Haferriegel vs. Schokolade
: Quadrate-Streit: Gericht verhandelt über Ritter-Sport-Klage

Quadratisch, praktisch, Streit: Vor dem Landgericht Stuttgart trifft Ritter Sport auf die Mannheimer Firma Wacker. Der Schokoladenhersteller sieht seine Markenrechte durch einen Haferriegel verletzt.
Von
dpa
Stuttgart
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Matteo Wacker, Inhaber und Firmengründer der Wacker GmbH, hält eine Tafel mit Schokolade der Marke Ritter Sport (r) und einen Haferriegel der Firma Wacker mit der Aufschrift „Monnemer Quadrat Bio“ in den Händen.

Uwe Anspach/dpa

Im Streit um einen quadratischen Haferriegel verhandelt das Landgericht Stuttgart am Dienstag, 18.11.2025, über eine Klage von Ritter Sport. Der Schokoladenhersteller aus dem schwäbischen Waldenbuch sieht durch den Riegel „Monnemer Quadrat Bio“ der Mannheimer Firma Wacker seine seit 1996 geschützte dreidimensionale Marke bedroht. Dem Gericht zufolge fordert Ritter Sport unter anderem, dass Wacker die bislang verwendete Verpackung nicht weiter nutzen und bereits ausgelieferte Ware zurückrufen soll.

Wacker - ein Unternehmen mit rund 30 Mitarbeitern - hatte das Produkt vor rund einem Jahr auf den Markt gebracht. Die Verpackung des quadratischen Haferriegels ist den Angaben nach von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. Sie erinnert aber auch an die quadratische Ritter-Sport-Tafel - obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger. 

Ritter Sport sieht dreidimensionale Marke bedroht

Obwohl es sich bei dem Produkt aus Mannheim um einen Haferriegel handelt, befürchtet Ritter Sport eine Markenkollision. Die Verpackungsform sei eine der bekanntesten Marken Deutschlands und zentrales Wiedererkennungsmerkmal von Ritter Sport, sagt eine Sprecherin. Bei Schokolade und Müsliriegeln handele es sich um ähnliche Waren, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Problematisch sei neben der Verpackung auch die Verwendung des Wortes „Quadrat“ im Produktnamen. 

Wacker weist die Vorwürfe zurück. Anwältin Tamara Moll teilte mit, dass sich der Haferriegel grundlegend von klassischer Tafelschokoladen unterscheide. „Es handelt sich nicht nur um verschiedene Warenarten, sondern auch um unterschiedliche Zielgruppen und Konsumanlässe.“ Es bestehe keine Verwechslungsgefahr. Man habe zudem Alternativen angeboten, etwa leicht abgeänderte Formen, sei aber dennoch verklagt worden.

Ritter Sport hatte bereits in früheren Fällen - etwa im langjährigen Verfahren gegen Milka - seine Formmarke erfolgreich durchgesetzt. Ob es in dem Fall bereits am Dienstag eine Entscheidung geben wird, war zunächst offen.