Neues Heizungsgesetz 2026: Was bedeutet das für Ölheizungen?

Die Bundesregierung schafft das alte Heizungsgesetz ab.
Elisa Schu/dpaDas bisherige „Heizungsgesetz“ wird abgeschafft. Dies hat die Bundesregierung am 25. Februar in einer Pressemitteilung verkündet. An seine Stelle soll ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) treten, auf dessen Eckpunkte sich SPD und CDU bereits verständigt haben (siehe Eckpunktepapier). Damit werden zentrale Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) deutlich verändert. Für Eigentümer, Vermieter und Mieter ergeben sich mehrere wichtige Punkte.
Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt
Künftig dürfen neben Wärmepumpen, Fernwärme, Hybrid- und Biomasseheizungen wieder Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Die bisherige Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben (§ 71 GEG), soll entfallen. Auch frühere Betriebsverbote für alte Heizkessel werden gestrichen. Bestehende funktionierende Anlagen müssen nicht allein wegen ihres Alters ersetzt werden.
Die „Biotreppe“ für neue Öl- und Gasheizungen
Ganz ohne Vorgaben geht es jedoch nicht. Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen künftig schrittweise mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden.
- Ab 1. Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent des eingesetzten Brennstoffs CO₂-neutral sein.
- Bis 2040 ist ein weiterer Anstieg in mehreren Stufen geplant.
Diese Regel wird als „Biotreppe“ bezeichnet. Die konkrete Ausgestaltung der weiteren Stufen steht noch aus.
Förderung für Wärmepumpen bleibt
Die staatliche Förderung über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) soll bis mindestens 2029 gesichert bleiben. Wer sich für eine Wärmepumpe entscheidet, kann weiterhin Zuschüsse oder Kredite erhalten. Angesichts steigender CO₂-Preise und möglicher Rückbauten von Gasnetzen könnte der Betrieb fossiler Heizungen langfristig teurer werden. Das betrifft auch Netzentgelte, wenn sich die Zahl der angeschlossenen Haushalte verringert.
Mehr Freiheit für Eigentümer
Vermieter und Eigentümer erhalten wieder größere Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Heizsystems. Fällt eine Heizung aus, kann auch wieder eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut werden – unter Beachtung der künftigen Bio-Anteile. Die bisherige enge Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung verliert an Bedeutung. Für kleinere Kommunen (bis 15.000 Einwohner) soll die Wärmeplanung zudem deutlich vereinfacht werden.
Was gilt für Mieter?
Mieter haben keinen direkten Einfluss auf die Wahl des Heizsystems. Laut Eckpunktepapier soll es jedoch Regelungen geben, die vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizungen schützen. Konkrete Details dazu stehen noch aus.
Zeitplan
Ein Gesetzentwurf soll im Frühjahr 2026 ins Parlament eingebracht werden. Das neue Gesetz soll spätestens zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
