SWP+SWP+Rechte bei Unwetter
: Wenn es stürmt: Zugticket zurückgeben, früher oder später fahren

Bei Verspätungen und Zugausfällen greifen allgemeine Fahrgastrechte. Auf Ausnahmewetterlagen reagiert die Deutsche Bahn oft mit Sonderkulanzen – auch beim aktuellen Sturmtief „Xandra“ wieder.
Von
Thomas Veitinger
Ulm
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Wenn es sehr stürmt, können Bahnkunden im Fernverkehr auch ihre Fahrkarte zurückgeben.

Moritz Frankenberg/dpa