Nachzahlung der Mütterrente: So viel mehr Geld gibt es

Die Mütterrente III wird erst ab 2028 ausbezahlt.
Fernando Gutierrez-Juarez/dpaDie Mütterrente III soll Eltern finanziell besserstellen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Deutsche Rentenversicherung kann die zusätzlichen Beträge aus technischen Gründen jedoch erst ab 2028 auszahlen. Wer bereits vorher eine Rente bezieht, erhält deshalb Geld nachgezahlt.
So viel Geld gibt es durch die Mütterrente als Nachzahlung
Mit der Mütterrente III werden für jedes vor 1992 geborene Kind bis zu sechs weitere Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Das entspricht einem halben Rentenpunkt. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung ist dieser auf Grundlage des in ihrer Information genannten Werts 20,40 Euro pro Monat wert.
Für ein vollständiges Jahr ergibt sich daraus rechnerisch eine Nachzahlung von 244,80 Euro pro Kind. Je mehr Kinder vor 1992 geboren wurden, desto höher kann der Betrag ausfallen.
Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass der Wert eines halben Rentenpunktes bei der erstmaligen Auszahlung im Januar 2028 höher liegen wird als die genannten 20,40 Euro.
Mütterrente III: Warum die Nachzahlung erst 2028 kommt
Obwohl die neuen Regelungen bereits ab Januar 2027 gelten, müssen sich Rentnerinnen und Rentner bis 2028 gedulden. Die Deutsche Rentenversicherung begründet die Verzögerung mit dem hohen technischen Aufwand für die Umsetzung.
Der finanzielle Anspruch geht durch die spätere Auszahlung allerdings nicht verloren. Wer schon vor Januar 2028 eine Rente bezieht, bekommt die zusätzlichen Ansprüche rückwirkend ausgezahlt.
Für Personen, die ab Januar 2028 erstmals in Rente gehen, gilt dagegen eine andere Regelung: Bei ihnen wird die Mütterrente III direkt bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Eine Nachzahlung für das Jahr 2027 ist für diese Gruppe nicht vorgesehen.
Wer hat Anspruch auf die zusätzliche Mütterrente?
Die neue Regelung richtet sich an Eltern, die Kinder vor 1992 erzogen haben. Für diese Kinder werden bislang höchstens 30 Monate Kindererziehungszeit bei der gesetzlichen Rente berücksichtigt. Mit der Mütterrente III erhöht sich der Zeitraum auf bis zu 36 Monate.
Damit werden die Erziehungszeiten unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes gleichgestellt. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, können bereits bis zu 36 Monate angerechnet werden.
Nicht nur Mütter profitieren von der Verbesserung. Auch Väter können zusätzliche Rentenansprüche erhalten, sofern ihnen entsprechende Kindererziehungszeiten zugeordnet wurden. Nach Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung könnten insgesamt rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner von der Mütterrente III profitieren.
Müssen Rentner die Nachzahlung beantragen?
Wer bereits eine Rente erhält, muss in der Regel nichts unternehmen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass die Berechnung und Auszahlung für Menschen, die vor dem 1. Januar 2028 in Rente sind, weitestgehend automatisch erfolgt.
Auch Versicherte, die noch nicht im Ruhestand sind, müssen keinen gesonderten Antrag auf Mütterrente III stellen. Sind ihre Kindererziehungszeiten bereits erfasst, überprüft die Rentenversicherung die zusätzlichen Ansprüche im Jahr 2028 automatisch.
Wurden Kindererziehungszeiten bislang noch nicht beantragt, wird deren Anerkennung spätestens bei der Rentenantragstellung geprüft.
Nicht jeder kann die volle Nachzahlung behalten
Ob die zusätzliche Mütterrente tatsächlich in voller Höhe bei den Betroffenen ankommt, hängt auch von anderen Leistungen ab.
Da die Mütterrente keine eigenständige Rentenart ist, sondern zur gesetzlichen Rente gehört, kann sie auf bestimmte Sozialleistungen angerechnet werden. Die Deutsche Rentenversicherung nennt unter anderem die Grundsicherung und das Wohngeld.
Auch bei einer Witwen- oder Witwerrente kann die höhere eigene Rente Auswirkungen haben. Betroffene sollten deshalb berücksichtigen, dass eine höhere gesetzliche Rente nicht in jedem Fall zu einem gleich hohen Plus beim verfügbaren Einkommen führt.
