. Wer also versäumt, seinen Vertrag rechtzeitig vor dem eigenen Umzug zu kündigen und sich umzumelden, muss mit dem Nachmieter klären, wie die Kosten für die zwischenzeitliche Stromabnahme aufgeteilt werden sollen.
Vorsicht: Auch ungewollte Verträge werden schneller wirksam
Worauf müssen Verbraucherinnen und Verbraucher achten?
Sie sollten künftig noch vorsichtiger sein, falls ihnen an der Haustür oder am Telefon ein neuer Stromvertrag angeboten wird, rät Elisabeth Aßmann: „Wenn der Lieferantenwechsel ab Juni an Werktagen innerhalb von 24 Stunden vollzogen sein muss“, wird ein möglicherweise ungewollter Vertrag „schneller wirksam“. Einen auf diese Weise geschlossenen Vertrag können Betroffene aber auch künftig innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen.
Was sollten Stromkunden für einen möglichen Anbieterwechsel in Zukunft noch auf dem Schirm haben?
Die bisher entscheidende Zählernummer wird weniger wichtig. Deutlich wichtiger wird künftig stattdessen die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), teilt die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit. Diese elfstellige Nummer, die Verbraucherinnen und Verbraucher auf ihrer Stromrechnung finden, benötigt der neue Anbieter B, wenn er den Vertrag mit dem bisherigen Anbieter A erfolgreich kündigen und umstellen möchte. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten diese MaLo-ID darum nicht unbedacht an Dritte weitergeben, um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen.


