Geldanlage: Sparen mit Bitcoin & Co.? Steuer nicht vergessen!

Eine Bitcoin-Münze liegt auf einem Tisch. Anleger sind verpflichtet, dem Finanzamt den Kryptohandel lückenlos nachzuweisen.
Fernando Gutierrez-Juarez/dpa- Kryptogewinne unter einem Jahr Haltefrist sind steuerpflichtig; Nachweis aller Transaktionen nötig.
- Deutsche Anbieter wie Bison erleichtern steuerliche Pflichten; ausländische Plattformen riskanter.
- Kryptowährungen bieten Chancen auf Renditen, gelten aber als riskant und unsicher für Altersvorsorge.
- ETPs ermöglichen einfachen Zugang zu Kryptos; Besteuerung wie bei Aktien/ETFs.
- Direkter Kryptohandel erfordert technisches Wissen und birgt hohe Risiken.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Beim Thema Bitcoin und Co. gibt es große Meinungsunterschiede. Die einen halten Kryptowährungen für Teufelszeug, die anderen sehen sie als Krisenversicherung und Goldalternative. Aber eines ist sicher, wer hier absahnt, sollte das Thema Steuern nicht unterschätzen. Vielen ist nicht bewusst, dass Kryptohandel dem Finanzamt lückenlos nachgewiesen werden muss.
„Gewinne, die beim Verkauf von Coins unter einem Jahr Haltefrist entstehen, müssen zum Beispiel versteuert werden“, erklärt Christopher Arendt, Geschäftsführer und Fachanwalt für Steuerrecht beim ganzheitlichen Münchener Beratungsunternehmen Acconsis. „Auch ein Tausch in eine andere Währung oder Erträge aus Leihgeschäften und Halteprämien können steuerpflichtig sein.“ Auf die angebliche Anonymität von Kryptos sollten sich deutsche Steuerzahler lieber nicht verlassen, denn sie sind zur Rechenschaft gegenüber dem Finanzamt verpflichtet.
Lückenloser Nachweis – was heißt das für Bitcoinfans?
Grundsätzlich müssen Steuerpflichtige sämtliche Tatsachen, die für die Besteuerung erheblich sind, vollständig und wahrheitsgemäß darlegen. Das gilt auch für Geschäfte mit Kryptowährungen wie Bitcoins. Das Finanzamt ist nicht dazu verpflichtet, selbst zu recherchieren oder Beweise einzuholen. Sämtliche Transaktionen müssen inklusive Datum, Uhrzeit und des jeweils geltenden Euro-Werts nachgewiesen werden.
Hier kann es vorteilhaft sein, einen deutschen Anbieter wie Bison zu nutzen, denn diese Plattformen stellen die relevanten Daten in einem für die Finanzverwaltung gut lesbaren Format und leicht abrufbar dar, was die Einhaltung der Mitwirkungspflichten erheblich erleichtert. Anders kann das bei ausländischen, insbesondere außereuropäischen Plattformen aussehen. Können die Daten dann nicht geliefert werden, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, was nicht zu Gunsten des Steuerpflichtigen geschehen muss.
„Niemand kann sich pauschal darauf berufen, die Daten seien nicht mehr verfügbar gewesen“, warnt Arendt. Das gilt hauptsächlich, wenn Kryptogeschäfte bei einer Plattform außerhalb Deutschlands oder sogar Europas getätigt werden, denn dann entscheidet man sich bewusst für eine komplexere Mitwirkungspflicht und trägt im Zweifel das Risiko. Aber braucht es überhaupt Kryptowährungen bei der Geldanlage?
„Zu den Pros zählen sicherlich das Potenzial für hohe Renditen sowie die Dezentralisierung und die gute Handelbarkeit“, erklärt Petra Ahrens, Vorständin beim Kölner Vermögensverwalter Maiestas. Für sie überwiegen aber die Nachteile dieser Anlageform, gerade für langfristige Sparvorhaben wie dem Schließen der Rentenlücke: „Aufgrund der fehlenden Regulierung ist diese Assetklasse für mich nicht als private Altersvorsorge geeignet“, sagt Ahrens, „auch ansonsten sind für mich die Sicherheitsrisiken so hoch, dass ich lieber auf fundamentale Fakten und Daten von soliden Unternehmen setze.“
Aber da gibt es natürlich andere Stimmen, die auf die enormen Chancen zumindest als Beimischung in einem Anlagemix hinweisen. Der große Vorteil von Bitcoin und Co. ist sicher, dass sich derzeit immer mehr institutionelle Anleger dafür interessieren – von ETF-Anbietern über Pensionskassen bis zu den USA, die erwägen, Kryptos als Ergänzung zur Goldreserve einzusetzen. Ob es aber in 10 oder 20 Jahren noch eine stabile Nachfrage nach dem Bitcoin oder eine der vielen Alternativen gibt, kann niemand mit Sicherheit sagen. Ein Totalverlust der Anlage ist immer möglich.
„Ich persönlich bin in Kryptowährungen investiert, aber mir ist auch klar, dass es kompetente warnende Stimmen wie EZB-Chefin Christine Lagarde gibt“, erklärt Arendt. Bei einem Thema sind sich die beiden Experten aber einig: Sie würden auf den Marktführer setzen: „Wenn, würde ich zu der Währung greifen, die aufgrund der Marktgröße und Technologie die höchste Akzeptanz besitzt. Dies ist in diesem Fall Bitcoin“, sagt Ahrens, und fügt noch hinzu: „Übrigens, auch wenn es dem einen oder anderen altmodisch erscheint – Gold bleibt!“
Investieren in Kryptowährungen
Der einfachste Weg in die Performance von Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Tether zu investieren, geht inzwischen über ein normales Wertpapierdepot und sogenannte ETPs (Exchange Traded Products). Der Handel damit funktioniert im Prinzip genauso wie mit Aktien oder ETFs. Es gibt eine Wertpapierkennnummer und die ETPs – die es auch von namhaften Emittenten wie Xtrackers (CH1315732250) oder iShares (XS2940466316) gibt – werden an den gewohnten Handelsplätzen gekauft und verkauft.
Allerdings sind sie genau genommen kein direktes Investment in Kryptowährungen, denn die Anleger besitzen nie wirklich Bitcoin und Co., sondern im Prinzip nur ein Produkt, dass vom Emittenten an deren Wertentwicklung gekoppelt ist. Das hat allerdings einen ganz entscheidenden Vorteil: Die Besteuerung funktioniert nicht anders als bei Aktien und ETFs. Wer sein Depot bei einer heimischen Bank oder einem Broker führt, muss sich hier nicht extra kümmern.
Wer wirklich tiefer einsteigen und zum Beispiel echte Bitcoins in einem eigenen digitalen Wallet mit einem privaten Key besitzen möchte, sollte nicht nur die Risiken, sondern die dahinter liegende Technik verstehen. Erst dann sind Marktplätze wie coinbase.com, an denen Coins direkt gehandelt werden, oder Kryptobroker wie bitpanda.com, die auch Verwahroptionen bieten, eine sinnvolle Option.

