
Öffentlicher Dienst: Streiks an Ostern sind vom Tisch – Schlichtungserfolg aber fraglich
Die Eisenbahnergewerkschaft hatte schon angekündigt, an Ostern nicht zu streiken. Durch die Friedenspflicht bei Verhandlungen im öffentlichen Dienst streiken auch die Beschäftigten von Bund und Kommunen vorerst nicht.

So wird es an Ostern nicht aussehen, wie hier am Flughafen Köln/Bonn während eines ganztägigen Warnstreiks.
Oliver Berg/dpa