Lebensmittelverschwendung
: Gegen Essen im Müll: Wird das Mindesthaltbarkeitsdatum abgeschafft?

Weil viele Verbraucher das MHD falsch verstehen und noch essbare Lebensmittel wegwerfen, wird über Alternativen diskutiert. Wie die aussehen und welche Auswirkungen sie haben könnten.
Von
Caroline Strang
Berlin
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Auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum sind Lebensmittel oft noch genießbar. Es kommt allerdings darauf an.

Caroline Strang/swp

Die Zahlen lassen aufhorchen: Pro Jahr wandern in Deutschland etwa 11 Millionen Tonnen Lebensmittel in den Müll, die Deutsche Umwelthilfe geht sogar von 18 Millionen Tonnen aus. Wer jetzt vor allem Hersteller und Handel im Verdacht hat, täuscht sich: Fast zwei Drittel davon werden von privaten Haushalten entsorgt, wie der Food Waste Report von 2021 ergeben hat. Das entspricht übrigens 78 Kilo pro Person und in Geld umgerechnet rund 230 Euro pro Kopf. Am häufigsten werden dabei Obst, Brot sowie Reste von bereits zubereitetem Essen weggeworfen.

Fragt man die Verbraucherinnen und Verbraucher, warum sie Lebensmittel wegwerfen, geben 58 Prozent an, dass diese zu schnell schlecht geworden seien. 37 Prozent waren unsicher, ob das weggeworfene Produkt noch frisch sei. 35 Prozent gaben an, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgelaufen war. Das spielt vor allem bei Fleisch- und Wurstwaren eine Rolle, wie die Umfrage für den Report ergab. Und: 56 Prozent der Befragten wünschen sich bessere Erklärungen zum MHD auf den Verpackungen von Lebensmitteln.

Häufig noch bedenkenlos genießbar

Doch was ist das Problem an diesem Datum, das auf den meisten verpackten Lebensmittel aufgedruckt ist? „Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt per Definition den Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das ungeöffnete Lebensmittel bei durchgehend richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften, wie Geruch, Geschmack und Nährwert behält“, erklärt Katharina Holthausen, Lebensmittelexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. Für bestimmte Lebensmittel ist dabei kein MHD vorgeschrieben, dazu zählen zum Beispiel frisches Obst und Gemüse, Wein, Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Prozent, Kaugummi, Zucker, Speisesalz oder Essig.

Aber, und das wissen anscheinend viele Menschen nicht: „Bei verschlossener Verpackung und richtiger Lagerung ist das Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums häufig noch bedenkenlos zu genießen.“ Darauf weist auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hin: „Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist ein Lebensmittel nicht automatisch verdorben oder zum menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet“, heißt es da. „Also anschauen, riechen und vorsichtig kosten – das kann viele Lebensmittel vor der Tonne retten und hilft Geld zu sparen.“

Zusätzliche Angaben auf den Verpackungen

Darauf legt auch Christiane Barnickel Wert, bei der Deutschen Umwelthilfe zuständig für den Bereich Lebensmittelverschwendung: Es lohne sich nach Ablauf des MDH ein Kontrollblick: „Sieht das Produkt gut aus, riecht es angenehm und besteht es den Geschmackstest? Dann verwenden Sie es!“ Anders sei es bei einem überschrittenen Verbrauchsdatum, zum Beispiel bei rohem Fleisch, Fisch oder Eiern. „In diesem Fall ist der Verkauf eines Produktes nicht mehr zulässig und der Verzehr kann gesundheitsgefährdend sein.“

Doch was könnte man überhaupt ändern? Das MHD umbenennen oder sogar abschaffen, wie vom baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) vorgeschlagen und von der EU-Kommission diskutiert? Barnickel plädiert dafür, „die Formulierung im Rahmen der gegebenen Vorschriften zum besseren Verständnis zu ergänzen“. So könne verhindert werden, dass das MHD fälschlicherweise als Verbrauchsdatum wahrgenommen wird. Ihr Vorschläge: Auf Verpackungen könnte beispielsweise zusätzlich die Formulierung „Mindestens haltbar bis, aber nicht schlecht nach…“ aufgedruckt werden. Auch die Kennzeichnung mit einem weiteren Datum, dem „Mindestverzehrbarkeitsdatum“ (MVD) wäre denkbar. „Die Besonderheit ist dabei, dass es die bedenkenlose Verzehrfähigkeit garantiert und dabei im Gegensatz zu dem herkömmlichen MHD Farb-, Geschmacks-, Geruchs- oder Sensorikänderung zulässt.“

Zeit-Temperaturen-Indikator auf Fisch

Andere gehen noch weiter. Der Kochboxen-Anbieter HelloFresh setzt sich für eine innovative Lebensmittelkennzeichnung ein. „Wirglauben daran, dass der Zeit-Temperatur-Indikator (TTI) eine innovative Lösung ist, der beim Kampf gegen Lebensmittelverschwendung eine wichtige Rolle einnehmen kann“, erklärt das Unternehmen in eine Mitteilung. Zeit-Temperatur-Indikatoren zeigen die Haltbarkeit von Produkten in Echtzeit an, unter Berücksichtigung der Lager- oder Temperaturbedingungen. Laut Verbraucherzentrale zählt diese Technologie zu den intelligenten Verpackungen: „Der TTI erfasst auf unterschiedliche Weisen die mechanischen, chemischen, elektrochemischen, enzymatischen oder mikrobiologischen Veränderungen eines Lebensmittels.“ Eine negative Veränderung wird dann durch Farbwechsel angezeigt.

HelloFresh kooperiert zur Weiterentwicklung des TTI bereits seit 2021 mit dem Unternehmen Keep-It und testete laut eigenen Angaben dessen Haltbarkeitsanzeige mit 3000 HelloFresh-Kundinnen und Kunden innerhalb einer Studie mit dem Thünen Institut und der Wageningen Universität. Die Studie belege, dass der Zeit-Temperatur-Indikator das Potenzial bietet, 15 Prozent der Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und von Verbrauchern intuitiv verstanden wurde. „Unsere Studie zeigt, dass Fisch am häufigsten aufgrund der Empfehlung auf der Verpackung weggeworfen wird. Genau dieses Produkt wäre eines der ersten, für das wir den Zeit-Temperatur-Indikator einsetzen möchten, um unsere Kund:innen bei der Rettung von Lebensmitteln zu unterstützen“, sagt Tilman Eichstädt von HelloFresh.

Verantwortung der Hersteller

Lebensmittelproduzenten haben einen gewissen Spielraum bei der Bestimmung des MHD, sagt DUH-Referentin Barnickel. „Das führt dazu, dass das Datum zur besseren Vermarktung der Produkte von den Herstellenden wissentlich früher angesetzt wird.“ Dabei sei es möglich, sie rechtlich zu der gewissenhaften Bestimmung des akkuraten MHD zu verpflichten. Auf die Verantwortung der Hersteller weist auch das Ministerium hin. „Die Hersteller von Lebensmitteln kennen die Eigenschaften, beispielsweise die Lagerfähigkeit und die Stabilität der von ihnen hergestellten Erzeugnisse am genauesten, etwa aufgrund von Haltbarkeits- und Stabilitätsstudien, die sie anfertigen. Deshalb ist es Aufgabe und Verantwortung der Hersteller, das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum auf Grundlage ihrer Kenntnisse und Daten zum Produkt festzulegen.“