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: Handlungsfähig im Ernstfall: Das gehört in einen Notfallordner

Ist der Unfall erstmal passiert, müssen Dokumente und Verfügungen schnell zur Hand sein. Experten raten, wichtige Informationen zu bündeln. Doch nicht alle persönlichen Daten gehören hinein. Es gilt einiges zu beachten.
Von
Julia Kling
Ulm
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Auch eine Patientenverfügung sollte nach Ansicht von Experten in einen Notfallordner.

Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-mag