Streiks bei der Bahn: Einschränkungen ab Mittwoch – Arbeitsgericht entscheidet über Bahn-Streik

Bahnreisende müssen ab Mittwoch mit Zugausfällen und Verspätungen rechnen.
Fabian Sommer/dpaBahnreisende müssen ab Mittwoch mit Zugausfällen und Einschränkungen rechnen: Die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) hat angekündigt, dass ab diesem Tag gestreikt werden soll.
Die Gewerkschaftsmitglieder sind dazu aufgefordert, von Mittwoch, 10. Januar, 2 Uhr, bis Freitag, 12. Januar, 18 Uhr, ihre Arbeit niederzulegen. Bei DB Cargo beginne der Streik bereits am Dienstag um 18.00 Uhr. Das teilte die Gewerkschaft am Sonntag in Frankfurt am Main mit.
„Weihnachtsfrieden“ beendet
Mit dem Streik meldet sich die GDL nach dem „Weihnachtsfrieden“ zurück. Die Gewerkschaft hatte Arbeitskämpfe über die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel bis einschließlich Sonntag ausgeschlossen. Nun folgt der dritte und längste Ausstand in der laufenden Auseinandersetzung. „Der DB-Konzern hat den Weihnachtsfrieden nicht genutzt, um mit einem verhandlungsfähigen Angebot Arbeitskampfmaßnahmen entgegenzuwirken“, kritisierte die GDL.
Streik bis Freitag: Bahn droht mit rechtlichen Schritten
Das Arbeitsgericht Frankfurt will noch am Montag über den bevorstehenden Lokführer-Streik beraten. Neben dem Arbeitgeberverband der Deutschen Bahn, AGV Move, hat auch das Eisenbahnunternehmen Transdev eine Einstweilige Verfügung gegen den für Mittwoch geplanten Ausstand beantragt. Laut Gericht soll voraussichtlich um 16.00 Uhr zunächst über den Transdev-Antrag und ab 18.00 Uhr über die Deutsche Bahn verhandelt werden. Nach Ansicht des Bahn-Unternehmens hat der geplante Streik keine rechtliche Grundlage.
GDL vs. Bahn: Die Fronten sind verhärtet
Die Fronten im Tarifkonflikt sind verhärtet. Die Verhandlungen mit der Bahn und mit dem Wettbewerber Transdev erklärte die GDL bereits im November für gescheitert. Knackpunkt ist die Forderung der GDL nach einer Verringerung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohn.
Bei ihrem neuen Angebot griff die Bahn erstmals die geringere Arbeitszeit auf. Seiler lehnt es aber ab, den Mitarbeitern dafür denselben Lohn zu zahlen.
Die Bahn schlägt stattdessen vor, bestehende Wahlmodelle bei der Arbeitszeit auszuweiten. Bisher können sich Beschäftigte entscheiden, ob sie etwa mehr Geld, mehr Urlaub oder weniger Wochenarbeitstage haben wollen. Sie könnten etwa von 39 auf 37 Wochenstunden verringern, bekämen dafür aber 5,7 Prozent weniger Lohn. Die Bahn bietet nun an, die Wochenarbeitszeit in diesem Modus bis auf 35 Stunden verringern zu können. Wer möchte, könnte zudem für etwas mehr Geld auch bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wer sich für kürzere Arbeitszeiten entscheide, müsse dafür Abstriche bei einer tariflich vereinbarten Lohnerhöhung machen, betonte Seiler.
„Wie weltfremd und entfernt vom Arbeitgeber muss der Personalvorstand sein, ein Teilzeitmodell anzubieten, das vom Arbeitnehmer selbst finanziert wird?“, kritisierte GDL-Chef Claus Weselsky.
Bahn geht gegen Genossenschaft „Fairtrain“ vor
Dass die Bahn vor kurzem Klage gegen die GDL vor dem Landesarbeitsgericht in Hessen einreichte, dürfte nicht zur Entschärfung beigetragen haben - auch wenn es darin nur am Rande um die konkreten Tarifthemen geht. Vielmehr will die Bahn damit gegen die Genossenschaft Fairtrain vorgehen, die die GDL im Sommer gegründet hatte.
Ziel der Leihfirma ist es laut Weselsky, Lokführer von der Bahn abzuwerben und sie zu eigenen Tarifbedingungen an Eisenbahnunternehmen zu verleihen. Die Bahn sieht darin einen Interessenkonflikt und stellt die Tariffähigkeit der GDL infrage, die aus Sicht des Konzerns nun sowohl als Arbeitgeber als auch als Gewerkschaft auftritt. Seiler bekräftigte am Sonntag, die GDL habe ihre Tariffähigkeit durch die Gründung ihrer Genossenschaft verloren.

In den kommenden Tagen könnte es zu Protesten kommen, wie es sie nach der Wiedervereinigung noch nicht gegeben hat. Um das zu verhindern, müsste Kanzler Olaf Scholz etwas ändern.