Gekündigt wegen Kaffeepause
: Was man während der Arbeit tun darf und was nicht

Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben. Doch Kaffee- und Raucherpausen können in manchen Situationen kritisch gesehen werden. Welche Regeln in Büro und Homeoffice gelten.
Von
Sarah Quaas
Baden-Württemberg
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Notebookfreies Café - Magdeburg: PRODUKTION - 12.03.2025, Sachsen-Anhalt, Magdeburg: Eine Frau arbeitet im Cafe «Thies Wohnen und Leben» an ihrem Laptop. Das Cafe in der Innenstadt von Magdeburg ist immer Freitags, Samstags und Sonntags ein laptopfreies Cafe. (zu dpa: «Warum Cafés Laptops verbannen») Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Den Kaffee nur am Schreibtisch trinken oder lieber ein kurzes Pläuschchen mit den Kollegen bei der Kaffeemaschine? Viele Arbeitgeber dulden solche Gespräche, man sollte sie jedoch kurz halten.

Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
  • Kaffeepause ohne Ausstempeln kann Kündigung bedeuten – Urteil LAG Hamm 2023.
  • Arbeitszeitgesetz: 30 Min Pause ab >6 bis 9 Std, 45 Min ab >9 Std; min. 15-Min-Blöcke.
  • Keine Regeln zu Kaffee/Rauchen im Gesetz; Pausen sonst abziehen, sonst Arbeitszeitbetrug.
  • Homeoffice: gleiche Pausenregeln; private Tätigkeiten nur in der Pause.
  • Notfall: Freistellung bei plötzlich krankem Kind unter zwölf Jahren oder mit Behinderung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Kurz weg vom Computer, sich einen Kaffee machen oder draußen eine Zigarette zur Entspannung rauchen: Das gehört für viele Arbeitnehmer zum Joballtag. Doch wer sich für die Kaffeepause nicht ausstempelt, riskiert eine fristlose Kündigung.

2023 urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm beispielsweise, dass die fristlose Kündigung einer Putzfrau rechtens war. Die Frau hatte sich zu Arbeitsbeginn eingestempelt, verließ ihre Stelle jedoch kurze Zeit später, um einen Kaffee zu trinken. Da sie sich jedoch nicht ausstempelte und ihren Ausflug ins Café vor dem Chef, der sie beobachtet hatte, zunächst leugnete, sprach dieser ihr die fristlose Kündigung aus.

Die Angestellte klagte dagegen, argumentierte mit ihrer langen Beschäftigung in der Firma und ihrem Grad der Behinderung von 100 Prozent. Doch da sie die Pause im Café zunächst bestritten hatte, wertete das Landesarbeitsgericht Hamm dies als Arbeitszeitbetrug. Zudem habe der dadurch entstandene Vertrauensverlust mehr Gewicht als ihre Behinderung und die langjährige Anstellung.

Rechtliche Grundlagen für Pausen

Arbeits- sowie Pausenseiten sind in Deutschland gesetzlich geregelt (siehe Infokasten). Das Arbeitszeitgesetz dient dazu, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Allerdings „findet sich keine Regelung zu Raucherpausen und Kaffeepausen“, macht Britta Schön, Rechtsexpertin beim Online-Geldratgeber Finanztip, auf Anfrage klar. Oft würden Unternehmen mit Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeiterfassung festlegen, wie Mitarbeiter ihre Pausen nehmen und dokumentieren können.

Da es keine allgemeinen Regelungen gibt, müssen „Arbeitnehmer solche Pausen grundsätzlich von der Arbeitszeit abziehen oder ausstempeln, wenn es keine besonderen Vorgaben des Arbeitgebers dazu gibt“, erklärt Schön. Ansonsten begehe man strenggenommen Arbeitszeitbetrug. „Das kann mindestens eine Abmahnung, wenn nicht sogar eine Kündigung nach sich ziehen“, warnt die Rechtsexpertin. Sinnvoll sei es, Absprachen auch schriftlich festzuhalten, denn so etwas schaffe Transparenz und Rechtssicherheit.

Ab wann man Pausen machen muss

Im Arbeitszeitgesetz steht: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden müssen laut Gesetz im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten eingehalten werden. Überschreitet man die neun Stunden, müssen die Ruhepausen insgesamt 45 Minuten lang sein. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Dennoch tolerieren viele Arbeitgeber einen kleinen Plausch unter Kollegen. Hierzu erklärt Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin Baden-Württemberg, auf Anfrage: „Es gibt viele wissenschaftliche Untersuchungen, die belegen, dass der kurze Plausch an der Maschine die Vernetzung und Kreativität der Beschäftigten fördert.“ Wer im Unternehmen eine Kaffeemaschine aufstellt, rechne mit Begegnungen und sozialer Interaktion, so Binder. Das Gespräch solle man jedoch kurz halten, maximal 15 Minuten.

