Kunden werden abgezockt: Unter Handwerkern tummeln sich viele schwarze Schafe

Wer sich ausgesperrt hat, ruft den Schlüsseldienst. Eine Branche, in der sich auch Betrüger tummeln.
AndreyPopov/Thinkstock/Gelbe Seiten Marketing GmbH/obs/dpa- In EU-Ländern sind Mobilfunkgebühren wie zu Hause, aber WLAN-Calls können teuer sein.
- Prüfe vor Reisen den Vertrag und die Preisliste, besonders außerhalb der EU.
- Deaktiviere Mailbox und Datenroaming, um hohe Kosten zu vermeiden.
- Alternativen: lokale SIM-Karten, E-SIMs, WLAN-Hotspots nutzen.
- Vorsicht bei Schiffen und Flugzeugen, sie fallen nicht unter EU-Roaming.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Trotz über einer Million Handwerks-Betrieben bundesweit herrscht in dieser Branche erheblicher Facharbeiter-Mangel. Das führt zu teils langen Wartezeiten für die Kunden, deutlich gestiegenen Preisen und manch überzogener Rechnung. In Bereichen wie Schädlingsbekämpfung und Rohrreinigung tummeln sich momentan viele „schwarze Schafe“, stellt die Verbraucherzentrale fest.
Besonders in Notlagen wie bei verschlossenen Türen, Rohrbruch oder Elektronik-Problemen schafft es kaum jemand, erst einmal Angebote und Preise zu vergleichen und dann beim favorisierten Handwerker tagelang auf einen Reparaturversuch zu warten. Das nutzen gerade unseriöse Notdienste aus, die teils horrende Honorare verlangen und manchmal noch nicht einmal die Probleme lösen.
Interessenten sollten im Bekanntenkreis nachfragen
„Der GAU (größter anzunehmender Unfall) ist, wenn die Firma pleite geht“, berichtet Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dann bekomme man weder zu viel bezahltes Geld zurück, noch könne man Nachbesserungen durchsetzen. Wer nicht unter Zeitdruck steht, sollte im Bekanntenkreis nach guten Erfahrungen fragen und zwei oder drei Angebote mit Kosten-Voranschlag einholen. Dabei ist es wichtig, die zu erledigenden Arbeiten möglichst genau zu beschreiben, damit nicht später Dinge abgerechnet werden, die nie besprochen wurden.
Man sollte als Kunde schauen, was die Facharbeiter denn so machen, und sich An- und Ankunftszeit notieren. Lassen sich die Handwerker ihre Arbeitszeiten oder den „Rapport“ nicht abzeichnen, sind sie später beweispflichtig, dass die in Rechnung gestellten Stunden tatsächlich geleistet wurden. Eine Streitquelle sind nicht zuletzt die Kosten für An- und Abfahrt. Verboten ist es, sowohl eine Pauschale als auch Lohnkosten zu verlangen. Auch kommt es vor, dass Betriebe jedem einzelnen Kunden An- und Abfahrt vom Betrieb berechnen, selbst wenn mehrere Aufträge nacheinander abgewickelt werden.
Fährt der Handwerker während der Reparatur in die Firma, um zusätzliches Werkzeug oder Ersatzteile zu holen, darf dies nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht dem Kunden berechnet werden. Ein Fachbetrieb aus einer Kurstadt im Badischen beispielsweise berechnete überzogene Arbeitszeiten inklusive „Beladen des Servicefahrzeugs mit Werkzeug“ sowie die angebliche Fahrzeit zum Großhandel zwecks Kauf einer gewöhnlichen Badewannen-Armatur mit Materialkosten von über 200 Euro plus knapp eine Stunde Arbeitszeit für die Fahrten. Gesamtkosten allein für dieses Teil: knapp 300 Euro – verglichen mit einem Endverbraucherpreis beim Selbstkauf von 53 Euro.
Scheu vor Detail-Diskussion
Stellt sich ein Handwerker beim Abrechnen quer, hat es der Kunde schwer: Amtsrichter scheuen gerne die Detail-Diskussion, weil oft Aussage gegen Aussage steht. Und die Handwerkskammern, die lange Zeit großen Wert auf faire Verträge legten und darauf auch eigentlich als öffentlich-rechtliche Körperschaften per Handwerksordnung achten sollten, helfen nicht immer. Früher hatten sie zahlreiche Schiedsstellen, bei denen Verbraucher mit ihren Beschwerden ernst genommen wurden.
„Ich bin vom Instrument der Streitschlichtung überzeugt, weil es teure Gerichtsverfahren vermeiden kann. Es fußt auf Kompromissen.“ Das betont der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Karlsruhe, Walter Bantleon. Ein Praxistest ergibt aber etwas anderes: Selbst als sich ein ehemaliges Mitglied einer Schiedsstelle wegen einer völlig überzogenen Rechnung eines Klempners meldet, passiert 2 Monate lang rein gar nichts. Es scheint ein Stück weit Glückssache zu sein, ob die Kunden bei der Kammer wirklich ernst genommen werden.
Im Vergleich mit teuren und unsicheren Gerichtsverfahren empfiehlt es sich für die Verbraucher, den kostenlosen Schlichtungsversuch über die Handwerkskammern wenigstens zu wagen. Das gilt nicht nur bei Ärger über die Abrechnung von Arbeitszeiten oder Materialkosten. Es gilt erst recht, wenn die Arbeiten nicht zum Erfolg führen. Dann hat der Kunde Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung.
Besser einen Kostenvoranschlag einholen
Vor Erteilung eines Auftrages an einen Handwerker sollten Kostenvoranschläge eingeholt werden. Diese dürfen in der Regel um maximal 15 bis 20 Prozent überschritten werden. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, muss der Facharbeiter den Kunden darüber informieren. Ist der Verbraucher damit einverstanden, sollte der Vertrag in Form einer Auftragsänderung erneuert werden.
Nach Abschluss der Arbeiten empfiehlt sich das Unterschreiben eines Abnahmeprotokolls. Bleiben Mängel vorhanden, kann der Auftraggeber entsprechende Nachbesserungen verlangen.
