Kraftfahrt-Bundesamt: Achtung: Betrug mit Verkehrsverstößen

Geblitzt? Manchmal bekommt man es nicht mit. Auf einen Bußgeldbescheid klicken, der per E-Mail kommt, ist dennoch nicht gut.
Bernd Weißbrod/dpa- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor betrügerischen E-Mails mit Bußgeldbescheiden.
- KBA ist nicht zuständig für Bußgeldbescheide bei Verkehrsverstößen.
- E-Mails stammen nicht vom KBA, haben Ländercode @RU und enthalten keine Aktenzeichen.
- Link in der E-Mail nicht öffnen, Gefahr von Schadsoftware.
- Betrüger nutzen immer häufiger KI für täuschend echte E-Mails.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das Kraftfahr-Bundesamt (KBA) warnt vor einer Betrugsmasche. Es kursierten derzeit E-Mails, die suggerieren, dass das KBA Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße versendet. Hierbei handele es sich aber um eine Betrugsmasche, teilt die Behörde mit. Das KBA versendet keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße, heißt es in einer Mitteilung. Es sei für die Ahndung von Verkehrsverstößen nicht zuständig.

KBA warnt vor Betrugsmasche.
VeitingerJedem Bußgeldverfahren ginge zudem eine Anhörung gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch die zuständigen Behörden wie Straßenverkehrsämter voraus, das Beteiligten in
einem Verfahren Gelegenheit gibt, sich zu dem betreffenden Vorfall zu äußern.
Ländererkennung RU
Das KBA weist darauf hin, dass diese im Umlauf befindlichen E-Mails weder vom KBA noch einer anderen amtlichen Stelle stammen. In keinem Fall sollten Zahlungen geleistet werden. Die E-Mails haben eine Absendeadresse mit der Länderkennung @RU und enthalten kein Aktenzeichen. Auch der enthaltene Link sollte nicht geöffnet werden. Es kann laut KBA nicht ausgeschlossen werden, dass er eine Schadsoftware beinhaltet.
Im Gegensatz zu früher sind solche Betrugs-E-Mails immer öfters in korrektem Deutsch verfasst. Rechtschreib- und Grammatikfehler und falsch gewählte Wörter finden sich immer seltener. Grund: Betrüger nutzen zur Formulierung und Übersetzung immer häufiger Künstliche Intelligenz. In unserem Beispiel fehlt allerdings der Name des Beschuldigten und das Wort „Bequemlichkeit“ würde wohl auch keine deutsche Bußgeldstelle wählen.

