Fußball-EM in Deutschland
: Flaggen, Aufkleber und Co. - Was müssen Autofahrer beachten?

Wer seinem Auto zur Europameisterschaft den passenden Fan-Look verleihen möchte, muss einige Regeln beachten. Auch Autocorsos sind nicht ausnahmslos erlaubt.
Von
Amelie Schröer
Berlin
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Fußballfans bei einem Autokorso zur WM 2014: ARCHIV - Fußballfans feiern einen Sieg der Deutschen mit einem Autokorso - alles ist dabei aber nicht erlaubt. (zu dpa: «Fußball-EM: Was Fans tun dürfen - und was nicht») Foto: Florian Schuh/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Flaggen und Spiegel-Überzüge. Viele Autos schmücken sich in den nächsten Wochen wieder in Schwarz-Rot-Gold.

Florian Schuh/dpa-mag/dpa

Diesen Freitag ist es soweit: Die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland startet mit dem Auftaktspiel des deutschen Teams gegen Schottland. Seit Wochen liegen Fan-Artikel, Trikots, Fahnen und Co. in den Supermarkt-Regalen parat. Fußball-Fans haben sich bereits mit dem Nötigsten eingedeckt und fiebern dem Turnier entgegen. Traditionell verleihen auch Autofahrerinnen und Autofahrer ihren Pkws ein neues Aussehen. Doch was ist da eigentlich erlaubt? Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, klärt auf, welche Vorschriften für Flaggen am Auto, Autokorsos und das Verfolgen der Spiele während der Fahrt gelten.

1. Flagge zeigen ja, aber keine blinkende Deko

Schwarz-Rot-Goldene Überzüge an den Spiegeln, Flaggen am Fenster und Aufkleber auf den Türen - manch ein Fußballfan kann gar nicht genug Fan-Artikel an seinem Auto anbringen. Grundsätzlich verboten ist das nicht, sofern die Dekorationen die Verkehrssicherheit und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Wer Flagge zeigen möchte, muss demnach darauf achten, dass diese gut befestigt ist und hohe Geschwindigkeiten meiden, damit sie sich nicht löst. Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen müssen zu jederzeit frei bleiben. "Blinkende und leuchtende Dekorationen sind im und am Auto grundsätzlich nicht gestattet und können zu Verwarnungsgeldern von mindestens 20 Euro führen, bei Unfällen sind auch Punkte in Flensburg möglich“, warnt Tom Louven.

2. Autokorsos ja, aber kein unnötiges Hin- und Herfahren

13. Juli 2014 - Deutschland wird Dank eines 1:0-Siegs nach Verlängerung gegen Argentinien Weltmeister. Kurz darauf strömen Autos auf die Straße und Hupkonzerte tönen in ganz Deutschland. Viele Fußballfans können sich nichts Schöneres vorstellen, als ihre Freude nach einem Sieg lauthals kundzutun. Besonders bei großen Turnieren wie Welt- und Europameisterschaften fahren sie hupend durch die Straßen. Doch des einen Freud ist des anderen Leid, denn Anwohner sind von dem Autolärm meist nur genervt. Dennoch: Verboten sind Autokorsos erstmal nicht, sofern sich die Fahrer an die Verkehrsregeln halten, keinen unnötigen Lärm auslösen und niemanden gefährden. "Laut Paragraf 30 Absatz 1 der StVO ist unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. Paragraf 16 Absatz 1 legt außerdem fest, dass die Hupe nur beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften und in Gefahrensituationen erlaubt ist. Ansonsten drohen mindestens 5 Euro Bußgeld“, erklärt Louven.

3. Streaming ja, aber nicht während der Fahrt

Keine Spielminute mehr verpassen: Dank der mobilen Technik lassen sich die Fußballspiele inzwischen auch von unterwegs anschauen - also auch im Auto. Das kann allerdings führ alle Fahrer teuer werden, denn wer dabei erwischt wird, wie Handy, Tablet und Co. unterwegs genutzt werden, der muss mit hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen. "Ablenkung durch das Mobiltelefon kann zu schweren Unfällen führen. Deshalb sieht der Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg vor, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann die Strafe noch höher ausfallen“, weiß Tom Louven. Wer trotzdem nichts verpassen möchte, sollte Pausen einlegen oder das Radio einschalten.