Flugreisen: Was zu tun ist, wenn der Koffer im Urlaub nicht ankommt

Koffer liegen auf einem Förderband bei der Gepäckausgabe am BER: hoffentlich kommt er.
Christophe Gateau/dpa-tmn/dpa- 2024 gingen weltweit 33,4 Mio. Gepäckstücke verloren; 75% kamen verspätet an.
- Europa führend bei Problemen: 12,3 fehlgeleitete Koffer je 1000 Reisende.
- Ursachen: kurze Umstiege, Wetter, Personalmangel, Technikpannen; 45 Min nötig.
- Sofort PIR melden; Ersatzkäufe teils erstattbar, Quittungen online einreichen.
- Nach 3 Wochen gilt Koffer als verloren; Haftung meist bis über 1800 Euro.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Da sag noch mal einer, das Leben sei nicht spannend. Am Gepäckband eines Flughafens im Urlaubsland kann es sogar sehr spannend werden. Vor allem, wenn schon viele Koffer und Reisetaschen anderer Reisender an einem vorbeigezogen sind – aber nicht die eigenen. Und wenn das Band dann stoppt, ohne dass der eigene Hartschalenkoffer dabei war, ist klar: Houston, wir haben ein Gepäckproblem.
Wenig hilft einem dann die Erkenntnis, dass man damit nicht alleine ist. Im Jahr 2024 verschwanden weltweit laut Luftverkehrs-Dienstleister Sita unfassbare 33,4 Millionen Gepäckstücke. Davon kamen zwar drei Viertel verspätet – oft innerhalb von 48 Stunden – noch an. Acht Prozent der fehlenden Gepäckstücke verschwanden aber für alle Zeiten. Gepäck lässt vor allem in Europa auf sich warten: Statistisch 12,3 nicht ordnungsgemäß beförderte Koffer pro 1000 Reisende sind mehr als doppelt so viel wie in Nordamerika und fast viermal so viel wie in der Region Asien-Pazifik.
Verspätung mit Folgen fürs Gepäck
Gründe liegen allgemein etwa an kurzen Umsteigezeiten, wenn sich der erste Flug verspätet. „Passagiere rennen, Gepäck nicht, sagen wir immer“, sagt Marc Poeschmann vom Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport. Koffer müssten stets nach dem gleichen Schema transportiert werden, 45 Minuten seien hier das Minimum. Ist die Umsteigezeit kürzer, bleibt der Koffer oft auf der Strecke.
Auch Wetterereignisse können schnelles Aus- oder Einladen verhindern. „An herausfordernden Betriebstagen mit Gewitter und Schneesturm kann die Zahl zurückbleibender Gepäckstücke schnell ansteigen, wenn das System an seine Kapazitätsgrenzen gerät“, sagt Poeschmann. Durch hohes Flugaufkommen, wenig Angestellte und technische Pannen kam es im Jahr 2022 am Londoner Flughafen Heathrow, aber auch in Berlin, München und Frankfurt zu regelrechten Bergen gestrandeter Gepäckstücke.
Was lässt sich als Passagier tun? Zunächst sollte ein Property Irregularity Report (PIR) vor dem Verlassen des Airports ausgefüllt werden, empfiehlt Poeschmann. Diese Verlustmeldung lässt sich am Lost-and-Found-Schalter des Flughafens direkt in der Ausgabehalle oder am Schalter der Airline erledigen. Vielfach geht das auch digital auf der Internetseite der Fluggesellschaft.
Zwei Tage für das Nachsenden
„Die Meldung ist wichtig, weil die Airline sonst gar nicht weiß, wo ich erreichbar bin. Etwa, wo der Koffer im Urlaub hingeschickt werden müsste.“ Oft kommt fehlgeleitetes Gepäck mit einem der nächsten Flieger an. „Dann kommt ein Airline-Repräsentant ans Band, nimmt ihn und muss dann auch wissen, wo er hinsoll“, erklärt Poeschmann das Prozedere. Mit zwei Tagen müsse man für das Nachsenden rechnen.
Außerdem ist es mit Blick auf mögliche Erstattungen wichtig, dass der Verlust zeitnah der Fluggesellschaft gemeldet wird. Denn die ist in so einem Fall zuständig, nicht der Flughafen. Muss man sich ersatzweise Kleidung oder Hygieneartikel kaufen, weil der Koffer fehlt, erstattet die Airline das Geld in gewissen Grenzen – die Quittungen sollten zeitnah eingereicht werden, das geht in aller Regel auch online. Luxus-Markenkleidung und teures Parfüm zählen nicht dazu. Die meisten Airlines haben rund um Gepäckverlust im Internet Hilfeseiten mit genauen Informationen und Kontaktdaten. Ist ein Koffer länger als drei Wochen verschwunden, gilt er als verloren – in dem Fall muss die Airline den Inhalt ersetzen.
Auch Reiseveranstalter sind verantwortlich. Steht Gepäck am Reiseziel nicht zur Verfügung, kann der Reisepreis für den Zeitraum gemindert werden. Für jeden Tag ohne Gepäck lassen sich zwischen fünf und 50 Prozent des Tagesreisepreises abziehen, informiert die Verbraucherzentrale. Fehlt ein wichtiges Gepäckstück, sodass sich der Urlaubstag gar nicht nutzen lässt, ist in Ausnahmefällen auch eine 100-prozentige Erstattung des Tagesreisepreises möglich – etwa bei einem fehlenden Smoking für einen Ball. Fehlt das Gepäck während des ganzen Urlaubs, sind nach der Rechtsprechung bis zu 50 Prozent des Gesamtreisepreises zu erstatten.
Als Beleg für solche Fälle sollte man den Inhalt des Koffers vorher bestenfalls fotografiert haben, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Und man sollte sich überlegen, was man in den Koffer packt: Für Schmuck, Geld oder auch teure Elektronik schließen Airlines die Haftung in aller Regel aus. Solche Dinge sollten im Handgepäck transportiert werden. Gleiches gilt für wichtige Medikamente.
Grundsätzlich müssen Koffer während des Lufttransports frei zugänglich sein. Sollte dennoch ein Schloss verwendet werden, geht das Öffnen am einfachsten, wenn die Koffer ein TSA-Schloss haben. Sie sind mit einer roten Raute gekennzeichnet und lassen sich in der Regel vom Flughafenpersonal mit einem Universalschlüssel gewaltfrei öffnen und schließen. Auch andere Schlösser sind am Flughafen Frankfurt kein Problem. „Wir haben speziell geschulte Beschäftigte“, sagt Poeschmann. Die sorgten dafür, dass betroffenes Gepäck schnell und gleichzeitig so behutsam wie möglich geöffnet und wieder sicher verschlossen werde – „im Sinne eines sicheren Luftverkehrs“.
Haftung von 1800 Euro
Die Haftungshöchstgrenze für Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck liegt derzeit bei etwas mehr als 1800 Euro. Wurde ein Koffer im Obhutsbereich der Fluggesellschaft allerdings gewaltsam geöffnet, muss nach einem Urteil des OLG Frankfurt (Az. 22 U 145/04) laut Verbraucherzentrale die Fluggesellschaft beziehungsweise der Reiseveranstalter beweisen, dass die gewaltsame Öffnung nicht auf Vorsatz oder Leichtfertigkeit beruht. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, wird unbeschränkt für den Verlust des Kofferinhalts gehaftet.
