Tipps für die Steuererklärung: So spart man Steuern – alle Infos und das Webinar zum Nachhören

Andrea Schmid-Förster gab im gemeinsamen Webinar des Bundes der Steuerzahler und der Südwest Presse viele Tipps, die bares Geld wert sind. Das Webinar gibt es zum Nachhören auf Youtube.
ccnull.de/ Marco Vech/freepik.com/Montage: Dominik Schele- Webinar zur Steuererklärung mit Andrea Schmid-Förster: Tipps zum Steuern sparen auf Youtube.
- Arbeitnehmer müssen unter bestimmten Bedingungen eine Steuererklärung abgeben.
- Selbständige und Rentner sind ab Einkünften von 11.784 Euro steuerpflichtig.
- Vorteile einer freiwilligen Steuererklärung und Splittingtarif für Ehepaare.
- Weitere Infos beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die meisten Menschen dürften beim Erstellen ihrer Steuererklärung nicht in Begeisterungsstürme ausbrechen. Die Materie ist komplex, die Formulare sind bürokratisch und wer unter dem Jahr nachlässig war, verbringt erst einmal viel Zeit bei der Suche nach Belegen. Da verwundert es wenig, dass sich beim gemeinsamen Webinar des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg und der Südwest Presse 770 Leserinnen und Leser Zeit nahmen, um sich von Andrea Schmid-Förster, der stellvertretenden Vorsitzenden des BdSt Baden-Württemberg, in einfachen Worten Schritt für Schritt erklären zu lassen, wie man vorgeht und auf welche Punkte man achten muss.
Der Inhalt des mehr als 90-minütigen Webinars würde eine Zeitungsseite sprengen. Daher beschränkt sich dieser Artikel auf ausgewählte Themen. Die Aufzeichnung des Webinars ist mit Blick auf mögliche Änderungen im Steuerrecht auf Youtube zwei Monate abrufbar. Wer sich nicht alles anhören will, geht in die Beschreibung und sieht dort, wo im Video die Themen beginnen, die sie beziehungsweise ihn interessieren.
Wann muss ich als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?
Ein angestellter Arbeitnehmer in der Steuerklasse I (Single) muss keine Steuererklärung abgeben, sofern er keine weiteren Einkünfte hat. Der Arbeitgeber übernimmt den kompletten Abzug. In solchen Fällen kann es sich aber lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.
Wer muss als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?
Wer Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr hat, wer mehrere Arbeitgeber hat (Steuerklasse VI), wer Lohnersatzleistungen erhalten hat wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld, wer sich einen Lohnsteuerfreibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen hat und Verheiratete, die sich für die Steuerklassen drei und fünf oder das Faktorverfahren entschieden haben.
Wie sieht es bei Selbständigen und Rentner aus?
Die unterliegen der Pflicht zur Steuererklärung, wenn ihre Gesamteinkünfte im Jahr über dem steuerfreien Existenzminimum von 11.784 Euro liegen (für 2025 beträgt dieser Betrag 12.096 Euro). Für Verheirate gelten die doppelten Beträge.
Für viele Pendler lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung
Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?
Wenn die Ausgaben für den Job über dem sogenannten Werbekostenpauschbetrag von 1230 Euro liegen. Bei Berufspendlern ist das zum Beispiel bereits der Fall, wenn die einfache Entfernung zur Arbeitsstelle mehr als 19 Kilometer beträgt.
Für wen ist es noch von Vorteil?
Verheiratete Paare, die beide in Steuerklasse vier sind und unterschiedliche hohe Gehälter haben, können vom Splittingtarif profitieren. Auch bei einem Jobwechsel mit Gehaltsveränderung oder der Heirat während des Jahres kann es sein, dass Arbeitnehmer eine Erstattung bekommen, ebenso bei hohen Ausgaben für die Gesundheit, bei Kirchsteuerpflicht und Spenden.
Kann eine freiwillige Steuerklärung zu Nachteilen führen?
Nein, es handelt sich um einen Antrag. Sollte sich herausstellen, dass man etwas nachzahlen müsste, kann man den Antrag einfach zurückziehen.
Wie wirkt sich der Splittingtarif bei Ehepaaren aus?
Ein Beispiel: Frau Steuerzahler hat ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro, Herr Steuerzahler studiert noch. Bei einer Einzelveranlagung liegt die Steuerlast bei 7461 Euro, bei einer Zusammenveranlagung sinkt der Betrag auf 3450 Euro, weil das Ehepaar auf der Steuerprogressionskurve nach unten rutscht. Um das Splitting-Verfahren für das ganze Jahr zu bekommen, reicht es, am 31. Dezember zu heiraten und zusammenzuwohnen.
Wie unter dem Jahr mehr vom Netto übrigbleibt
Welche Auswirkung hat die Steuerklassen-Wahl auf die Einkommenssteuerzahlung eines Ehepaares?
Kurz gesagt: gar keinen. Egal, für welche Steuerklassen-Kombination sich ein Ehepaar entscheidet, es bezahlt immer die gleiche Steuerschuld. Abgerechnet wird zum Jahresende. Die Steuerklassen-Kombination hat aber Einfluss darauf, wie hoch der Lohnsteuerabzug unter dem Jahr ausfällt (siehe Tabelle).
Wie funktioniert das Faktorverfahren mit der Steuerklassenverteilung IV/IV?
Hierbei wird der Vorteil des Splittingtarifs auf die Eheleute aufgeteilt. Damit wissen aber beide Arbeitgeber, was der Ehepartner verdient, nur so kann man den Faktor bilden von beispielsweise 0,8 und 0,2. In diesem Fall würde der Vorteil in 80 und 20 Prozent aufgeteilt.
Wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Für Steuerzahler, die zur Abgabe verpflichtet sind, läuft die Frist für das Jahr 2024 am 31. Juli 2025 aus. Unter Hinzunahme eines Steuerberaters verlängert sich diese bis 30. April 2026. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat bis zum 31. Dezember vier Jahre später Zeit.
Welche Themen gibt es im Webinar sonst noch?
Die Tipps und Rechenbeispiele reichen vom Umgang mit
- Werbekosten
- Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
- worauf man bei Zinseinkünften von in- und ausländischen Banken achten muss
- steuerliche Optionen beim Arbeiten im Homeoffice und
- die Handhabung vom Hinzuverdienst zur Rente.
Der Link zum Nachhören
All das und vieles mehr können SWP-Leserinnen und –Leser auf Youtube nachsehen und hören. Das funktioniert über diesen Link: https://www.youtube.com/watch?v=U_NzjJ7fRAs
Wo gibt es weitere Informationen?
Sie können beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg über die Mailadresse info@steuerzahler-bw.de kostenlos Broschüren anfordern zu den Themen: „Meine erste Steuererklärung“, „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2024“ und „Senioren und Steuern“. Wenn Sie als erste über künftige Webinare, wie das Ende Mai anstehende „ETF und Börsenkrise“, und über die besten, geldwerten Artikel der Wirtschaftsredaktion einmal im Monat informiert werden und diese lesen wollen, können Sie sich unter www.swp.de/newsletter für den Newsletter „Gut zu wissen – der Verbraucher-Newsletter“ anmelden.



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