Immobilien: Ehemals reicher Österreicher ist pleite - René Benko stellt Insolvenzantrag

René Benko, Immobilien-Unternehmer, galt längere Zeit als einer der reichsten Menschen Österreichs. Jetzt hat der Investor Insolvenz als Unternehmer angemeldet.
Marcel Kusch/dpaDie Signa Holding von René Benko hatte Ende November Insolvenz angemeldet. Nun folgt auch ihr Gründer, der Immobilienunternehmer René Benko, und stellt nach Informationen der SZ auch als Unternehmer einen Antrag auf Insolvenz. Hohe Baukosten, steigende Kreditzinsen und hausgemachte Probleme hatten den Handels- und Immobilienkonzern zuvor in Schieflage gebracht. Zur Signa-Holding gehört in Deutschland auch die Warenhauskette Galeria.
Insolvenzantrag: René Benko ist pleite
Nach der Pleite des Signa-Konzerns steht nun der österreichische Immobilienunternehmer René Benko selbst vor einer Insolvenz. Benko habe „als Unternehmer“ einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, zitierte die österreichische Nachrichtenagentur APA am Donnerstag eine Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck. Mit einer Entscheidung des Insolvenzrichters wird demnach entweder am Freitag oder zu Beginn kommender Woche gerechnet.
Untersuchungen zur Zahlungsfähigkeit dauern an
Damit sei der wegen der Signa-Pleite schwer in Bedrängnis geratene Benko selbst aktiv geworden, berichtete APA weiter. Hintergrund ist, dass die österreichischen Behörden zuletzt gegen Benko beim Landesgericht Innsbruck einen Insolvenzantrag eingebracht hatten. Laut APA sollte der Insolvenzrichter diese Woche bekannt geben, ob diesem Antrag stattgegeben wird oder nicht und somit eine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit besteht. Mitte Februar hatte eine sogenannte „Insolvenzeröffnungstagsatzung“ stattgefunden.
Juristische Vorteile durch Insolvenzantrag
Der eigene Antrag Benkos könnte dem Immobilienunternehmer nun womöglich juristische Vorteile bringen. APA verwies auf die Einschätzung des österreischichen Gläubigerschutzverbandes KSV1870, wonach Benko, sollte der Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit vorliegen, nach einem eigenen Antrag auf Insolvenzeröffnung künftig womöglich die genaue Verfahrensart bestimmen könne - also ob es ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung oder ein Konkursverfahren gebe. Offen blieb zunächst, welche der angeführten Verfahrensarten Benko wählen könnte.
(Mit Material der dpa und AFP)
