SWP+SWP+Räum- und Streupflicht
: Wer haftet bei Eis und Schnee auf Gehwegen?

Überfrierender Regen, Schnee, Nebel: Derzeit ist es häufig glatt auf Straßen und Gehwegen. Was beim Streuen und Schippen zu beachten ist – und wann es für Streu-Muffel richtig teuer werden kann.
Von
Julia Kling
Ulm
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Ein Mann beräumt den Gehweg mit einer Schneefräse: ARCHIV - Wer für Winterdienste wie Räumen, Streuen oder das Eiszapfenbeseitigen Dienstleister beauftragt, kann die Kosten dafür regelmäßig als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. (zu dpa: «Winterdienst: Was Mieter und Eigentümer wissen müssen») Foto: Kristin Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Gehwege müssen geräumt und gestreut werden – genutzt werden sollte dafür kein Salz, das ist in nahezu allen Kommunen verboten.

Kristin Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa-tmn/dpa