Geldanlage: Neue Steuern für Anleger: Was droht Kryptos und Gold?

Bei der Agosi AG in Pforzheim werden frisch gegossene Goldbarren gezeigt, die einen Feingoldgehalt von 99,99 Prozent haben.
Uli Deck/dpa- Bundesregierung prüft neue Steuern auf Kryptogewinne – Details sollen im Juli kommen.
- Gewinne aus Bitcoin-Verkäufen könnten wie bei Aktien besteuert werden, inkl. Solidaritätszuschlag.
- Haltefristen: Nach 12 Monaten sind Kryptogewinne bisher steuerfrei, bei Immobilien meist nach zehn Jahren.
- Experten halten Eingriffe bei Gold für eher unwahrscheinlich, schließen sie aber nicht aus.
- Beispiel Änderung: Silber, Platin und Co. dürfen nicht mehr unbefristet im Zollfreilager liegen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Staat braucht Geld. Dabei wird viel diskutiert, von der Zuckersteuer bis zu höheren Abgaben auf Alkohol und Tabak. Vizekanzler und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil nannte auch die Besteuerung von Kryptogewinnen als mögliche Einnahmequelle. In Zukunft könnten Gewinne beim Verkauf von Bitcoin und Co. steuerpflichtig werden, wohl analog zur Abgeltungsbesteuerung bei Aktien. Die genauen Pläne soll es erst im Juli geben.
Bei solchen Ideen werden Anleger hellhörig. Fällt das Privileg für Kryptos, könnte das Folgen haben. Denn ähnliche Regelungen gibt es auch für Gold, Kunst oder Oldtimer. Wer etwas kauft und nach weniger als einem Jahr wieder verkauft, muss oft den Gewinn aus diesen privaten Veräußerungsgeschäften entsprechend des persönlichen Einkommensteuersatzes versteuern.
Umgangssprachlich wird das „Spekulationsteuer“ genannt. Sie würde auch bei Immobiliengeschäften fällig, wenn etwa eine vermietete Wohnung nach weniger als zehn Jahren verkauft wird. Dass solche Geschäfte nach den Haltefristen gar nicht mehr besteuert werden, ist im internationalen Vergleich eher ein deutscher Sonderweg. Aber müssen Gold- und Immobilienbesitzer damit rechnen, dass bis Juli wirklich noch jemand auf die Idee kommt, die Haltefristen komplett zu kippen und damit den Haushalt zu sanieren?
Geänderte Regeln für Silber und Platin
„Das ist grundsätzlich denkbar und hätte das Steueraufkommen betreffend sicherlich auch eine ganz andere Wirkung als der aus meiner Sicht im Vergleich dazu eher kleine Kryptomarkt in Deutschland“, sagt Christopher Arendt, Geschäftsführer und Fachanwalt für Steuerrecht beim Münchener Beratungsunternehmen Acconsis: „Ich erwarte aber nicht, dass die Bundesregierung so weit gehen wird.“
Dass es jedoch überraschende Änderungen geben kann, zeigt das Beispiel Silber: Im April dieses Jahres teilte das Bundesfinanzministerium per Rundschreiben mit, dass es nicht mehr möglich sein soll, Silber, Platin und Co. in sogenannten Zollfreilagern unbefristet für die Kapitalanlage aufzubewahren.
Was so unspektakulär klingt, beendete quasi mit einem Streich ein nicht unübliches Geschäftsmodell. Damit konnten sich Anleger 19 Prozent Umsatzsteuer sparen, die normalerweise beim Kauf von sogenannten Weißmetallen fällig werden, zu denen auch Platin oder Palladium zählen.
Fällt die Haltefrist für Bitcoin & Co.?
Da bei einem Goldkauf generell keine Umsatzsteuer fällig wird, war das Anlagemetall als quasi Währungsreserve davon nicht betroffen. Zudem dürfte die Hemmschwelle bei der Krisenedelmetall-Anlage Nummer 1, generell etwas zu ändern, relativ hoch sein, das gilt auch für die Haltefristregelung. „Es ist eher unwahrscheinlich, dass bei Gold das Steuerprivileg gekippt wird, aber ausschließen kann man es nicht“, meint auch Vermögensverwalter Markus Richert.
Bei Kryptowährungen sei der Markt dagegen überschaubarer und die Widerstände dürften sich in Grenzen halten. Trotzdem scheiterte im Mai ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, die Haltefrist für Kryptos abzuschaffen und damit die Gewinne grundsätzlich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Der Vorschlag wurde unter anderem von den Regierungsfraktionen abgelehnt, obwohl hierdurch Mehreinnahmen von geschätzten 5 Milliarden Euro für den Haushalt in Aussicht gestellt wurden.
Vom Tisch ist das Thema aber wohl noch nicht, aus der SPD-Fraktion hieß es, man wolle mit entsprechenden rechtlichen Änderungen warten, bis Bundesfinanzminister Lars Klingbeil seine Vorschläge im Juli unterbreitet. Aber was würde das für Kryptowährungen wirklich bedeuten?
Sollte es dazu kommen, erwartet Arendt „daraus keine Veränderung im Handeln der deutschen Investoren“. Dem stimmt Vermögensverwalter Markus Richert zu. Denn „kaum ein Kryptoanleger kauft so etwas unter dem Aspekt, dass die Gewinne dann nach 12 Monaten steuerfrei sind.“ Es spricht wenig dafür, dass sich Anleger und Anbieter nur wegen des Wegfalls dieses Steuerprivilegs von der ganzen Anlageklasse abwenden. Zum Beispiel wurde in Österreich 2022 beschlossen, Kryptogewinne mit 27,5 Prozent zu besteuern – und dort wird weiter fleißig gehandelt.
Auch ein Tausch in eine andere Kryptowährung ist steuerpflichtig
Bisher war es sehr attraktiv, Kryptowährungen wie Bitcoin mindestens ein Jahr im Depot zu haben, denn dann waren die Gewinne komplett steuerfrei. Sollten die digitalen Währungen künftig wie Aktien behandelt werden, müssten auf Gewinne immer Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag bezahlt werden. Auch die geltende Regelung hat Stolpersteine: Vielen Anlegern ist nicht bewusst, dass ein Umtausch in eine andere Währung steuerlich wie ein Verkauf-Kauf behandelt wird und unter zwölf Monaten die Gewinne nach dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssten.

Kryptowährungen boomen, weil viele Menschen hoffen, damit Geld zu verdienen. Doch Bitcoin & Co. haben erhebliche Schattenseiten. Es gibt keinen Grund, die Gewinne weiterhin von der Steuer zu befreien.