Negativzinsen
: Schallende Ohrfeige für Banken und Sparkassen

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs schafft Klarheit und stoppt die Abkassier-Methoden vieler Institute.
Kommentar von
Alexander Bögelein
Karlsruhe
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Sparen: ARCHIV - 15.03.2016, Bayern, Nürnberg: ILLUSTRATION - Geldscheine liegen in einem Sparbuch. (zu dpa: «Vom Winde verweht: Sturm entreißt 88-Jährigem das Sparbuch») Foto: Daniel Karmann/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Dass die Banken und Sparkassen durch Negativzinsen die Sparguthaben ihrer Kunden haben schmelzen lassen, steht dem Vertragszweck nach Auffassung der BGH-Richter diametral entgegen.

Daniel Karmann/dpa

Banken hatten es nicht leicht  in der Ära der Negativ-Zinsen, in der sie und ihr Geschäftsmodell massiv unter Druck standen. Leider hat ein großer Teil der Branche in dieser Zeit die Orientierung verloren. Um Kosten zu sparen, verlangten sie von ihrer Kundschaft Verwahrentgelte und vergaßen völlig: Kreditinstitute müssen für ihre Kundschaft da sein, nicht umgekehrt.

Jetzt haben sie vom obersten deutschen Zivilgericht eine schallende Ohrfeige erhalten. Ihr Gebaren ist nicht rechtens bei Spar- und Tagesgeldkonten, bei Girokonten nur, wenn offen informiert wird. Traurig ist, dass Banken und Sparkassen für diese Erkenntnis den Bundesgerichtshof benötigen. Über das Urteil können sich Verbraucherschützer freuen – und Kunden, aber zunächst nur jene, die von den vier verhandelten Klagen direkt betroffen sind.

Alle anderen müssen die Rückzahlung bei ihrer Bank einfordern. Man würde sich wünschen, dass Banken und Sparkassen unbürokratisch reagieren.  Der Umgang mit Kunden in der Vergangenheit weckt allerdings Zweifel. Wenn es hart auf hart geht, wird Kunden nichts anderes übrig bleiben, als gegen ihre Bank zu klagen. Die Erfolgsaussichten sind hoch. Bänker sollten sich derweil bewusst machen: Noch teurer als die Rückzahlung kommt sie der Vertrauensverlust. Wer braucht eine Bank, die Kunden unrechtmäßig abkassiert?  Niemand.