Gebühren, Plagiate und Abgaben: Onlineshopping ist nicht immer ein Schnäppchen

Kann ein Schnäppchen sein – muss aber nicht: Shoppen im Ausland. Ein Paketzusteller sortiert und räumt in einer Zustellbasis von Deutsche Post DHL Pakete in ein Zustellfahrzeug.
Rolf Vennenbernd/dpa- Onlinekäufe außerhalb der EU bergen Risiken, Gewährleistung gilt oft nicht nach deutschem Recht.
- Ob deutsches Recht greift, hängt von der Ausrichtung des Shops ab, etwa Sprache und Euro-Preisen.
- Ab Juli fällt pro Paket bis 150 Euro je Warenkategorie eine Gebühr von drei Euro an.
- Über 150 Euro werden Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchssteuer fällig – plus Servicepauschale.
- Vorsicht bei Dropshipping, Brexit-Käufen und Fälschungen – CE-Kennzeichnung und Zollregeln beachten.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das Internet ist grenzenlos, Onlineeinkauf entsprechend auch. Also eine gute Gelegenheit, besondere Produkte für einen attraktiven Preis zu finden? Nicht unbedingt. Zumindest auf der Online-Plattform „reddit“ berichten Nutzer von gemischten Erfahrungen. So hatte ein Besteller von Waren aus den USA „bisher nie Probleme“. Die Videospiele eines anderen hängen dagegen seit Wochen beim Zoll fest, eine Sendung soll sogar spurlos verschwunden sein. Ein Resümee eines Einkäufers lautet: „Eigenimport ist immer ein Risiko.“
So ähnlich sehen es Experten auch. „Gewährleistungs- und Rückgaberechte unterliegen bei Produkten, die man bei Anbietern außerhalb der EU ordert, nicht deutschem Recht“, sagt Birgit Janik vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland. Weist die Ware einen Mangel auf, könnten Kundinnen und Kunden schlechte Karten haben. Denn oft ist etwa eine Rückgabe nur aus bestimmten Gründen möglich.
Bei Einkäufen außerhalb der EU kommt es bei der Frage des anwendbaren Rechts auf den konkreten Einzelfall an, erklärt die Verbraucherzentrale. Maßgeblich ist, ob der Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit auf den Mitgliedstaat des Verbrauchers „ausgerichtet“ hat. Das geschieht etwa durch Werbung über Medien im Staat des Verbrauchers wie Zeitungen und Fernsehen. Bei Onlineshops ist die Homepage nicht unwichtig. Entscheidend kann sein:
- Welche Top-Level-Domain hat die Webseite?
- Beschreibt der Unternehmer die Anfahrt von Deutschland zum Unternehmenssitz?
- Ist eine Telefonnummer mit deutscher Vorwahl angegeben?
- Lässt sich in deutscher Sprache bestellen und sind die Preise in Euro angegeben?
Aus diesen Kriterien kann sich ergeben, dass deutsches Recht anwendbar ist. Dies zu beurteilen, ist mitunter kompliziert.
Hinzu kommen möglicherweise Portokosten, die der Kunde selbst tragen muss. Von Juli an ist für jedes Paket aus einem Nicht-EU-Land mit einem Warenwert bis 150 Euro zusätzlich eine Abgabe in Höhe von drei Euro pro bestellter Warenkategorie fällig. Diese Gebühr könnte sich von November an erhöhen – die EU berät noch. Ab 2028 soll die Zollpflicht vom ersten Euro an Billigimporte eindämmen. Es geht darum, unfaire Wettbewerbsbedingungen zu beenden und die Paketflut zu begrenzen, erklärt Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern. Billigware außerhalb der EU einzukaufen, dürfte sich für Verbraucherinnen und Verbraucher dann nicht mehr rechnen.
Zölle und Steuer berechnen
„Beträgt der Sachwert der Lieferung über 150 Euro, sind sowohl Zölle als auch Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer zu begleichen“, erklärt Bueb. Die Höhe der Zölle und Steuern lässt sich online über den Abgabenrechner der Generalzolldirektion ermitteln. Hinzu kommt unter Umständen noch die sogenannte Auslagenpauschale. Viele Paketdienste übernehmen bei steuerpflichtigen Sendungen die Abwicklung mit der Zollbehörde, wenn dies der Absender nicht schon erledigt hat. Dafür berechnen die Paketdienste laut Bueb zumeist eine Auslagen- oder Servicepauschale in Höhe von etwa 7,50 Euro.
„Bleibt das Paket beim Zoll hängen und der Paketservice übernimmt die Zollabfertigung nicht, muss der Käufer die Ware selbst beim Zoll abholen und gegebenenfalls Steuern und Gebühren nachzahlen“, erklärt Bueb.
Lagerkosten drohen
„Manche Online-Händler bieten Waren aus den USA und anderen Ländern außerhalb der EU über Dropshipping an“, sagt Bueb. Dropshipping bedeutet: Ein Onlineshop nimmt nur die Bestellung entgegen und lässt die Ware direkt vom Hersteller oder Großhändler an die Bestellenden verschicken. „Hierbei werden Bestellenden möglicherweise Lagerkosten aufgeschlagen“, sagt Bueb.
Wegen des Brexit drohen bei Einkäufen in Großbritannien Zusatzkosten, auf die Verbraucher nicht immer hingewiesen werden. Dadurch kann ein vermeintliches Schnäppchen teuer werden. So berichtete der WDR von einer Sporttasche für 52, die sich um 27 Euro verteuerte, und zwei Krawatten für 250 Euro, auf die 93 Euro Zoll zu zahlen waren.
„Wichtig ist auch eine CE-Kennzeichnung bei Elektronikartikeln“, sagt Janik. Denn unabhängig vom Preis müssen alle in die EU eingeführten Produkte den europäischen Standards entsprechen – vor allem im Hinblick auf Produktsicherheit und Markenschutz. Mit dem CE-Zeichen erklärt die Herstellerfirma, dass das Produkt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Zoll darf Produkte vernichten
Wer gefälschte Markenware kauft, unterstützt Produktpiraterie, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Es ist nach deutschem Recht nicht verboten, Markenfälschungen für den reinen privaten Bedarf zu erwerben und aus dem Urlaub mit nach Deutschland zu nehmen. Der Zoll darf die Produkte bei Verdacht auf eine Einfuhr zum Zweck des Weiterverkaufs allerdings einbehalten und gegebenenfalls vernichten, und zwar unabhängig vom Warenwert. Es können dann Abmahnungen durch Rechteinhaber erfolgen.