Private Telefonate während der Arbeit

Wer private Dinge nur während der Arbeitszeit erledigen kann, sollte dies laut Binder so schnell wie möglich tun. Beispielsweise kann es nötig sein, für die Kita auch während der Arbeit erreichbar zu sein. Binder rät: „Wer wichtige Gründe hat, regelmäßig während der Arbeitszeit privat zu telefonieren, sollte das besser klären, statt auf eigene Faust zu handeln.“

Arbeitnehmer sollten jedoch aufpassen: „Wenn Kaffee, Rauchen und private Telefonate zusammenkommen, kann auch in der Gesamtschau ein Bild entstehen, das den Arbeitgeber daran zweifeln lässt, ob die Hauptleistungspflicht ordentlich erfüllt wird“, warnt Binder. Auch die Kollegen könnten sauer werden, wenn sie das Gefühl haben, dass jemand nicht richtig arbeitet.

Wenn deswegen eine Kündigung droht, ist es laut Binder wichtig, den Sachverhalt genau zu erfassen und zu dokumentieren: Was wird mir vorgeworfen und stimmt das? Verstößt das mir vorgeworfene Verhalten tatsächlich gegen eine bestehende Regelung? Zum weiteren Vorgehen kann man sich dann beraten lassen, zum Beispiel vom Personal- oder Betriebsrat, der Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt.

Regelungen im Homeoffice

Mal eben kurz die Spülmaschine ausräumen, die Waschmaschine einschalten oder flott staubsaugen. Einen ruhigen Moment im Homeoffice dafür zu nutzen, ist verlockend. Doch das ist laut Britta Schön von Finanztip nicht erlaubt: „Mitarbeiter im Homeoffice müssen beachten, dass sie nur an einem anderen Ort arbeiten. Es gelten dieselben Pausenregelungen wie für Mitarbeiter im Büro.“

Hanna Binder von ver.di weist darauf hin, dass Arbeitgeber oft die Sorge haben, dass Mitarbeiter im Homeoffice private Dinge erledigen. Doch „die Studienlage sagt auch, dass das nicht stimmt und Beschäftigte im Homeoffice keineswegs weniger arbeiten“. Man solle jedoch auch keine „unnötigen Verdachtsmomente liefern“.

Das heißt: Spülmaschine ausräumen, Wäsche aufhängen oder einkaufen gehen, muss man vor oder nach der Arbeit erledigen oder in der Pause. „Es gibt keine Notwendigkeit, diese nicht zeitkritischen Tätigkeiten in der Arbeitszeit zu erledigen“, macht Binder klar. Ein häufiger Grund, von daheim aus zu arbeiten, ist der Besuch von Handwerkern. Sofern diese keine Einschränkungen für die Arbeitsfähigkeit oder Erreichbarkeit haben, sei das kein Problem. Anderenfalls sollte man es besser mit dem Chef absprechen, damit es hinterher keinen Ärger gibt.

Freistellung bei kranken Kindern

Auch, um die Kinder aus der Schule abzuholen, muss man Pause nehmen. „Wie flexibel man dabei ist, hängt natürlich wieder davon ab, welche Arbeitszeit- und Pausenregelungen im Betrieb oder im individuellen Arbeitsvertrag vereinbart sind“, erläutert Binder. Doch es gibt eine Ausnahme: Handelt es sich um einen Notfall wie eine plötzliche Erkrankung des Kindes, muss der Arbeitgeber den Angestellten freistellen, damit dieser das Kind abholen und versorgen kann. Diese Ausnahme gilt für Kinder unter zwölf Jahren oder Kinder mit einer Behinderung.

Homeoffice, Telearbeit und mobile Arbeit

Hanna Binder von ver.di Baden-Württemberg verweist darauf, dass der Begriff Homeoffice umgangssprachlich verwendet wird und gesetzlich nicht definiert ist.

Ein fest definierter Begriff ist stattdessen die Telearbeit. Wie auf der Internetseite von ver.di nachzulesen ist, erfolgt die Arbeit an einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz außerhalb des Betriebes, in der Regel im Zuhause des Arbeitnehmers zu festen Arbeitszeiten. Erfolgt die Arbeit teilweise im Betrieb und teilweise im Homeoffice, ist von alternierender Telearbeit die Rede.

Bei der mobilen Arbeit gibt es keinen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz. Die Arbeit kann im Zug oder bei einem Kunden erbracht werden.