
Rechte bei Unwetter: Wenn es stürmt: Zugticket zurückgeben, früher oder später fahren
Bei Verspätungen und Zugausfällen greifen allgemeine Fahrgastrechte. Auf Ausnahmewetterlagen reagiert die Deutsche Bahn oft mit Sonderkulanzen – auch beim aktuellen Sturmtief „Xandra“ wieder.

Wenn es sehr stürmt, können Bahnkunden im Fernverkehr auch ihre Fahrkarte zurückgeben.
Moritz Frankenberg/dpa