Hohe Strafen für Falschparken: Knöllchen aus dem Urlaub? Was Verbraucherschützer raten

Hier hängt die Zahlungsaufforderung für Falschparken gleich an der Windschutzscheibe. Parkt man im Ausland falsch, kann er auch deutlich später per Post kommen.
Fredrik von Erichsen / dpaWer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, sollte beim Parken auf die örtlichen Regeln achten. Ein Tipp, der für manche nach ihrem Urlaub nun schon zu spät kommt. Denn unverhofft können auch Wochen später noch Rechnungen über Strafzahlungen ins Haus flattern.
Sie erhalte derzeit „vermehrt Anfragen von Autofahrern und Autofahrerinnen zur Rechtmäßigkeit von hohen Zahlungsaufforderungen wegen Parkverstößen auf privat betriebenen Parkplätzen im EU-Ausland“, erklärte die europäische Verbraucherzentrale in Kehl. Besonders viele Problemfälle gibt es demnach in Dänemark, Österreich und Polen.
„Wer sich nicht an die Parkregeln hält, zum Beispiel die erlaubte Parkdauer überschreitet oder keinen Parkschein gelöst hat, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen, die nicht selten über 100 Euro liegt“, warnten die Verbraucherschützer. Viele Verbraucher beschweren sich demnach über nur in der Landessprache verfasste, unklare oder schlecht sichtbare Hinweisschilder. Es gebe allerdings „keine EU-Regelung, die vorschreibt, wie Schilder auf privaten Parkflächen beschriftet sein müssen“, erklärte die Verbraucherzentrale. „Es gelten die lokalen Vorschriften.“
Einspruch mit wenig Aussicht auf Erfolg
Einspruch gegen hohe Zahlungsaufforderungen zu erheben, habe daher „in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg“. Autofahrer und Autofahrerinnen sollten sich immer vor Ort über die Bedingungen informieren und bei fehlendem Verständnis nachfragen, raten die Verbraucherschützer. Bei sprachlichen Problemen könnten Übersetzer-Apps helfen. Grundsätzlich gelte: „Kostenloses Parken wird in Europa immer seltener.“
Ist das Kind dann schon in den Brunnen gefallen und der Bußgeldbescheid da, rät der ADAC, ihn genau zu überprüfen und zügig zu bezahlen, sollte der Vorwurf zutreffen. Denn mittlerweile könnten Strafen aus allen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Der Autoclub warnt davor, dass das Geschäft mit dem Eintreiben ausländischer Bußgelder durch Anwälte, Notare oder private Inkasso-Firmen floriere: „Viele Deutsche werden nachträglich zur Kasse gebeten, zumeist mit hohen zusätzlichen Gebühren zugunsten von Anwälten und Inkasso-Firmen.“
„Wer sich im Ausland nicht an die Regeln hält, muss hierfür natürlich die Verantwortung tragen“, betont ADAC-Jurist Michael Nissen auf der Homepage, „aber die Zusatzgebühren sollten verhältnismäßig sein und nicht als lukrative Einnahmequelle für Anwälte oder private Inkassodienstleister dienen.“

