Online-Shopping
: Ausgerechnet der sichersten Bezahlmethode droht das Aus

Bezahlt wird im Online-Handel oft per „PayPal“, Klarna, Lastschrift, Kreditkarte & Co. Der Kauf auf Rechnung, eine der beliebtesten und sichersten Zahlungsweisen, könnte einer EU-Richtlinie zum Opfer fallen.
Von
Debora Schreiber
Stuttgart
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Der Kauf auf Rechnung gilt als sehr sichere Bezahlmethode, da erst gezahlt werden muss, wenn die Ware angekommen ist.

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Der Kauf auf Rechnung ist bei Verbraucherinnen und Verbrauchern immer noch sehr beliebt. Auf ihn entfielen im vergangenen Jahr nach einer Studie des Einzelhandelsinstituts EHI 26,7 Prozent der Bezahlvorgänge im Online-Handel, auf Platz eins liegt Paypal mit 27,7 Prozent. Insgesamt kauften die Verbraucher hierzulande für 85 Milliarden Euro ein. Nun droht der Kauf auf Rechnung jedoch ausrangiert zu werden. Der Grund: Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ver- und Überschuldung durch Kredite schützen. Mit der Richtlinie gehen eine Reihe von Maßnahmen einher. Kritisch sieht der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH) dabei, dass der Kauf auf Rechnung mit Kreditangeboten gleichgesetzt werde, und der Kunde sich vor der Bestellung einer Bonitätsprüfung unterziehen müsse. Der Verband ist sich sicher: Das bedeute das schleichende Ende des Rechnungskaufs.

Sorge um Einhaltung der Verbraucherrechte

Dabei spielt es keine Rolle, dass der Kauf auf Rechnung als sehr sichere Bezahlmethode gilt. „Käufer müssen dabei erst nach Erhalt der Ware bezahlen", sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sei das Geld erst einmal weg, sei es nicht so leicht zurückzubekommen. Die Fachleute beim Branchenverband BEVH gehen davon aus, dass Kundinnen und Kunden, die im Onlinehandel ihren finanziellen Hintergrund und ihre persönlichen Daten nicht offenlegen wollten, auf ein anderes Zahlungsverfahren umsteigen und künftig häufig vor Erhalt der Ware bezahlen würden.

Verbraucherschützer Buttler sieht das skeptisch: Händler, die am anderen Ende der Welt säßen, würde es wenig interessieren, wenn ein deutscher Verbraucher, der den Kaufpreis bereits gezahlt habe, den Widerruf erkläre oder Gewährleistungsrechte geltend mache, sofern er seine Bestellung nicht bekommt. Diese Bedenken teilt der Digital-Branchenverband Bitkom nicht: „Grundsätzlich sind alle in Deutschland gängigen Bezahlmethoden sicher“, betont ein Sprecher.  Denn die Anbieter von Bezahlmethoden benötigten Lizenzen der hiesigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Dafür müssten die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Wie sicher sind Klarna und PayPal?

Als besonders sichere Bezahlmethoden stuft Buttler den Kauf per Kreditkarte, per Lastschrift und den Rechnungskauf ein. Neben dem klassischen Rechnungskauf gebe es „Buy now, pay later“-Option von Zahlungsdienstleistern wie Klarna und „PayPal“, die ebenso die Möglichkeit bieten, nach Erhalt der Ware zu zahlen, erklärt der Verbraucherschützer. Grundsätzlich könnten diese Optionen gut funktionieren – dennoch sei Vorsicht geboten. Die Zahlungsdienstleister würden zwar mit dem Versprechen „Bezahle erst, wenn du die Ware hast“ werben, dennoch werde die Zahlung häufig auch dann eingefordert, wenn der Händler nicht oder in schlechter Qualität liefere. Der angebotene Käuferschutz funktioniere nicht immer.

Bei „PayPal“ gebe es eine Möglichkeit, um den gezahlten Kaufpreis zurückzubekommen, erklärt Buttler. Es solle die Option „beauftrage ‚PayPal‘ per Lastschrift von meinem Referenzkonto einzuziehen“ gewählt werden. Wenn die Ware nicht kommt, habe der Kunde die Möglichkeit, die Lastschrift zurückzuholen. „Das wird ‚PayPal‘ nicht so gut gefallen, und sie werden das Kundenkonto löschen oder sperren“, sagt Buttler. Das Geld habe man aber erstmal zurück.

Der Zahlungsdienstleister „PayPal“ betont dagegen: Wenn ein Kunde online einkaufe, mit „PayPal“ bezahle und die bestellte Ware nicht erhalte, könne er einen Antrag auf „PayPal-Käuferschutz“ stellen. Dieser biete eine neutrale Instanz, die bei Konflikten zwischen Käufer und Verkäufer vermittle, teilt das Unternehmen auf Nachfrage mit.

Auch eine Sprecherin des schwedischen Zahlungsanbieters Klarna weist die Kritik zurück: „Unsere Käuferschutzrichtlinie bedeutet, dass Kunden nicht für einen Artikel zahlen müssen, der nicht ankommt oder fehlerhaft ist.“  Zudem ermögliche das halbautomatische Onboarding-Verfahren von Klarna den Händlern nicht nur einen schnellen und reibungslosen Start, sondern gewährleiste auch die Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Vorschriften und unserer Richtlinien. „Wir überwachen Händler kontinuierlich, um sicherzustellen, dass sie unsere Kriterien für ein sicheres und reibungsloses Einkaufserlebnis erfüllen. Wenn die Richtlinien nicht eingehalten werden, gehen wir der Sache nach und ergreifen sofortige Maßnahmen, einschließlich der Entfernung unserer Zahlungsprodukte aus dem jeweiligen Onlineshop“, betont die Klarna-Sprecherin.

Noch hat die Bundesregierung die EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt. Bis November 2026 haben die Länder Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen.  Ein Wegfall des Kaufs auf Rechnung als Nebeneffekt der Richtlinie sei nicht wünschenswert, sagen Verbraucherschützer.

Tipps für sicheres Bestellen

Um sicher im Internet zu bestellen, solle die Seriosität des Online-Shops überprüft werden, rät Bitkom. Dabei könnten das Impressum, aber auch externe Bewertungen hilfreich sein. Unrealistisch günstige Angebote und eine Vielzahl sprachlicher Fehler auf der Website seien Warnsignale. Ferner lohne es sich, ein starkes Passwort festzulegen. Mit sensiblen Daten müsse in jedem Fall sorgfältig umgegangen werden. Die Eingabe über ein öffentliches WLAN-Netz sei nicht zu empfehlen.